Shake hands – oder gilt der gute alte Handschlag nicht mehr?
Man sollte bedenken, dass mündliche Verträge auch Ihre Gültigkeit haben, wie schriftlich geschlossene Verträge/Vereinbarungen. Für beide Partner sind sie bindend.
Statistiken legen dar, dass viel öfter mündlich Verträge geschlossen werden als schriftliche
Verträge sind nicht nur schwarz auf weiss bindend! Die Gültigkeit mündlicher Verträge sollte nicht im Schatten stehen.
Gibt man beispielsweise in einer Bäckerei eine Dienstleistung in Auftrag, dann hat man bereits einen mündlichen Vertrag geschlossen. Dieser Tatsache sind sich nur wenige Verbraucher bewusst. Sie haben in diesem Moment einen mündlichen Vertrag geschlossen und sind verpflichtet, auch ihren Teil dabei einzuhalten. Wer gegen die imaginären Vertragsklauseln handelt, der begeht sozusagen einen Vertragsbruch. Somit stellt jeder Einkauf einen mündlichen Vertrag dar. Dessen sind sich aber nur die wenigsten Verbraucher bewusst.
Unser aller Alltag wird somit von mündlichen Vereinbarungen begleitet und die Gültigkeit mündlicher Verträge sollte daher nicht unterschätzt werden. Die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages sind total einfach. Zum einen müssen sich nur die zwei Vertragspartner über die Leistungen und Gegenleistungen einig sein und zum anderen muss eine Einigung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbart werden. Sind mündliche Verträge auch recht simpel in ihrem Abschluss, können jedoch auch Gefahren lauern.
Unter Freunden ist eine mündliche Vereinbarung dann problematisch, wenn diese Freundschaft während dieses Vertrages (z.B. privater Geldleih) in die Brüche geht.
Es ist nach wie vor klar, dass schriftliche Verträge mehr Sicherheit bieten.
Bislang kannte ich mich mit mündlichen Verträgen nicht so gut aus. Jedoch konnte mir dieser Blog weiterhelfen, mehr über das Thema zu erfahren. Da der Artikel angenehm zu lesen war, möchte mich dafür bedanken. Auf der Suche nach weiteren Informationen bin ich auf folgende Seite gestoßen: https://www.finkundpartner.at/fachgebiete/liegenschafts—immobilienrecht
Am 03.07. 2020 erfolgte bei der Firma Betting AG in Unterwellenborn eine erste Preisanfrage per Telefon für einen 2 m³ Kleincontainer für einen Bauschuttendsorgung. 60,- EUR der Container und 14,50 EUR / Tonne. Bei 2,22 t (32,19 EUR) + 60,- EUR u. 16% MwSt sollte es 106,94 EUR sein. Habe wegen dem guten Angebot, der Konkurenzfirma (Gaus) abgesagt. Doch statt 60,-EUR wurden auf einmal 105,- EUR berechnet. Was nun weit mehr ist als das Angebot der zweiten Fa. (Gaus).Statt 106,94 EUR nun 159,14 EUR
habe 2017 einen mündlichen vertrag zum festpreis abgemacht,3 abschläge gezahlt arbeiten- wie zugesagt- nicht beendet und plötzlich erhalte ich eine rechnung 2020 mit stundenangaben und noch zuzahlender summe!
wie ist die rechtliche situation?
Mir wurde vor 14 Jahren mündlich ein Parkplatz vor dem Miethaus zugewiesen. Diese Vereinbarung wurde mittels Handschlag durch den damaligen Hausverwalter besiegelt. Jetzt soll ich den Parkplatz ohne Begründung räumen. Wie soll ich mich verhalten.