„Habe leider zu spät diese Seite gelesen und auch bei Mo-Creation, Frau Odörfer bestellt“
Herr Günther T. stellte am 5.6.2014 zu unserem Artikel:
http://verbraucherschutz.de/mo-creation-halt-sich-nicht-an-zusagen/
den nachstehenden Kommentar ein:
Habe leider zu spät diese Seite gelesen und auch bei Fr. Odörfer bestellt. War am 06.05.14, dasselbe Spiel wie schon x-mal hier gelesen. Anruf , Mail, keine Antwort. Best.Nr. ………..
Die gesetzte Lieferfrist blieb unbeachtet.
Da Verbraucherschutz.de sich mit Frau Odörfer bezüglich der vielen Beschwerden in Verbindung gesetzt hatte, schrieben wir:
Lieber Verbraucher,
ich habe festgestellt, dass Frau Odörfer hoffnungslos mit der Abwicklung Ihrer Bestellungen und Lieferungen überfordert ist.
Daher habe ich ihr vor zwei Tagen den Auftrag gegeben, alle offenen Fälle nach Bestelleingang zu sortieren, um heute mit ihr alle Fälle durchgehen zu können.
Frau Odörfer war dann auch sehr gut vorbereitet, und wir haben alle Vorgänge besprochen.
In Ihrem Fall hat Frau Odörfer mir gesagt, dass der von Ihnen bestellte Artikel nun in 10-14 Tagen geliefert werden könnte, weil er beim Hersteller wieder vorrätig ist.
Da es anscheinend finanziell bei Frau Odörfer nicht so ganz rund läuft, und ich den Verbrauchern immer lieber rate, den Artikel zu nehmen, als möglicherweise weiter hinter ihrem Geld herzulaufen, möchte ich Sie daher bitten, einer Lieferung des Artikels zuzustimmen.
Sobald ich Ihre Zustimmung habe, werde ich Frau Odörfer informieren, dass sie den Artikel bestellen soll.
Herr T. schrieb uns:
Hallo Fr. Laukermann
erstmal vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Wenn die Ware in der versprochenen Frist eintrifft bin ich bereit sie anzunehmen.
Sollte das nicht der Fall sein muss Fr. Odörfer mit Klage rechnen. Aber ich denke das haben sie der guten Frau schon versucht klar zu machen.
Nochmals Danke und mit freundlichen Gruß
Günther T.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr T.
Frau Odörfer teilte uns mit, dass der Artikel am 10.7.14 an Sie versandt wird.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn die Ware bei Ihnen eingetroffen ist.
Herr T. schrieb am 18.7.14:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider habe ich die Ware immer noch nicht erhalten. Ich gewähre Fr. Odòrfer noch eine letzte Frist bis 25.07.2014.
Danach leite ich rechtliche Schritte über meinen Rechtsanwalt ein. Ich habe gehofft dies nicht tun zu müssen, aber die Dame will es wohl nicht anders.
Ihnen noch einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther T.
Da wir feststellen mußten, dass Frau Odörfer in keinem einzigen Fall Ihre Versprechungen einhielt, veröffentlichten wir eine Warnung.
Anfang 2015 setzte Frau Odörfer sich dann wieder mit uns in Verbindung und versprach hoch und heilig, alle Vorgänge abzuarbeiten. So schrieb Sie mir zum Vorgang von Herrn T. mit, dass die Ware Ende Februar geliefert wird.
Wir baten Herrn T. uns bis zum 6.3.15 zu informieren, ob die Ware bei Ihnen eingegangen ist.
Herr T. schrieb uns am 11.3.15:
Guten Tag Frau Laukenmann
habe bis heute keine Ware erhalten, habe auch nicht damit gerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Günther T.