notebooksbilliger.de erstattet den Kaufpreis für den defekten PC.
Frau Almud B. schrieb uns am 13.03.2020
Betreff: Nicht-Zurückerstattung des Kaufpreises trotz erheblicher Mängel von Anfang an
Kundennummer: 8348943
Internetseite: notebooksbilliger.de
**Nachrichtentext:**
Sehr geehrte Damen und Herren,
der HP-PC (17-ca1105ng) raubt mir alle Kraft wie bei keinem anderen Notebook, das ich besessen habe (und das so früh am Anfang, schon in den ersten Tagen war z.B. stundenlang keine Tätigkeit möglich, der PC reagierte nicht!).
Zu den Fehlern, Mängeln am PC und Problemen mit dem Händler: Am 20.08.2019 habe ich dort ein Laptop gekauft (Kundennummer: 8348943) und konnte bis heute nicht dauerhaft damit arbeiten.
Früh viele Probleme gehabt: Schon am 08.11.2019 (vom Händler entgegengenommen), habe ich eine postalische Reklamation mit Mängelliste als Einschreiben verfasst (telefonisch war der Händler tagelang nicht erreichbar). Keine Reaktion. Am 15. November 2019 schrieb ich: „Ich nehme Bezug auf mein Gewährleistungsrecht. Aus meiner Sicht ist es angemessen bei der Fülle der Mängel vom Kaufvertrag zurückzutreten.“ Wieder keine Reaktion.
Irgendwann habe ich später telefonisch einen MA erreicht und ein Label zugeschickt bekommen. Ich habe alles fertiggemacht – PC und Papiere – mich dann aber entschlossen ihn nicht abzuschicken: Ich dachte, es könnte irgendwie gehen (auch wollte ich mir aus der Not heraus einen externen Brenner kaufen): denn sowas war mir noch nie passiert, dass eine Reklamation (und dann noch mit so vielen Mängeln) bei einem neuen Notebook nötig ist (mal eine telefonische Frage oder beim Kauf beim Händler vor Ort ein Vorbeischauen bei einem Problem/Frage).
Schließlich die 1. PC-Reklamation (Mängel (zusätzlich zu den Mängeln, die in der per Einschreiben geschickten Mängelliste (kann bei Bedarf zugeschickt werden) aufgeführt waren):
Ich weiß mir keinen Rat mehr, es belastet mich sehr.
Den PC immer wieder einrichten, wieder Fehler feststellen, Kontakt mit dem Händler aufnehmen, dann für die Retoure alles vorbereiten.
Wenn Sie mir bitte helfen würden. Am liebsten wäre mir, dass ein Kontakt zum Händler nicht über mich geht. Hat notebooksbilliger.de das Recht mich so lange ohne funktionierenden PC – also seit dem Kauf 20.08.2019 – hinzuhalten? Ich möchte nur noch vom Kaufvertrag bei Erstattung des vollen Kaufpreises zurücktreten.
Einen PC würde ich dann aber nur noch beim Händler vor Ort kaufen (obwohl ich bei Amazon einmal keinerlei Probleme hatte).
Herzlichen Dank
Almud B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 16.03.2020 an [email protected], Herrn Oliver Hellmold (Vorsitzender Geschäftsführung) weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe mir den Sachverhalt genauer angesehen und finde diese Art von Abwicklung ebenfalls nicht in Ordnung.
Dementsprechend habe ich mich an die zuständige Fachabteilung gewandt, sodass diese eine kundenfreundliche Lösung finden wird.
Bei weiteren Fragen antworten Sie bitte einfach auf diese Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander P.
Beschwerdemanagement
Frau Almud B. schrieb uns am 31.03.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
heute habe ich das reklamierte Notebook von dem Service Partner zurückbekommen. Gleich habe ich wieder Probleme feststellen müssen. Bei dieser 3. Reklamation war es – wie bei der 2. – eine „Reparatur“: „Betriebssystem wiederhergestellt/aktualisiert“. Bei der ersten Reklamation wurde die Betriebssoftware zurückgesetzt bzw. neu installiert. Dies war eine Überprüfung.
Jetzt heißt es: „Programm CD Burner XP fehlerhaft“. Bei der zweiten Reparatur hieß es noch vom Service Partner „das Laufwerk wird … erkannt“.
Kurz nachdem ich Updates getätigt hatte (dauerten ungewöhnlich lange), erschien nach einer langen Weile ein leeres Display (s. 2 Fotos), welches weder durch Warten noch durch Mausbewegung sich veränderte. Auch nicht durch einmaliges Klicken auf den An/Aus-Knopf verschwand es, sondern erst nach 10 Sekunden langen Drücken auf diesen. Sodann muss jetzt schon wieder der Akku kalibriert werden (Screenshot), das orange Symbol ändert sich aber nicht. Der Brenner wird von der Software nicht erkannt (Screenshot). Das relativ neue Smartphone wird vom PC nicht erkannt (Screenshot).
Herzlichen Dank
Almud B.
Verbraucherschutz.de schrieb am 02.04.2020 an Frau Almud B.
Sehr geehrte Frau B.
ich hatte Ihre Nachricht weitergeleitet und erhielt soeben folgende Nachricht von nbb:
Sehr geehrter Herr Matthias,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ehrlich gesagt wundert mich das.
Ich hatte unsere Fachabteilung angewiesen, eine Rücktritt vom Kaufvertrag durchzuführen. Aktuell ist noch unklar, warum das nicht umgesetzt wurde.
Dementsprechend habe ich mich soeben an die Teamleitung der Fachabteilung gewandt. Dort wurde mir versichert, dass Frau B. bis morgen im Laufe des Tages ein Retourenlabel für die kostenfreie Einsendung erhalten soll. Nach Eingang und Bearbeitung der Retoure wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. „
Frau Almud B. schrieb uns am 12.05.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
heute wurde mir von PayPal mitgeteilt, dass ich eine Rückzahlung von nbb erhalten habe von: 666,00 Euro. Auf meinem PayPal-Konto ist der Betrag verbucht (allerdings noch nicht verfügbar).
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, Mühe und Vermittlung!! Ohne diese hätte ich dies leider wohl nicht erreicht.
Vielen Dank Ihnen, mit freundlichen Grüßen
Almud B
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