Centera GmbH Rosenheim schrieb einem Verbraucher: Sehr geehrte Herr K., wir freuen uns, dass Ihnen ab sofort Ihre Finanzsanierung zur Verfügung steht. Wir haben hierzu eine verbindliche Zusage für Ihren genehmigten Finanzsanierungsvertrag (Absage ausgeschlossen!) wie folgt erhalten:
Herr Christoph K. schrieb uns am 26.9.18:
Betreff: centera GmbH// Münchener Str. 27, 83022 Rosenheim, Homepage nicht auffindbar//08031-2302045
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute morgen erhielt ich dieses Schreiben per Mail;
Sehr geehrte Herr K., wir freuen uns, dass Ihnen ab sofort Ihre Finanzsanierung zur Verfügung steht. Wir haben hierzu eine verbindliche Zusage für Ihren genehmigten Finanzsanierungsvertrag (Absage ausgeschlossen!) wie folgt erhalten:
Vertragsvolumen: monatliche Rate: * Laufzeit: *
2.000,00 € 83,33 € 24 Monate
Möchten Sie Laufzeit oder die Summe anpassen? Sie können jederzeit ein weiteres kostenloses unverbindliches Angebot anfordern.Setzen Sie sich einfach mit uns unter der 0 80 31 – 230 20 45 in Verbindung.
Selbstverständlich können Sie jederzeit kostenfreie Sonderzahlungen leisten und somit die Laufzeit verkürzen und gleichzeitig Ihre Kosten senken. Da der Vertrag bereits genehmigt ist, müssen Sie lediglich noch den beiliegenden Kundenauftrag per Post, per Telefax (+49 80 31 – 23 21 910) oder per E-Mail / Handy-Foto ([email protected]) unterschrieben an uns zurücksenden. Diese wird benötigt, damit wir die original Vertragsdokumente einholen und ihnen zur Unterschrift zukommen lassen können. Bereits jetzt sichern wir Ihnen eine schnelle und diskrete Abwicklung zu und bedanken uns fürIhr Vertrauen. Für Rückfragen stehen wir in selbverständlich jederzeit zur Verfügung. Wir möchten Ihnen hiermit nochmals bestätigen dass wir eine Zusage für dieAnnahme eines Vertrages erhalten haben Mit freundlichen Grüßen Ihre Centera GmbH (maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)
1. Vertragsgegenstand: Auftragserteilung zur Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages (ohne Rechtsberatung), zur sukzessiven Regulierung von Verbindlichkeiten/Schulden (wie Kredite, Darlehen, Rechnungen, Mahnungen, etc.) aus eigenen nanziellen Mitteln des Auftraggebers. Gemäß Auftraggeber belaufen sich die Verbindlichkeiten auf insgesamt 2.000,00 € Die vertragsabwickelnde Gesellschaft geht bei Vertragsabschluss von dieser zu regulierenden Schuldsumme aus. 2. Erfüllung des Auftrages durch Auftragnehmer: Nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsauftrages bei der Auftragnehmerin bemüht sich abschließende um die Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages mit einer gewerblichen Schuldnerhilferma aufgrund der bisherigen Angaben des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin holt dazu diverse Angebote entsprechender Firmen ein. Nach Auswahl und Zusage einer solchen erhält der Auftraggeber den entsprechenden Dienstleistungsvertrag per Post. Bei Rücksendung dieses unterzeichneten Vertrages an den Dienstleister ist die Vermittlungsprovision in Höhe von 297.50 € zur Zahlung durch den Auftraggeber an die Auftragnehmerin fällig. a) Die vertragsabwickelnde Gesellschaft stellt technische buchhalterische und wirtschaftlich beratende Dienste zur Verfügung und verteilt weisungsgemäß die vom Auftraggeber monatlich zu erbringende Tilgungsrate anteilig an jeden seiner Gläubiger. b) Soweit Verhandlungen mit diesen geführt werden, empehlt die abwickelnde Gesellschaft einen dafür geeigneten Regulierungsanwalt. Diesen oder einen anderen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten zu beauftragen. Nach Möglichkeit sollen die Rechtsanwaltskosten hierfür in die monatliche Tilgungsrate mit aufgenommen werden. Der Erfolg der abwickelnden Gesellschaft hängt von der Zuverlässigkeit und den regelmäßigen Ratenzahlungen des Schuldners sowie der Kompromissbereitschaft seiner Gläubiger ab. c) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin weder einen Kredit vermittelt, noch dem Auftraggeber gar selbst liquide Mittel jeglicher Art zur Verfügung stellt. Auch die zu vermittelnde abwickelnde Gesellschaft beschafft oder gewährt kein Darlehen/Umschuldungsdarlehen. 3. Unsere Datenschutzerklärung nden Sie auf unserer Homepage: centera-gmbh.de. Sollten Sie keinen Zugriff haben oder fehlende technische Möglichkeiten Sie am Aufruf hindern erhalten Sie unsere Datenschutzerklärung gerne per Post, Fax oder Mail. Bitte wenden Sie sich an folgende Rufnummer: 0 80 31 – 230 20 45. Wir verzichten der Umwelt zuliebe auf überüssige Ausdrucke. 4. Keine Rechtsberatung: Die Auftragnehmerin sowie die abwickelnde Gesellschaft erteilen weder Rechtsberatung/Hilfe noch gegebenfalls eine insolvenzrechtliche Bescheinigung. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspichten gemäß Artikel 246b § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: F ir m a C e n t e r a D ie n s tleis t u n g s G m b H M ü n c h e n e r S t r. 2 7, 8 3 0 2 2 R o s e n h eim; E – M ail:in f o @ c e n t e r a- g m b h . d e Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihre Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei Widerruf dieses Vertrags Sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung Erklärung des Verbrauchers: Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beantragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 (BGB)
Ja Nein
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB)
Ja Nein
Ich habe keinerlei Ahnung was dies für eine Firma ist und kann nichts im Forum finden. Auch bin ich mir nicht bewusst wo ich 2000€ Verbindlichkeiten haben sollte und wieso ich 297,50€ Bearbeitungsgebühr bezahlen soll. Auch kann ich den Vertrag ja nicht wiederrufen, da ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe und nun Angst habe, dass falls ich dies tue ein Eingeständiss wäre, da geschrieben ist, dass ein Wiederruf zur Zahlung aller „Verbindlichkeiten“ führt.
Können sie mir bitte helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
C.K.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr K.
da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Es wäre interessant zu wissen, wie Centera weiter agiert, wenn Sie alle Schreiben ignorieren würden.
Dann käme möglicherweise ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Diesem könnten Sie dann widersprechen.
Dann würde das Amtsgericht Centera auffordern, die Forderung zu begründen.
Da wir, wie gesagt, keine Rechtsauskünfte erteilen, ist dies nur ein möglicher Weg, den Sie gehen könnten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Bei einem Streitwert von bis zu 500,- Euro beträgt die außergerichtliche Geschäftsgebühr 83,54 Euro.
Für eine Ersteinschätzung können Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Marie-Juchacz-Str. 17
40470 Düssseldorf
Fon: 0211 / 911 872 43
Fax: 0211 / 911 872 44