Neuigkeiten im VW-Dieselskandal.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am ersten Verhandlungstag im Rahmen des Dieselskandals ein klares Signal für die betroffenen Verbraucher gesetzt. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters geht davon aus, dass VW den Kläger durch den Kauf eines Fahrzeuges mit einem manipulierten Dieselmotor geschädigt hätte.
Die endgültige Entscheidung wird zwar erst für den 25. Mai 2020 erwarten, aber es besteht berechtigte Hoffnung, dass das erste Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes im VW-Dieselskandal die Rechte der betroffenen Verbraucher stärken wird. Eine Vielzahl weiterer Klagen ist noch an den deutschen Gerichten anhängig.
Für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage der vzbv, welche den dort ausgehandelten Vergleich nicht angenommen haben, würde ein gegen VW gerichtetes Urteil bedeuten, dass eine höhere Schadensersatzzahlung als bisher angeboten zu erwarten ist. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche müssen die Betroffenen nunmehr eine Einzelklage gegen VW erheben.
Betroffene Verbraucher die nicht an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben oder keine eigene Klage erhoben haben, können ihre Ansprüche hingegen wahrscheinlich auf Grund der eingetretenen Verjährung nicht mehr durchsetzen.
Dies gilt jedoch nicht für Besitzer von Fahrzeugen mit einem Motor des Typs EA897, da die Manipulation in diesem Fall erst später aufgedeckt worden ist und die Verjährungsfrist daher noch nicht abgelaufen ist. Der Motor EA897 ist in einer Vielzahl von Audi-Fahrzeugen verbaut. Audi-Besitzer können Ihre Ansprüche daher immer noch durchsetzen.
Sollten Sie ebenfalls vom VW-Dieselskandal betroffen sein, können Sie sich gern für eine kostenlose Ersteinschätzung an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Vincent Aydin wenden.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
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