„immer mehr Nutzer werden von ab-in-den-urlaub um ihre Gutscheine geprellt“
Hallo Frau Lauckemann!
da ich Ihnen bereits am 21.10.2015 eine Nachricht betreffs Nicht-Auszahlung meines 50.- Gutscheins nach meiner Türkei Reise (17.-23.08./Buchung 900204096 bei aidu/Fa. Unister/www.ab-in-den-urlaub.de) sandte und sich nun erwartungsgem. nichts – bis auf eine bereits nach 2 Stunden eingegangene Rückmeldung der Fa. Unister, in der um Geduld bei der Prüfung gebeten wurde – getan hat, kann ich davon ausgehen, dass dies so bleibt.
Beschämend, da ich meine Verpflichtungen einhalte und das auch von anderen erwarten kann; zumal ich meine zukünftigen Urlaube gerne dort abwickle, wo ich gute Erfahrungen gemacht habe.
Inzwischen ist meine Geduld überstrapaziert, und die Fa. Unister scheinbar nicht an Kundenbindung interessiert.
Deshalb bitte ich Sie die Firma um Weitergabe meines Anliegens.
Ich setze nun bis zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids Frist bis 30.11.2015.
Danke und viele Grüsse.
H. G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Unister weiter und erhielt am 19.11.15 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser Gutschein liegt schon der letzten
Instanz zur Auszahlung vor. Wir werden nochmal mit Nachdruck um Auszahlung
bitten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Am 17.1.16 schrieb uns Herr G:
Hallo Frau Lauckenmann,
zu meinem Anliegen möchte ich sie persönlich fragen… nachdem ich nun immer noch keine Gutschein Auszahlung von aidu (Reise war im Augsust 2015) erhalten habe, in facebook Kommentaren zu aidu Reisen z.T. feststelle, dass immer mehr Nutzer von aidu um ihre Gutscheine geprellt werden und ich zum Ende des Jahres mails von aidu-Reisunternehmen bekommen hatte, dass sich für Nutzer von reisen.de und hotel.de nichts ändert, diese Unternehmen/Ableger aber nun interessanterweise von Unister weitergeführt werden?! – bisher doch auch?! – Sprich: hat sich die Firma damit aus Verantwortlichkeiten zu Ihren Reisegutscheinauszahlungen schleichen können, als legitimes Mittel durch Umorganisation?
Und – macht es für mich Sinn doch einen Mahnbescheid zu erwirken?
Mich persönlich nervt so ein unverfrorenes Verhalten extrem. Es geht nicht um die Summe. Es geht hier um die prinzipielle Veräppelung von Kunden, die ihre Rechnung pflichtgetreu bezahlt haben.
Mit freundlichen Grüssen,
Holger G.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr G.
die von Ihnen genannten Portale gehörten schon immer zur Unister Gruppe!
Wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 80 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen das Geld überweisen sollte.
Herr G. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
danke für die Information.
Ist wirklich eine Unverschämtheit, was sich so manche, ‚renommierte‘ Firmen erlauben.
Sofort bei der Sache, wenn Ihnen nur 3,50.- in der Kasse fehlen.
Selbst aber ausreizen, was geht.
Ich sehe nur ein Problem bei diesem Versuch über eine Anwaltskanzlei.
Sammelklagen sind in Deutschland meines Wissens nicht erlaubt. Demzufolge wäre jedes Anliegen für sich zu betrachten.
Bei der jeweiligen Gutscheinhöhe sind das nicht allzu hohe Beträge im Vergleich zum Aufwand.
Daneben besteht die Gefahr, dass dieser Anwalt dann ein Honorar einfordert.
Was genau das Gegenteil brächte.
Nerven schonend ist es nicht.
Ein öffentlich-machen der Verhaltensweise von Unister wäre vermutlich interessanter.
Vielleicht über TV Recherche Sendungen?!
MfG,
Holger G.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Hallo Herr Grimm,
es gibt zwar keine „Sammelklage“ in Deutschland, man kann aber Klagen miteinander verbinden.
Die Gerichtskosten in Höhe von 105,- Euro müssen von den Verbrauchern vorgestreckt werden. Diese bekommen sie aber wieder, wenn
die Klage gewonnen wurde. Und da die Auszahlung der Gutscheine eindeutig ausgeführt werden muss, wird auch jede Klage gewonnen.
Die Medien haben wir auch bereits informiert.
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Auch mir sind von Mai und November 2015 die eingereichten Gutscheinbeträge nicht erstattet worden. Trotz mehrfacher Mahnungen nur Standardantworten bzw. unrichtige Antworten -Betrag sei ausgezahlt worden- oder gar kein Feedback erhalten.
Kann man nicht mit Zahlungsaufforderung bei Gericht -kostenlos- dagegen angehen.
Es muss doch auch eine kostenlose Möglichkeit geben, sich gegen solche Machenschaften zu wehren?