Neuster Spam: Angebliche Abmahnung wegen Downloads mit Abschlagszahlung
Löschen und ignorieren Sie diese Mail und öffnen Sie nicht den Zip Anhang!
Olaf D. überließ uns folgende Mail:
Mir wurde heute folgende Mail gesendet.
Inhaltlich völliger Unsinn.
Muss ich etwas tun???
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Im voraus Danke.
Mgf. D.
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Brodauf Rechtsanwälte mahnt Sie wg. des Downloads von Bullet For My Valentine – Temper Temper ab
Guten Tag,
Wir von Brodauf Rechtsanwälte haben Beweise dafür, dass Sie am 06-07-2014 von Ihrem Rechner aus das Musikalbum ”Bullet For My Valentine – Temper Temper” gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 06:57:22. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 332.93 Euro leisten. Diese Option gilt jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Brodauf Rechtsanwälte
+4936776427674
mit ZIP-Anhang
Dies hier erhielt ich heute v. Absender RA Matthias Back
Sehr geehrte/r XX XX,
am 18.06.2014 um 21:46:22 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 87.XXX.XX.23 eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk unserer Mandantin begangen. Sie haben den Porno: Beverly Hills Cock von dem Anbieter Sextube, verteilt.
Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir verpflichtet, jedes Anlegen einer unerlaubten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen.
usw.
Im Anhang zip-Datei „Anzeige gegen XX XX“
Sehr geehrte/r Herr….
am 13.06.2014 gegen 22:21:66 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. xxx eine Verletzung der Urheberrechte an dem Objekt unseren Auftraggeber begangen. Sie haben den Porno: Analogie 1+2, von dem Anbieter Sextube, runtergeladen.
Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir in der Lage, jedes Anlegen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. In Beilage finden Sie die Anzeigedaten und die Tatdetails.
Muss ich mir Sorgen machen?!?! Hab da WM-Spiel geschaut!
Hallo, heute habe ich diese Mail von RA Plener erhalten:
„am 16.06.2014 gegen 21:22:25 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. xx eine Verletzung der Urheberrechte an dem Objekt unseres Kunden festgestellt. Sie haben den Kinofilm: Cockduell von der Tauschbörse Megadownload, runtergeladen. Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir in der Lage, jedes Anlegen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. Im zugefügtem Zip Ordner finden Sie die Online-Anzeige und die Tateinzelheiten….“
Hallo ich war so blöd habe die Mail geöffnet kann mir jemand sagen was nun passiert 🙁 hab schon einenscann drüber laufen lassen Handy sagt sei nichts bedenkliches drauf LG
Die habe ich heute auch bekommen. Ist definitiv Spam. Unerträglich!
Sehr geehrte/r ……,
am 25.06.2014 gegen 21:14:51 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 82.219.244.224 eine Verletzung der Urheberrechte an dem Eigentum unseren Auftraggeber begangen. Sie haben den Film: Big Mama – Speckfalten in Wallung von der Tauschbörse Sextube, verteilt.
Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir in der Lage, jedes Anlegen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. In beigefügter Datei finden Sie den Anzeigentext und die Beschwerdedetails.
LOL-ICH HAB WM GESCHAUT
Hallo,
ich habe wöchentlich solche Mails in meinem Posteingang…… Darüber kann ich nur lachen und jedem raten… sofort löschen und aus dem gelöschten Ordner nochmals löschen…
Mein Antivirenprogramm entdeckt auch jedesmal Trojaner/Viren also sofort weg damit und sich überhaupt keine Sorgen machen. Ich denke die senden Mails mit Inhalten nach dem Lotto-Verfahren. Sowas geht automatisch. 5000 Titel….1.000.000 Mailempfänger…Mischen und losschicken…Wenn 500 zahlen…haben die gewonnen 🙂
Warne vor Spam-Mail: „…am 22.06.2014 gegen 21:56:11 ist von Ihrer IP Adresse 97.219.232.214 eine Urheberrechtsverletzung am Projekt unseres Kunden begangen. Sie haben den Kinofilm: Die Vögler von dem Anbieter , geladen. Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir in der Lage, jedes Anlegen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. Im beigefügten Ordner finden Sie die Anzeige und den Beschwerdenachweis…“ RA Barnim Cnotka, RA in Alexandra Schreiner, Rechtsanwälte am Jütlandring
Da kann ich mich anschließem:
…am 16.06.2014 gegen 21:14:33 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 65.24.21.233 eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk unseres Kunden begangen. Sie haben den Pornofilm: Auf dem Highway sind die Schlampen los von dem Anbieter Redtube, geladen.
Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir in der Lage, jedes Anlegen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. Im zugefügten Ordner finden Sie die polizeiliche Anzeige und den Tatnachweis. RA Barnim Cnotka – RA in Alexandra Schreiner – Rechtsanwälte am Jütlandring
hab auch eine erhalten von Yal Stauch ..Rasch Rechtsanwälte haben Nachweise dafür, dass Sie am 04.07.2014 von Ihrem Rechner aus das Musikalbum „Backstreet Boys – In a World Like This“ heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 04:48:00. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Zahlung in Höhe von 346.45 Euro vollbringen. …….
Hallo ,
Am 6.7. eine Email mit fast identischen Inhalt, wie Olaf D., bekommen.
Ich habe die Email sofort gelöscht und zwar überall und die Anlage nicht geöffnet.
Ist eigentlich mit weiteren Emails des gleichen Absenders zu rechnen?
Gibt es hierzu bereits Erfahrungen?
Bemerkenswert ist vielleicht, dass alle Erfahrungen aus der jüngeren Zeit stammen. Gingen nicht schon mal Warnungen hierzu durch Presse, Rundfunk und Fernsehen ?
Gruß, woko
Betreff: Auffenberg Petzold Witte verlangt 290.47 Euro für eine außergerichtliche Einigung
Angeblich soll ich das Musikalbum „Britney Spears – Britney Jean“ von meiner IP 58.179.172.128 gegen 04:25:46 gedownloadet haben. Erstens stimmt die IP nicht und zweitens bin ich 69 Jahre alt und lag um 4:25 Uhr schlafend in meinem Bett. Was kann das also anderes als eine Spam-Mail sein? Wann legt man solchen Leuten endlich das Handwerk?
Ich hatte heute auch solche mail in meinem Spamordner und sofort gelöscht.
Auch ich habe heute eine ähnliche E-Mail erhalten: Erdmuthe Gilles [email protected]
Guten Tag,
Unsere Anwaltskanzlei Lihl hat Hinweise darauf, dass am 03-07-2014 der Film „Avatar“ von Ihrer IP, der 70.112.97.171, illegal gedownloadet wurde, und zwar um 06:57:57.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was einen Gesetzesbruch mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 453.86
Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen. Sämtliche Details finden Sie im Attachment catalogued.zip. Bitte zügeln Sie sich mit der
Bezahlung, falls Sie einen Gerichtsprozess abwenden möchten.
Hochachtungsvoll,
Lihl
+49-2104-6667-339
Habe heute eine ähnliche E-Mail erhalten: [email protected]
Unsere Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte hat Hinweise darauf, dass am 04-07-2014 der Film „Toy Story 3“ von Ihrer IP, der 47.131.57.232, illegal heruntergeladen wurde, und zwar um 04:56:34.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was einen Gesetzesverstoß mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 450.63
Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen. Sämtliche Einzelheiten finden Sie im Anhang horrorize.zip
ich habe gestern eine mail mit Anhang von einem Jaques-Raphael Ritter erhalten, in dem er mir vorwirft ich hätte einen Download von Rise of an Empire 300 getätigt, ich habe nichts dergleichen getan, mußte mich auch erstmal schlau machen, was das überhaupt sein sollte, ich dachte erst an einem Spiel, ist aber wohl ein Film, demzufolge wird die mail ungelesen gelöscht.
Ich hatte das gleiche in grün: von Fareds und sie wollten 453 Euro für ein Lady-Gaga-Album.
Unverfroren! Wenn diese Betrüger jedes Mal, wenn sie so eine Mail an jemand rausschicken, das Doppelte an den Betreffenden zahlen müssten, würde der Unsinn schnell aufhören! Leider gibt es genug Zahlende, so dass es sich für die Betrüger rentiert.
Maeve
Ich habe heute quasi die selbe Email erhalten. Allerdings von einem anderem RA.
Guten Tag,
Wir von Winterstein Rechtsanwälte haben Beweise dafür, dass Sie am 05.07.2014 von Ihrem PC aus das Musikalbum „Robbie Williams – Swings Both Ways“ gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 12:17:50. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Abschlags