Die EU-Kommission will nun mehr Service und erweiterte Rechte für Bürger ohne Girokonto durchsetzen. Hierzu stellte sie die Gesetzesinitiative vor, da Banken keine Selbstregulierung vornehmen. Immerhin sind es noch 58 Millionen EU-Bürger, die nicht über ein Girokonto verfügen. Besonders betroffen ist Rumänien und Bulgarien, hier sind 50% der Bevölkerung ohne Girokonto. In Deutschland sind es noch Hunderttausende. Die EU-Kommission will nun mit der neuen Einrichtung ein Basiskonto auf Guthabenbasis einrichten. Auch das Bundesverbraucherministerium begrüßte diesen längst überfälligen Schritt. Auch andere Verbraucherschützer äußerten sich mehr als positiv. Hiermit soll jeder EU-Bürger das Grundrecht auf ein Konto haben, egal um welchen Einkommen- oder Schuldenstand es sich handelt. Ferner soll erreicht werden, dass alle Banken ihre Kunden regelmäßig über angefallene Entgelte informieren und zwar nach einem einheitlichen Standard. In jedem Land soll es zudem eine unabhängige Internetseite zum Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern geben. Weiter soll es genügen, der neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos (wenn vorhanden) zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann innerhalb von 15 Tagen kostengünstig um alles kümmern. Die EU-Kommission will einheitliche Standards über die Kosten und die maximale Zeitspanne eines solchen Wechsels. Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden, davon profitieren etwa Austauschstudenten oder Saisonarbeiter. Die EU-Richtlinie würde somit jeden Mitgliedstaat verpflichten, dass mindestens eine Bank jeden Kunden akzeptiert, ohne „wenn“ und „aber“. In Deutschland haben allerdings bis zum heutigen Tage nur einige wenige Bundesländer ihre Sparkassenverbände verpflichtet, Jedermann ein Konto anzubieten/einzurichten. Einen bundesweiten Rechtsanspruch hat der Bürger jedoch noch nicht.