Das Justizministerium teilte mit, dass die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet massiv eingedämmt werden soll.
Eine Erstabmahnung im Netz darf demnach weniger als 100 Euro kosten.
Ein Sprecher des Verbraucherministeriums betonte, dass Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden dürefn.
Der Gesetzesentwurf liegt zur Zeit in der Ressortabstimmung.
Die Bundesregierung präzisiert mit dieser Neuregelung die bestehende Rechtsprechung. Auch bisher waren für die Erstabmahnung maximal 100 Euro veranschlagt.
Das bisherige Gesetz, welches zwar ebenfalls für eine Erstabmahnung vorsah, funktionierte nicht, weil es zu viel Interpretationsmöglichkeiten ließ.
Nach Angaben der Bundesregierung sind 2010 insgesamt 575.000 Fälle überhöhter Abmahngebühren wegen Verletzung des Urheberrechtes im Internet registriert worden. Gesamtvolumen: mehr als 412 Millionen Euro. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen gingen diese Fälle 2011 um deutlich über die Hälfte auf knapp 220 000 zurück.
Der Sprecher des Verbraucherministeriums betonte jedoch auch,
Dennoch sei der Schutz geistigen Eigentums in einer Wissensgesellschaft unabdingbar, so der Sprecher des Verbraucherministeriums.
Rechte und Interessen sowohl von Künstlern als auch von Nutzern müssen angemessen berücksichtit werden.
Aber bei der Bekämpfung von Verstößen gegen Urheberrechte besonders im Zusammenhang mit Tauschbörsen sei es zu Entartungen des Durchsetzungssystems Abmahnung gekommen, die teilweise unberechtigt oder teilweise überhöht gewesen seien.
Die schwarz-gelben Koalition ist nicht zufrieden mit dem bisherigen Gesetzentwurf. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) bemängelte: “Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird.” Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sieht das anders:”Für mich steht hier der Kampf gegen Abzocke im Vordergrund.” und stellt sich damit hinter die Pläne des Justizministeriums.
Die Deckelung von Abmahngebühren sei Bestandteile eines umfassenden Verbraucherschutzpakets, das auch Regelungen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen und unzulässige Telefonwerbung beinhalte.
Das Bußgeld soll bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden.
Gewinnspielverträge sollen nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.