Neues Bestattungsrecht in Bremen, der Senat in Bremen stimmt dem neuen Bestattungsrecht zu.
Künftig darf die Asche Verstorbener auch ausserhalb der Friedhöfe verstreut werden und lockert damit den Freidhofszwang für die Beisetzungen ein wenig.
Erlaubt sein soll dies ebenso auf privaten Grundstücken wie auf besonders ausgewiesenen öffentlichen Flächen.
Eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person ist Voraussetzung. Die Verfügung muss folgende Punkte enthalten:
Ob die Asche verstreut weren soll
Wo die Asche Verstreut werden soll
Es muss eine Person bestimmt werden, die für die wunschgemäße Bestattung sorgt.
Diesem Vorhaben muss nun die Bürgerschaft noch zustimmen.
Warum muss die Asche denn verstreut werden?
Was passiert mit den Personen, die gar nicht in der Lage sind/waren, eine solche Verfügung vor Ihrem Tod ausstellen zu können?
Beispielsweise Kinder und ganz alte Personen?
Warum überlässt man diese Entscheidung nicht den Angehörigen, die mit dem Verlust leben müssen?
Gut, ein kleiner Ansatz zur Lockerung aber bei Weitem nicht ok mit den Einschränkungen!
Wo findet man den gesamten Gesetzestext?
Ingrid Hoerner – weg4u.de