Mit Hilfe einer Anwältin von Klugo hohe Schadenersatzansprüche von Sixt abgewendet
Frau Romana O. schrieb uns am 10.7.24:
Betreff: Sixt Autovermietung
Internetseite: https://www.sixt.de/
Nachrichtentext:
Guten Tag,
Wir haben bei Sixt ein Fahrzeug am 17.06. reserviert, am 19.06. geholt und am 20.06. zurückgegeben. Am 23.06. wurden uns dann Schäden angelastet, die wir nicht verursacht haben, die genausogut in der Tiefgarage hätten entstehen können und für die wir nun mit 2.200€ zur Kasse gebeten werden. Wir bitten hierzu um Hilfe.
Vielen Dank und viele Grüße
Romana O.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.7.24 an [email protected] weiterund erhielt am 23.7.24 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Gebert,
bezugnehmend auf den Einwand vom 12.07.2024 haben wir den Sachverhalt erneut geprüft.
Der Zustand des Sixt Fahrzeugs vor Übergabe wurde zur Überprüfung auf den Mietvertrag gedruckt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Übernahme nochmals zu kontrollieren. Wie vertraglich vereinbart, hätte eine tatsächlich nicht erfasste Beschädigung vor Fahrtantritt an uns gemeldet werden müssen. Trotz erneuter Recherche liegt uns zum Mietvertrag keine persönliche oder telefonische Meldung vor Fahrtantritt vor.
Laut der an uns übermittelten Schadenmeldung hat Frau O. das Fahrzeug nicht geprüft.
Die Aussage, auf der Rechnung stehen Vorschäden, die wir abzeichnen mussten ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, können wir nicht nachvollziehen. Das Fahrzeug war bei Übergabe schadenfrei.
Die Schäden am Sixt-Fahrzeug wurden nach Rückgabe festgestellt und anhand der vorliegenden Lichtbilder dokumentiert. Der durch einen Sachverständigen kalkulierte Schaden entspricht der Beschädigung, die direkt bei Fahrzeugrückgabe mittels Fotos dokumentiert wurde.
Wir bitten um Verständnis das wir aus den genannten Gründen unsere Forderung über 2.200,00 Euro weiterhin als berechtigt ansehen.
Wir wollen uns einer gütlichen Einigung aber nicht grundsätzlich verschließen.
Als kundenorientiertes Unternehmen erklären wir uns einmalig aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, im Erledigungsinteresse bereit, einen Vergleich in Höhe von 1.540,00 Euro einzugehen.
Bitte informieren Sie uns, ob Frau O. mit diesem Angebot einverstanden ist. Hieran halten wir uns bis zum 30.07.2024 gebunden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Schadencenter
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG
Frau O. schrieb uns:
Hallo Frau Gebert,
Danke für die Weiterleitung!
Die Nachricht bzw das Angebot von Sixt ist leider nicht akzeptabel.
1. Dass das Auto schadenfrei war, ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Ich kann gerne den Vertrag mit den vermarkten Schäden schicken.
2. Man bekommt von diesem Vertrag nicht mal eine Kopie oder ähnliches, soll dann aber alleine und ohne Zeugen alles kontrollieren. Das finde ich nicht in Ordnung. Bei der Übergabe erfolgt kein Protokoll, gar nichts. Auch das finde ich nicht in Ordnung.
3. Das Auto stand 3 Tage in der Garage von Sixt, bevor wir über die Schäden informiert wurden. Weiß der Himmel, was in diesen 3 Tagen passiert ist.
4. Einer der reklamierten Schäden ist ein Steinschlag. Gemäß 538 BGB haften Mieter nicht für Schäden, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Der vertragsgemäße Gebrauch eines Mietwagens beinhaltet die Bewegung des Fahrzeugs auf der Straße, wo es nunmal auch fliegende Steine gibt. Mind. die Hälfte der Forderung ist also bereits deswegen gegenstandslos. Da wir auch die anderen Schäden definitiv nicht selbst verursacht haben, sondern diese, sofern sie überhaupt wirklich in unserer Mietzeit passiert sind, nur von anderen z.B. Verkehrsteilnehmern oder Elementen verursacht wurden, würden m.E. auch diese in den vertragsgemäßen Verbrauch fallen.
5. Es liegt kein Gutachten bei, sondern lediglich eine Aufstellung, was Sixt an dem Wagen reparieren würde. Um Ansprüche geltend zu machen, muss m.E. ein Gutachten vorliegen, das ebenfalls die sehr wohl vorhandenen Vorschäden einbezieht.
Ich bitte Sie, hier nochmal auf Sixt zuzugehen. Ich für meinen Teil werde nun heute meine Rechtschutzversicherung involvieren.
Vielen Dank für Ihre Mühen und viele Grüße
Romana O.
Wir schrieben Frau O.:
Guten Tag Frau O.
An dieser Stelle sind unsere Ressourcen ausgeschöpft und da wir keine Anwälte beschäftigen, empfehlen wir Ihnen für die weitere Verfolgung Ihrer Interessen die Zusammenarbeit mit unserem Partner KLUGO.
Über KLUGO haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Ersteinschätzung von einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten zu erhalten, der Sie im Gespräch über Ihre Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen informiert.
Bitte nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung die folgende Telefonnummer: 0221 29269490
Alternativ können Sie Ihre Beratungsanfrage auch über die Webseite von KLUGO stellen: www.klugo.de
Klugo hat Verbraucherschutz.de ein Serviceversprechen gegeben: https://verbraucherschutz.de/klugo-de-online-rechtsberatung/
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verlauf Ihrer rechtlichen Angelegenheit.
Klugo hat Verbraucherschutz.de ein Serviceversprechen gegeben:
verbraucherschutz.de/klugo-de-online-rechtsberatung/
Frau O. schrieb uns am 2.8.24:
Hallo Frau Gebert,
Ich wollte Sie informieren, dass wir mit einer Anwältin Kontakt aufnehmen konnten über Klugo. Anschließend haben wir nochmal ein Schreiben aufgesetzt und dort einige der Tipps der Anwältin eingebaut. Daraufhin hat Sixt uns mitgeteilt, dass sie von den Schadensersatzansprüche uns gegenüber absehen.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe und die Möglichkeit, über Klugo weitere Unterstützung zu erhalten!
Ein schönes Wochenende und viele Grüße
Romana O.
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