Viele Verbraucher sind der Meinung, dass eine Netzsperre zur technischen Nutzung anderer Mobilfunknetze ungerechtfertigt und überzogen sei. Grund dessen bekommen wir zum Start des neuen Trendsetter’s iPhone 3G S zahlreiche Anfragen. Wir haben für Sie, liebe Verbraucher, das letzte gültige Gerichtsverfahren zu diesem Thema zusammen gefasst. Die T-Mobile Deutschland GmbH darf das begehrte Multimedia-Handy iPhone mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze anbieten. Das hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 04.12.2007 durch Urteil entschieden. Zu finden unter dem Aktenzeichen 315 O 923/07 beim Landgericht in Hamburg.