„nach Umzug innerhalb desselben Stadtviertels in München habe ich naturstrom meinen Umzug angezeigt“
Frau Dr. Kristine K. schrieb uns am 21.01.2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Umzug innerhalb desselben Stadtviertels in München zum 1.11.14 habe ich naturstrom meinen Umzug am 11.11.14 angezeigt (dieser Zeitpunkt gilt als Vertragsabschluss). Am 11.12.14 erhalte ich von naturstrom eine Vertragsbestätigung und als Stromliefertermin den 1.1.15 genannt.
Somit war ich von 1.11.14 bis 1.1.15 beim Grundversorger (Stadtwerke München). Aufgrund von Problemen bei der Zählerstandsablesung zum Jahreswechsel/ Silvester, hatte ich mich der Einfachheit halber doch dazu entschieden, beim Grundversorger (Stadtwerke) zu bleiben. Anfang Januar habe ich meinen Vertrag mit naturstrom entsprechend widerrufen. Zuvor hatte ich mir von naturstrom bestätigen lassen, die 14 Tage Widerrufsfrist gälten ab dem Liefertermin/1.1.15. Deshalb widerrufe ich den Vertrag fristgerecht.
Ein paar Tage später bekomme ich per mail von naturstrom mitgeteilt, dass ein Widerruf nicht möglich sei, da die 14 Tage ab Vertragsabschluss (11.11.14) gelten würden. Aufgrund der 4-wöchigen Bearbeitungszeit (”es tut uns furchtbar Leid und es ist in Ihrem Fall dumm gelaufen, aber wir haben in der Zeit ein neues System bekommen”) seitens naturstrom lagen diese 14 Tage Widerrufsfrist aber innerhalb der langen Bearbeitungszeit von naturstrom.
Resultierend aus dem Versagen von naturstrom habe ich nun den Ärger mit Grundversorger, Vermieter und naturstrom.
Kann es sein, dass ich die nicht mitgeteilte Zeitverzögerung bei der Bearbeitung meiner Umzugsanzeige wegen Einführung eines neuen Systems seitens naturstrom bezahlen/ausbaden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Kristine K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 23.01.2015 weiter. Am 23.1.15 abends schrieb uns Frau K.:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
anbei die Reaktion naturstroms.
Vielen Dank dafür, dass Sie mein Anliegen ernst genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristine K.
Sehr geehrte Frau Dr. K.,
unsere Geschäftsführung hat Ihre Unmutsbekundung gegenüber dem VBS Verbraucherschutz e.V. erhalten und mich in meiner Funktion als Teamleiter im Kundenservice am Standort Düsseldorf gebeten, direkt auf Sie zuzugehen.
Ich habe den Sachverhalt überprüft. Ein Widerspruch ist ab Zugang der Vertragsbestätigung binnen 14 Tagen möglich. Sie bestätigen den Eingang der Vertragsbestätigung auf den 11.12.2014. Demnach wäre eine, innerhalb der Widerspruchsfrist liegende, Stornierung des Vertrags bis zum 25.12.2014 möglich gewesen. Ihr Stornogesuch erfolgte jedoch erst am 09.01.2015.
Vor dem Hintergrund unserer Systemumstellung entschuldigen wir uns für die aus Ihrem Umzugswechsel resultierenden Unannehmlichkeiten ganz ausdrücklich. Ihren Vertrag haben wir kulanzweise widerrufen.
Bedingt durch die gesetzlichen Wechselfristen beliefern wir Sie in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 28.02.2015. Die Strombelieferung in diesem Zeitraum findet unentgeltlich statt. Eine Rechnung erhalten Sie nicht von uns.
Sie können sich damit zum 01.03.2015 bei einem Anbieter Ihrer Wahl anmelden.
Wir wünschen Ihnen, trotz der Unannehmlichkeiten, ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin R.
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Benjamin R.
Teamleitung Kundenservice
Bereich Energiebelieferung
NaturStromHandel GmbH
Achenbachstraße 43
40237 Düsseldorf
Ich finde ja nach wie vor, dass Leute die sich nicht entscheiden können, besser gar nicht am Rechtsverkehr teilnehmen sollten.