„da Netcologne in meinem Wohngebiet in Erftstadt den Netzausbau seit Jahren nicht vorantreibt, sah ich mich zu einem Anbieterwechsel (Telekom) gezwungen“
Herr Frank K. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Netcologne in meinem Wohngebiet in Erftstadt den Netzausbau seit Jahren nicht vorantreibt, sah ich mich zu einem Anbieterwechsel (Telekom) gezwungen. Die Telekom hat für mich gekündigt. Netcologne hat die Kündigung zum 28.10.2015 bestätigt. Da ich allerdings gerne so schnell wie möglich den schnelleren Internetanschluss haben möchte (von jetzt 4,5 MB auf 16+MB) habe ich Netcologne angeboten, mich bei vollständigem Zahlungsausgleich (bis zum 28.10.15) schon zum 31.07.2015 aus dem Vertrag zu entlassen. Dies wurde ohne weitere Begründung abgelehnt.
Ist das rechtens? Kundenfreundlich ist das jedenfalls nicht!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 23.06.2015 weiter und erhielt am 29.06.2015 von Herrn Frank K. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
obwohl ich selber am 20.06.15 auch noch einen Brief an die Geschäftsführung von Netcologne gesendet habe, ist bisher keine Reaktion erfolgt. Das finde ich ziemlich kundenunfreundlich.
Mit freundlichen Grüßen
Frank K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage erneut am 30.06.2015 weiter und erhielt am 03.07.2015 von Herrn Frank K. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
zwischenzeitlich hat Netcologne reagiert und mir auf Kulanz eine frühere Kündigung zum 03.08.2015 gegen Zahlung des Restbetrages bestätigt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank K.