„Eine Reaktion auf meine letzte E-Mail vom 26.03.2015 erfolgte von Mondelez bisher nicht“
Herr Arne F. stellte den nachstehenden Kommentar zu unserem Artikel ein:
Da ich das gleiche Problem mit Mondoléz habe, frage ich an, ob Sie auch mir helfen können? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn F:
Bitte schildern Sie mir kurz den Vorfall und lassen Sie mir bitte eine Vorgangsnummer zukommen, auf die ich mich beziehen kann.
Herr F. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
anbei sende ich alle mir vorliegenden Unterlagen. Eine Reaktion auf meine letzte E-Mail vom 26.03.2015 erfolgte bisher nicht.
Als Vorgangs-Nr. kann ich nur die Kontakt-Nr. — der E-Mailanfrage bzw. Bestell-Nr. — (siehe Anlagen) angeben.
Ich freue mich, dass Sie sich der Sache annehmen und hoffe, dass mit Ihrer Hilfe dieses Thema nun bald erledigt ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Arne F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 14.04.2015 weiter und erhielt am 22.04.2015 von Herrn Arne F. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe noch am gleichen Tag einen Anruf von Mondelez, kurze Zeit darauf den Gutschein per E-Mail erhalten und zwischenzeitlich auch diesen eingelöst.
Meine Mutter freut sich sehr und ich mich auch, da ich nun endlich die Sache ablegen kann. Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Arne F.