Ab 1.5.2013 ändert sich viel im Mietrecht. Mieter dürfen künftig in den ersten 3 Monaten einer energetischen Sanierung (z.B. Fassadendämmung, neue Fenster/Heizung) die Miete nicht mehr kürzen!
Auch müssen sie Lärm, Schmutz, Verdunkelung und Gerüst vor dem Haus akzeptieren. Nur wenn die Sanierung länger dauert, ist eine Minderung möglich. Voraussetzung der Sanierung hierfür aber ist, dass sich die Energiekosten senken und die geringeren Heizkosten dann dem Mieter zugute kommen. Der Mieter hat kaum Möglichkeiten, sich gegen eine Sanierung zu wehren. Nur in Härtefällen ist das möglich, nämlich dann, wenn diese schwerer wiegen als Vermieterinteressen und Klimaschutz. Der Mieter zahlt praktisch die Sanierungskosten mit, denn 11 % darf der Vermieter auf die Jahresmiete aufschlagen.
Stark steigende Mieten vor allem in Großstädten werden begrenzt. Zukünftig kann der Vermieter die Miete innerhalb von 3 Jahren „nur“ um 15 % (bislang waren es 20 %) erhöhen und darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Auch der Punkt „Räumung“ findet neue Anwendung. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter den Mieter leichter loszuwerden. Wer beim Einzug für seine Kaution Ratenzahlung vereinbart und 2 Raten nicht rechtzeitig zahlt, dem kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Kommt es aufgrund einer Kündigung zum Prozess, kann der Mieter verpflichtet werden, bei Gericht einen Geldbetrag für künftige Monatsmieten zu hinterlegen. Tut er das nicht, kann er per einstweiliger Verfügung vor die Tür gesetzt werden, es wird geräumt!
Bei Eigenbedarf sieht es wie folgt aus. Soll eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden, galt wie bisher eine Sperrfrist von 3 Jahren. Ab sofort gilt die Sperrfrist auch, wenn z.B. ein Mehrfamilienhaus an eine aus mehreren Eigentümern bestehende Gesellschaft verkauft wird und die Gesellschafter an einzelnen Wohnungen Eigenbedarf anmelden.
Das neue Mietrecht regelt erstmalig nun auch die Umstellung auf das sogenannte „Contracting“, dies kommt aber erst am 1.7.2013 zum Tragen. Übersetzt heißt das, wenn ein externes Unternehmen vom Vermieter die Wärmelieferung (Heizung/Warmwasser) übernimmt, dürfen die bisherigen Betriebskosten des vorherigen Jahres für Heizung/Warmwasser nicht überschritten werden.
sorry – das Haus wird natürlich nicht neu vermietet, sondern verkauft 😉
Kann mir vielleicht einer kurz erklären, ob ich damit völlig auf dem Holzweg bin:
Wir mieten eine Wohnung in einem 2,5 Familienhaus, das gerade an ziemlich reiche Personen vermietet wurde, die gerne alle Parteien aus dem Haus hätten, um es selbst zu nutzen. Könnten die jetzt einfach eine energetische Sanierungsmaßnahme von 150.000 EUR durchführen, durch 3Parteien teilen (a 50.000) und 11% Mieterhöhung fordern? Das wären dann mal ganz spontan knapp 460EUR mehr Miete im Monat…
Hallo, vielleicht kann ich dich beruhigen… von 150.000€ nimmst du 11% das wären 16.500€ das teilst du dann durch die gesamte Wohnfläche des Mietshauses und durch 12 Monate… Rechnest diesen Betrag mal deine m² Wohnfläche und hast dann deine vorraussichtliche Mieterhöhung.
Hmm, da hast du einfach nur meine Befürchtungen bestätigt:
Da wir in etwa 1/3 der Wohnfläche mieten, wäre das die o. befürchteteeine Mieterhöhung von ca. 460EUR / Monat. Damit haben wir plötzlich eine Mieterhöhung von fast 100%. Ich finde es unglaublich, dass dies unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung zulässig wird…
Es ist schon traurig, mit anzusehen müssen, wie in diesem Land mit dem „einfachen“
Bürger umgegangen wird. Es wird höchste Zeit dass sich unsere Politiker auf die Leute besinnen, von dehnen sie gewählt werden. Unser Land wird doch nur noch von Lobbyisten und Banken regiert. Es ist wahrlich eine Schande.
Aber es ist eben auch die Aufgabe des Bürgers, sich auf seine Rechte zu besinnen und sie dem Staat gegenüber zu verlangen, sprich Antikorruptionsgesetze & Co. Solange aber der „Bürger“ sich weiterhin lieber im sinnlosen Konsum suhlt anstatt etwas für „seine Demokratie“ zu tun, werden die Lobbyisten, Banken und verlogenen Politiker den Bürger für dumm verkaufen können.
Der letzte Satz ist unlogisch. Somit dürfte der Vermieter nicht mehr die warmen Betriebskosten erhöhen.
Dann noch das Gemecker wegen den Mieterhöhungen,
kauft Euch mal ein Haus, nehmt die Vorgaben der Öffentlichen Hand im besonderen der
ahnungslosen Grünen und nehmt Euch dann solche Mieter.
Man ist doch bekloppt.
Die Mieter rechtlos. Den Tag möchte ich aber erleben!!!
Natürlich sind sie nicht rechtlos, wenn sie immer schön brav die hohe Miete inkl. regelmäßige Mieterhöhungen auf die sowieso schon viel zu hohen Mieten zahlen und Mängel wie z. B. Freuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfall, Sanierungen der schlechten Bausubstanz auf ihre Kosten locker hinnehmen! Ach ja und die oft merkwürdig hohen und nicht nachvollziehbaren Nebenkostennachzahlungen sollte man auch gleich akzeptieren. Dann ist man in der Tat NICHT rechtlos und darf wohnen bleiben!
Dem Mietwucher ist ab jetzt Tür und Tor geöffnet,der Mieter Rechtlos geworden..in wenigen Jahren sehn auch wir am Stadtrand Armensiedlungen wie man sie uns im Fernsehn zeigt.Verzweifelte Menschen die ihrem leben ein Ende setzen werden,im schlimmsten fall die ganze Familie mitnehmen!
Wo ist die immer wieder so lauthals berufene „Christliche“ Regierung,das Volk wird immer weiter in die drangsaliert,sinkende einkommen bei steigenden Preisen!
Die mieten sind kaum noch bezahlbar und ziehen dem kleinen das Geld aus der Tasche. Teilweise sind mieten so hoch und trotzdem wird ein verzweifelter Mieter gefunden.
Das kommt immer darauf an wo man wohnt. Manchmal sind die Mieten sogar so niedrig, daß der Vermieter gar nicht weiß, wie er die Zinsen am die Bank zahlen soll!!!
komisch, mir zahlt auch niemand meinen Kredit ab, und die Zinsen noch dazu. Das wäre praktisch.
Nur Vermieter können sich ihre aufgenommenen Kredite von anderen abzahlen lassen. Dann wird das Haus wieder verkauft und das Vermögen ist da.