Hundehalter werden in Niedersachsen zur Kasse gebeten. Neues Gesetz für Hundehalter tritt am 01.Juli in Kraft. Damit einher geht die zusätzliche Registrierung aller Hunde.
Zu Lasten des Steuerzahlers wird eine Firma beauftragt, Daten über Hunde zu sammeln. Obwohl alle Daten der Halter und Hunde aufgrund der Hundesteuer bei den Ämtern vorliegen. Registriert werden Anschrift des Hundehalters sowie Geschlecht, Rasse und Kenn- Nummer des Hundes. Geführt wird dieses Register von der KSN (Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH) mit Sitz in Oldenburg.
Fatal für alle die kein Internet besitzen ist der Kostenbeitrag fast doppelt so hoch wie bei der Onlineregistrierung, die Onlineregistrierung kostet 14,50 € , die schriftliche oder Telefonische Registrierung 23,50€.
Die Anmeldung ist allerdings vor dem 01. Juli 2013 nicht möglich!
Gültigkeit hat das neue Gesetz schon seit 1. Juli 2011, die Regelungen der Registrierung und des Sachkundenachweises treten allerdings erst in diesem Jahr in Kraft:
Für alle Hundehalter gilt ein Sachkundenachweis aus dem die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse des Hundehalters hervorgehen. Natürlich nach Ansicht des Gesetzgebers. Zum Nachweis gehört das Wissen über die Erziehung und die Ausbildung eines Hundes, Kenntnisse über Rechtsvorschriften und über das Sozialverhalten von Hunden. Die theoretische Prüfung kann online oder in Papierform absolviert werden.
Landesweit sind zur Zeit über 300 Prüfer nach dem NHundG qualifiziert.
Wenn Sie sich also einen Hund anschaffen wollen und zehn Jahren vor Aufnahme der Hundehaltung nicht zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten haben, müssen Sie diesen Nachweis erbringen.
Im Gesetz ist zu lesen:
§ 1 Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich
(1) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.
(2) Dieses Gesetz gilt für das Halten von Hunden in Niedersachsen durch Hundehalterinnen und Hundehalter, die
- in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind,
- sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben, oder
- den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und der Hund sich dort aufhält,
sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen.
Mal überspitzt reagiert, da auch von der Registrierung die Rede ist:
Müssen nun auch Hundehalter die in NDS spazieren gehen oder Urlaub machen, ihren Hund registrieren lassen und die Sachkundeprüfung ablegen?