Neue Informationen zur Staatshaftung nach Insolvenz von Thomas Cook (Neckermann Reisen / Öger Tours / Bucher Reisen/ Air Marin)
Unser Partneranwalt Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:
Bereits vor der Corona-Epidemie war es erstaunlich ruhig nach der Insolvenz von Thomas Cook und deren Tochtergesellschaften. Die Staatshaftung wurde bereits im Dezember 2019 anerkannt. In einer Pressemittelung vom Februar 2020 wurde folgendes versprochen:
„In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung die betroffenen Pauschalreisenden öffentlich – auch auf dieser Webseite – über das Verfahren der Abwicklung und die nächsten Schritte informieren.“
Nun haben wir Mai 2020 und es sind nicht nur Wochen sondern bereits knapp drei Monate vergangen ohne dass über die nächsten Schritte informiert wurde. Zu Recht werden die Reisenden nun ungeduldig und fordern schnellstmöglich ihr Geld zurück.
Neuste Infos zur Staatshaftung: „Anmeldung im späten Frühjahr“. Aber wann gibt es das Geld tatsächlich? Noch 2020 oder erst 2021?
Das „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ hat unserer Kanzlei Anfang April auf unsere Mahnschreiben mitgeteilt, „zeitnah ein onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichsleistung bereit zu stellen.“ Ziel sei es die Anmeldung „im (späteren) Frühjahr“ zu ermöglichen.
In dem Schreiben wird kein konkretes Datum genannt. Und was noch schlimmer ist: Es wird nicht einmal auf den wichtigsten Punkt eingegangen: Wann die Auszahlung dann tatsächlich erfolgt.
Mittlerweile sind nach der Insolvenz ca. sechs Monate vergangen, und das obwohl die „Pauschalreisen-Richtlinie” der EU eine zügige Entschädigung der Reisenden fordert. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, könnte das Geld auch erst 2021 ausbezahlt werden.
Das können Sie tun: Abwarten oder einen Anwalt beauftragen
„Lustig“ ist, dass sich die Bundesregierung noch eine Hintertür offen gelassen und die Staatshaftung nie uneingeschränkt bestätigt hat:
„Die Bundesregierung beabsichtigt, den Pauschalreisenden die Differenz zwischen ihren Zahlungen an den Reiseveranstalter und dem, was sie von der Zurich-Versicherung oder von anderer Seite zurückerhalten, auszugleichen.“
Die Zahlungen werden also nur „beabsichtigt“ und zwar auch noch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Ohne Worte.
Sie können nun abwarten und hoffen oder auch einen Anwalt beauftragen, der für Sie Ihr Geld vom Staat zurückfordert.
Gerne können Sie sich unverbindlich an uns wenden, unsere Erstberatung ist kostenlos:
kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook
Wir haben mittlerweile auch mehrere Klagen eingereicht, um die Auszahlung für unsere Mandanten zu beschleunigen.
Mit Hilfe unserer einfachen online WebAkte vertreten wir Mandanten aus ganz Deutschland. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
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Alexander Hufschmid
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Warten Sie auch auf Ihr Geld? Dann schreiben Sie uns völlig unverbindlich, wir antworten Ihnen kostenlos:
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Wir rechnen übrigens auch mit Rechtsschutzversicherungen ab und arbeiten mit diesen zusammen.
Viele Grüße
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Hallo zusammen,
ich freue mich für jeden Pauschalreisenden, der sein Geld zurückerstattet bekommt. Zugleich würde ich mich ebenso freuen, wenn meine Partnerin und ich das Geld unserer Flugreise zurückbekommen, auch immerhin etwa 400 bis 500 Euro.
LG Ralf
Hallo!
500€ ist zwar viel Geld – aber eine Klage bis zu 500€ ist ohne eine Rechtsschutzversicherung selten wirtschaftlich: Für eine Klage fallen nämlich bereits 105€ Gerichtskosten und ca. 200€ Anwaltskosten an. Das Geld bekommt man im Fall eines Sieges zwar zurück, aber man muss erst einmal selbst in Vorkasse gehen.
Ab 500€ wird es dann wirtschaftlicher. Schreiben Sie gerne, wir antworten Ihnen kostenlos:
https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook
Viele Grüße
Rechtanwalt Hufschmid