Mundschutzpflicht in Hamburg ab 27.04.2020 ist keine Maskenpflicht.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
die Rechtsverordnung befindet sich aktuell noch in Bearbeitung, sodass wir zu Ihrer Frage Stand heute noch keine verbindliche Aussage treffen können. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass in der Rechtsverordnung nicht von Maskenpflicht die Rede sein wird, sondern von einer Pflicht zur Mund- und Nasenbedeckung. Wichtig ist somit, dass Mund und Nase komplett bedeckt sind. Der Senat empfiehlt hier ausdrücklich auch sogenannte Community-Masken, die einfach selbst hergestellt werden können, s. auch hier: hamburg.de/coronavirus/gesundheit/13858126/community-masks/. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz sollte ausdrücklich dem medizinischen und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben.
Freundliche Grüße
Anja S.
Pressestelle
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Verbraucherschutz.de hatte am 22.4.2020 an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg geschrieben:
Sehr geehrter Herr K.,
ab Montag, den 27.4.2020 gilt in Hamburg Mundschutzpflicht für Busse und Bahnen sowie beim Einkaufen.
Dies begrüßen wir sehr.
Allerdings würden wir gern die Verbraucher darüber informieren, wo diese die Mundschutzmasken bekommen können,
denn bei einer Anordnung von oberster Stelle sollten die Mundschutzmasken doch auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank!