Erst Ummeldebescheinigung, dann Beginn der dreimonatigen Kündigungsfrist. Bei NetCologne soll der Verbraucher eine Leistung bezahlen, obwohl er sie nicht Anspruch nehmen zu kann.
Herr F. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden im April d. J. von Köln nach Mechernich umziehen und können den Vertrag bei NetCologne für den Festnetz- + Internetanschluss nicht weiterführen, da das Netz dieses Telefonanbieters dieses Gebiet nicht umfasst. Also möchten wir den Vertrag zu Ende April 2013 kündigen, haben dem Kündigungsschreiben v. 19.02.2013 eine Kopie unseres Mietvetrages beigefügt. Uns wurde dann telefonisch mitgeteilt, dass dies nicht akzeptiert werde, da wir erst die Ummeldebescheinigung vorlegen müssten und ab dann 3 Monate Kündigungsfrist laufen. Unserem Einwand, dass wir ja eine Kopie des Mietvertrages (ab 01. April 2013) vorgelegt haben, wurde widersprochen mit der Aussage, den könne ja jeder selbst ausstellen. Die Tatsache, dass man sich erst ummelden kann, wenn man umgezogen ist und dann 3 Monate bezahlen muss für eine Leistung, die man nicht in Anspruch nehmen kann, wurde mit Hinweis auf die AGB und den Worten ’das ist halt so’ kommentiert.
Ist das rechtmäßig? Verbraucherfreundlich ist es jedenfalls nicht. Im Falle eines Wohnungswechsels muss ja auch niemand Strom und Gas bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit weiterbezahlen, sondern hat ein Sonderkündigungsrecht. Und, wie gesagt, wir haben keine Möglichkeit, den Vertrag bei NetCologne zu behalten, sonst täten wir es.
Alternativ könnten wir in einen Mobilfunkvertrag umwandeln- Laufzeit 2 Jahre… Oder einen anderen NetCologne Kunden suchen, welcher bereit wäre, die Restlaufzeit zu übernehmen. Wir möchten aber niemanden quasi knebeln- die Person hätte dann eine längere Laufzeit und könnte ggf. nicht zeitig auf einen angebotenen günstigeren Tarif wechseln.
Wir bitten um Ihre Unterstützung und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ralf F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an NetCologne weiter und erhielt die Information, dass Herr F. bezüglich seiner Reklamation ein abschließendes Schreiben bekommen wird.
Daraufhin schrieb Verbraucherschutz.de Herrn F. an, um nach dem momentanen Stand in der Angelegenheit zu fragen und zu erfahren, ob NetCologne bereits die angekündigte Stellungnahme geschickt hatte.
Herr F meldete sich erneut bei uns:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
wir erhielten gestern ein vom 28.03.2013 datiertes Antwortschreiben von NetCologne, in dem das Unternehmen erklärt, unsere Kündigung laut § 46 TKG mit Frist von 3 Monaten ab Eingangsdatum des Kündigungsschreiben zu bestätigen, sobald die Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes nachgereicht wird.
Das Schreiben habe ich leider nicht hier im Büro und hoffe, dass Ihnen die Information oben genügt. Falls nicht, schicken Sie bitte eine kurze Email und dann scannen wir das für Sie ein.
Der chronologische Ablauf des Schriftverkehrs lässt uns stark vermuten, dass Ihre Intervention kräftig bei der Entscheidungsfindung geholfen hat.
Wir danken Ihnen dafür sehr herzlich -bitte machen Sie weiter so!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf F. &
Andrea A.-F.
Hallo zusammen,
NetCologne macht immer so weiter. Ich hatte schriftlich in der Filiale gekündigt, daraus wurde dann eine Teilkündigung des Sicherheitspaketes gemacht. Allerdings erst Wochen später. Dann habe ich nochmal per Einschreiben mit Rückantwort geschrieben. Daraufhin hatte ich eine SMS mit der Bitte um Rückruf. Es ist sehr schade, dass ein Unternehmen mit solchen Mitteln arbeiten muss, um ein bisschen länger Geld zu erhalten. So hält man keine Kunden.
Hallo,
ich habe das selbe Problem wie ihr alle mit Netcologne. Soll trotz 3 monatiger Kündigungsfrist weitere Beiträge bis Februar 2018 zahlen.
Gibt es einen Gerichtsbeschluss zu dem Thema ob es rechtens ist?
selbige bei mir. Habe mehrfach die Umeldebescheinigung, sowie eine Kopie des AUsweises geschickt, was NIE im System registriert wurde! Die Nachweise wurden scheinbar einfach weggeworfen! Ich habe die letzten Abbuchungen nach den 3 Monaten zurückbuchen lassen, sowie das SEPA Mandat zurück gezogen…
Jetzt haben die die Forderung an ein Inkassounternehmen angetreten! Das lasse ich vor Gericht gehen die Pappnasen!!
Ich bin bereits im Juli nach Berlin gezogen und mir wurde bis dato für einen Anschluss Geld abgebucht, der seitdem nicht mehr existiert. Damals wurde mir am Telefon zugesichert, dass ich bei Nachreichen aus dem Vertrag frühzeitig entlassen werde. Einen Ummeldetermin in Berlin zu erhalten, war sehr schwierig, daher konnte ich die Ummeldebestätigung erst diesen Monat nachreichen. Trotzdem hat man mir versucht Geld abzubuchen, obwohl nach Telekommunikationsgesetz die drei Monate vergangen sind.
Und ich habe das Problem. Ich muss umziehen, habe das drei Monate im Voraus gemeldet, da die Wohnung seit 6 Monaten leer steht. Da ich einen schnellen Upstream benötige zahle ich 50€ im Monat. Insgesamt also 400 Euro für einen Anschluss den ich nicht nutzen kann. Man wird Von den Firmen nur noch abgezockt . -. Die Sperren den Anschluss nicht md auf meine Bitte. Die Handwerker können nun frei telefonieren und surfen
NetCologne macht weiter so.
Habe am 4.8.2015 die Kündigung wg. Wegzug eingereicht da NC am neuen Wohnort nicht liefern kann. Umzug ist ca. Mitte 09/2015.
NC hat mit Bedauern akzeptiert, da ich aber „leider“ keinen Umzugsnachweis mitgeliefert habe, die Kündigung erst zum 22.7.2016 akzeptiert.
Sowie ich diesen Nachweis (Ummeldebestätigung) erbringe (kann erst nach Umzug geschehen), kann der Vertrag mit 3-monatiger Sonderkündigungsfrist aufgelöst werden.
Ich werde einen Anwalt beauftragen.
Mir geht es gerade ähnlich. Gekündigt im März für Ende Juni. Ende Juni Ummeldebestätigung vorgelegt und auf die Künigung aus März verwiesen. Wird aber nicht akzeptiert. Hier vor Ort keine Möglichkeit den Service zu nutzen.
Leider fehlt es an der Zeit sich jetzt anwaltlich drum zu kümmern, da wir derzeit ein Familienmitglied haben, welches wohl in den nächsten Tagen sterben wird. Es ist ärgerlich, wenn man da dann echt keinen Kopf mehr für hat. 🙁 Sowas kann doch nicht rechtens sein.
unser Problem, habe leider nichts mehr vorgenommen, da bei uns gerade ein plötzlicher Todesfall in der Familie ist und wir somit andere Probleme haben. Aber es ist sooo ärgerlich. Kann da nicht über den Verbraucherschutz etwas passieren? Denn es ist ja nicht selten.
Hallo Leute, ich habe es fast geschafft. Der Anwalt von NetAachen hat mir die letzte Frist gesetzt, danach will er doch tatsächlich gegen mich vor Gericht gehen. Darauf warte ich schon seit über einem Jahr. Freue mich schon darauf! Liebe Grüße an alle Mitleidende.
Ich erlebe gerade unglaubliches. Habe Anfang Dez. 2014 wegen Umzug gekündigt,Sonderkündigung wurde schrftl. bestätigt. Hab daraufhin Ummeldung geschickt und bisher k. Bestätigung erhalten. Nach erneuter Nachfrage kommt die Meldung: Überraschung, jetzt haben wir den Anschluss doch, Pech gehabt (was nicht stimmt). Mein Freund, der sogar später gekündigt hat, hat die Bestätigung seiner Sonderkündigung erhalten, Grund: „Netcologne kann den Anschluss ja nicht bieten.“ Wir wohnen zusammen!! Unfassbar!
Ich habe auch das gleiche Problem. Ich habe im August den Vertrag zum 30.11 gekündigt. Am neuen Wohnort ist Netcologne nicht verfügbar. Jetzt wurde mir gesagt, die Sonderkündigung würde erst ab dem Tag der Ummeldung zählen. Wie kann ich dagegen vorgehen???
Habe genau das gleiche Problem. Erst monatelang auf den Techniker gewartet – hatte mir jedesmal frei genommen, umsonst! Dann aus beruflichen Gründen umgezogen und den Vertrag 3 Monate VORHER gekündigt. Nach Übersendung der Ummeldung sollte ich 3 weitere Monate zahlen. Am neuen Wohnort ist kein NetAachen möglich. Jetzt wollen die für die zurückgegebene FritzBox (nur 4 Monate genutzt) die gesamten Kosten haben + 3 Monate. Die spinnen doch! Ich werde klagen. Das lasse ich mir nicht gefallen.
Bisher habe ich ja immer ein Loblied auf Netcologne gesungen. Jetzt bin ich aber echt angefressen.
Man kündigt 3 Monate VOR dem Auszug. Zieht um und reicht die Meldebestätigung nach. Und dann beginnt die 3 Monatsfrist erst mit Eingang der Ummeldebestätigung?!?!?
Das sind nochmal 3 Monate die sie Netcologne bezahlen läßt ohne das man den Service nutzt noch nutzen kann! Man kann auch nicht 3 Monate vorher die „Wirksame Kündigung“ einreichen, da man sich ja nicht 3 Monate vor Einzug ummelden kann
Hallo,
meine Tochter ist 2012 von Köln hier zu mir nach Norddeutschland gezogen. Netcolognehat von Anfang an Probleme gemacht. Nach vielen Anrufen und ein faxen der Ummeldung,mit denen sie sich zufrieden gegeben haben,kommt jetzt 2 Jahre später ein Inkasko Schreiben mit einer Forderung von 600euro ! Es kamen keine Mahnungen….nichts. Da läuft doch gewaltig was schief,muss jetzt bis Montag warten bis ich da anrufen kann, Was soll ich nur tun. ?
Ich habe das gleiche Probelm mit Netcologne. Habe wegen Umzugs letze Woche gekündigt und kann den Vertrag bei NetCologne für den Festnetz- + Internetanschluss nicht weiterführen, da das Netz des Telefonanbieters dieses Gebiet nicht umfasst. Netcologne akzeptiert einen Mietvertrag nicht, sondern ich muss eine Ummeldebescheinigung vorlegen und ab dann laufen erst 3 Monate Kündigungsfrist.
Das ist eine Frechheit.