msccruises.de: Trotz Storno 3 Monate vor Reisebeginn wird der volle Reisepreis berechnet
Herr Thomas U. schrieb uns am 20.8.24:
Betreff: Reisebuchung bei MSC Europa, ein Reiseteilnehmer storniert 3 Monate vor Reisebeginn und dennoch wird der volle Reisepreis in Rechnung gestellt
Kunden-oder Vertragsnummer: Buchungsnummern: 52630873 und 52630823 Ticket Nummer SR Number: 2-21690497465
Internetseite: www.msccruises.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie auf einen Konflikt mit dem Reiseanbieter MSC Cruises aufmerksam machen, der die gesamte Reisegruppe betrifft.
Ursprüngliche Buchung:
MSC Buchungsnummer: 52630873
Innenkabine Zimmer Nummer: 5014
1. Magdalena U. (Erwachsener)
2. Rainer Z. (Erwachsener)
3. Marie U. (Kind 5 Jahre!!!)
MSC Buchungsnummer: 52630823
Außenkabine Zimmer Nummer: 5002
1. Nora U. (Erwachsener)
2. Christine M. (Erwachsener)
3. Thomas U. (Erwachsener)
4. Julian U. (Baby 2 Jahre!!!)
Im Rahmen einer Kreuzfahrtbuchung musste ein Reiseteilnehmer Rainer Z. aus unserer Gruppe stornieren. Trotz dieser Stornierung (06/2024) verlangt MSC Cruises von der gesamten Gruppe weiterhin den vollen Reisepreis für die verbliebenen Personen. Darüber hinaus wurde der stornierten Person eine zusätzliche Stornogebühr auferlegt.
Unserer Meinung nach ist dies ungerecht, da kein weiterer Schaden für MSC Cruises entstanden ist.
Wir haben versucht, eine gütliche Einigung mit dem Anbieter zu erzielen, jedoch ohne Erfolg. Der Anbieter zeigt keinerlei Kulanz und besteht auf den unangemessenen Kosten.
Wir bitten Sie, diesen Fall zu prüfen und uns bei der Durchsetzung unserer Rechte zu unterstützen.
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Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.8.24 an [email protected] weiter und erhielt am 21.8.24 von [email protected] die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Gebert,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn eine Kabine (z.B.: 2 Erwachsene + 1 Kind) gebucht ist und 1 Erwachsener storniert, gibt es die Möglichkeit, dass wir den Erwachsenen mit Stornokosten auf seinen originalen Kabinenanteil stornieren. Das Kind bleibt in dem Fall mit dem ursprünglichen Personenpreis bestehen und rutscht nicht als Vollzahler nach.
Diese Regelung wird jedoch nur angewendet, wenn der Kunde uns mitteilt, dass er für die Versicherung eine Bestätigung benötigt – dies hat Herr Thomas U. mit der folgenden Aussage am 17.06.2024 verneint:
Guten Abend Frau B.,
die zu stornierende Person heißt Rainer Z.!
Leider hat Herr Z. keine Versicherung.
Vielleicht wäre ein Gutschein für eine andere zukünftige Fahrt ja denkbar?
Beste Grüße
Thomas U.
Im Normalfall rutscht das Kind nämlich als Vollzahler nach und für den stornierten Erwachsenen werden die Stornokosten lt. AGB vom Anteil des Kinderpreises berechnet. Dies ist bei dieser Stornierung entsprechend der Fall gewesen.
Mit freundlichen Grüßen / with kind regards
Daniel K.
Cruise Consultant Backoffice
Herr U. schrieb uns daraufhin:
Guten Tag Frau Gebert,
ich danke Ihnen herzlich für Ihren bisherigen Einsatz.
Die Rückmeldung von MSC Europa betrifft genau den Streitpunkt, der bereits seit acht Wochen andauert. Wie in den AGB unter Punkt 4 vermerkt, können Reiseteilnehmer bei rechtzeitiger Stornierung von der Reise zurücktreten und müssen mit einer entsprechenden Staffelung der Stornokosten rechnen (bei Stornierung >60 Tage vor Reiseantritt beträgt diese 20 %).
Der Streitpunkt besteht in der Tatsache, dass die verbleibenden Reiseteilnehmer automatisch mit dem vollen Restbetrag der gebuchten Kabine belastet werden, unabhängig davon, ob es sich bei dem Reisteilnehmer um ein Kind oder Baby handelt.
Unser in der vergangenen Korrespondenz vorgeschlagener Ansatz, eine erwachsene Person aus der zweiten gebuchten Kabine (Außenkabine mit drei Erwachsenen) in die Innenkabine umzuverlegen, wurde mit noch höheren Kosten abgelehnt.
Im Anhang finden Sie die ursprüngliche Buchungsbestätigung, die geänderte Buchungsbestätigung nach der Stornierung, die AGB, die Details zur Außenkabine mit den weiteren Reiseteilnehmern sowie die E-Mail-Korrespondenz mit der Serviceabteilung.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit weiterhin unterstützen könnten.
Verbraucherschutz.de schrieb am 23.8.24:
Guten Tag Herr U.,
leider geben wir keine Rechtsauskünfte. Wir arbeiten aber mit Partneranwälten zusammen.
Sie können sich gern an unseren Partneranwalt für Reiserecht wenden. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Reiseveranstalter:
MSC Cruises S.A.,
Avenue Eugène-Pittard, 16
1206 Genf (Schweiz)
TVA Nr.: CHE 112.808.357
Zustellungsbevollmächtigter für Deutschland:
MSC Cruises GmbH
Garmischer Str. 7
80339 München
Vertretungsberechtigt:
Georg Schmickler
Amtsgericht München
Handelsregister-Nr: HRB 138359
www.msccruises.de
[email protected]