Durch die Fluggesellschaft RyanAir erfolgte nach erfolgter Buchung eine nachträgliche (nun ungünstigere) Änderung der Handgepäckbestimmungen.
Herr Wulf R.schrieb uns am 15.1.18:
Betreff: RyanAir – nachträgliche einseitige Änderung der Handgepäckbestimmungen nach erfolgter Buchung
Sehr geehrte Damen und Herren.
Durch die Fluggesellschaft RyanAir erfolgte nach erfolgter Buchung eine nachträgliche (nun ungünstigere) Änderung der Handgepäckbestimmungen. Dieses ist m.E. nachträglich einseitig nicht zulässig, da der Beförderungsvertrag entsprechend der bei Abschluss gültigen Regelungen geschlossen wurde!
Mir sind ähnliche Änderungen bei einem Mitbewerber (WOWair Reykjavík) bekannt, wo bei vergleichbaren Änderungen der Handgepäckbestimmungen immer die bereits erfolgten Buchungen ausgenommen waren, so wäre das auch korrekt.
Mit freundlichem Gruß
Wulf R.
Verbraucherschutz.de bat Herrn R. um eine genauere Darstellung. Herr R. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
danke für die schnelle Antwort auf meine o.g. Beschwerde. Hier geht es um die Neuregelung der Handgepäckbestimmungen, also wie viel in der Kabine mitgeführt werden darf. Das waren bisher zwei Handgepäckstücke, ein größeres (ca. 25 x 25 x 55 cm) und ein kleineres (z.B. Hand- oder Computertasche).
Unter diesen Bedingungen ist der Flug von mir im letzten Jahr gebucht worden, ich Reise immer mit einem Rucksack und einer Computertasche die ich über bzw. vor meinem Sitz verstaue. Will ich das weiter so Handhaben muss ich nun für meinen gebuchten und bestätigten Flug eine kostenpflichtige Leistung (Priorityboarding) hinzu buchen.
Hiergegen richtet sich meine Beschwerde, also gegen die nachträgliche Änderung meines bereits abgeschlossenen und bestätigten Beförderungsvertrages hinsichtlich der mitzuführenden Handgepäckstücke.
Text RianAir:
„NEUE KABINENGEPÄCK-RICHTLINIE
Wenn Sie „Priority und 2 Handgepäckstücke“ nicht erworben haben, können Sie nur eine kleine Tasche mit an Bord nehmen.
Sie dürfen eine kleine Tasche (35 cm x 20 cm x 20 cm) an Bord mitnehmen, diese muss unter den Sitz vor Ihnen passen. Wenn Sie zwei Handgepäcksstücke mit an Bord nehmen möchten, wählen Sie bitte „Priority und 2 Handgepäckstücke“ . Wenn Sie am Flugsteig zwei Handgepäckstücke haben und nicht die „Priority und 2 Handgepäckstücke“-Option gebucht haben, wird eines der Gepäckstücke kostenfrei mit dem Aufgabegepäck befördert“.
Mit freundlichem Gruß
Wulf R.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.1.18 an die Pressestelle von Ryanair weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Wir möchten Ihnen gerne folgende Stellungnahme von Ryanair zur Verfügung stellen:
„Alle Ryanair-Kunden werden weiterhin mit 2 kostenlosen Handgepäckstücken reisen können, jedoch nur Passagiere mit Priority-Boarding-Buchung können das größere Handgepäckstück, z.B. einen Reisetrolley mit an Bord bringen. Alle Passagiere können ihr kleineres Handgepäckstück mit an Bord nehmen und Passagiere ohne Priority-Boarding-Buchung müssen ihr größeres Handgepäckstück – kostenlos – am Gate für den Transport im Frachtraum aufgeben.“
Die jetzt in Kraft getretene Änderung der Gepäckbestimmungen wurde bereits im September bekannt gegeben. Sie finden im Anhang ein Q&A Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten in dieser Sache. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
—————————-
Pressebüro Ryanair
Wir schrieben:
Sehr geehrte Frau H.
vielen Dank für die umgehende Beantwortung unserer Anfrage.
Es geht in diesem Fall aber darum, dass Herr R. den Flug bereits im vergangenen Jahr zu den alten Konditionen gebucht hat.
Diese bereits erfolgten Buchungen sollten doch von der Neuregelung ausgenommen sein.
Ryanair antwortete:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bitte beachten Sie Frage Nummer 8 im Q&A Dokument.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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