Dieser Musterbrief wurde uns von einem Anwalt zur Verfügung gestellt und ist gedacht für die Anfechtung des Vermittlungsvertrages, der keine Kreditvermittlung, sondern in Wahrheit nur die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages vorsieht.
„Verbraucherschutz.de möchte darauf hinweisen, dass die Musterschreiben keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.“
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An:
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Betreff: [Hier die Vertragsnummer, Kundennummer oder ähnliches eingeben]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf den oben genannten angeblichen Vertrag mit Ihrem Unternehmen. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Zwischen uns ist kein kostenpflichtiger Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung zustande gekommen. Es fehlt bereits an der Abgabe entsprechender Willenserklärungen.
Meine Willenserklärung hätten Sie gemäß § 133, 157 BGB nicht dahingehend verstehen dürfen, dass ich einen kostenpflichtigen Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung abschließen möchte.
Ich war ausschließlich an einem Kreditvertrag interessiert und ging bis zuletzt davon aus, dass ich einen Vertrag über eine Kreditvermittlung abschließe. An einem Finanzsanierungsvertrag hatte ich zu keinem Zeitpunkt Interesse. Dementsprechend habe ich bei Ihnen auch nur eine Kreditanfrage gestellt. Unter diesen Umständen war auch für Sie klar, dass ich keinen Finanzsanierungsvertrag abschließen wollte.
Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss allein bei Ihnen liegt.
Vorsorglich erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums.
Sie haben mich arglistig darüber hinweggetäuscht, dass statt der gewünschten Kreditvermittlung lediglich ein Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung abgeschlossen werden soll. Ihre gesamte Internetpräsenz und Ihr gesamter Schriftverkehr sind von der Gestaltung her darauf angelegt. Ich unterlag aufgrund Ihrer Täuschung einem entsprechenden Irrtum über den Vertragsinhalt.
Der Bundesgerichtshof hat ähnliche Geschäftsmodelle bereits als strafbaren Betrug gewertet (BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 – 4 StR 457/00). Ich werde deshalb auch Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Weiterhin erkläre ich vorsorglich den Widerruf und die fristlose Kündigung des Vertrags, hilfsweise die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Damit wird aber ausdrücklich keine vertragliche Verpflichtung anerkannt.
Zuletzt mache ich Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend. Sie haben mich arglistig über den Vertragsinhalt getäuscht. Ich habe somit einen entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen Sie gemäß § 823 Abs. 2 i.V.m. § 263 StGB, § 826 BGB in Höhe der von Ihnen beanspruchten Gebühr. Soweit diese von mir noch nicht bezahlt wurde, erkläre ich hiermit die Aufrechnung.
Weitere Zahlungsaufforderungen können Sie sich ersparen. Ich werde keinerlei Zahlungen mehr leisten. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen, dass Sie keine Ansprüche aus dem angeblichen Vertrag mehr geltend machen. Ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]