Gebühreneinzieher haben nicht das Recht, Wohnungen zu durchsuchen. Selbst wer einen Fernseher besitzt und die fällige Gebühr nicht bezahlt, muss einen GEZ-Mitarbeiter niemals in seine Wohnung lassen. Ein vorhandener Kabelanschluss, der Besitz eines Autos oder eine deutlich sichtbare Satelliten-Antenne sind kein ausreichender Beweis für den Empfang von Rundfunkprogrammen.
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