Mit diesem Schreiben wehrte sich ein Verbraucher erfolgreich gegen die Parship Forderung
Folgende Email habe ich an das Inkassounternhemen gesendet:
Hiemit teile ich Ihnen nochmals mit das ich bezüglich Ihrem Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.
Ich habe gemäss § 355 BGB erfolgreich bei Parship widerrufen und bestreite die erbrachte Leistung von Parship.
Rechtlich gesehen sieht § 357 Abs. 2 BGB *1) lediglich Wertersatz für Verschlechterungen einer Sache vor. Dies ist hier nicht der Fall, schon deshalb weil die Kontakte keine Sache sind und sich auch nicht verschlechtern.
Ich bitte hiermit um Klageerhebung.
Freundliche Grüsse
und folgendes habe ich von einem Anwalt erhalten auf meine Frage wie ich vorgehen soll
Sehr geehrte/r Fragesteller/-in,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt *):
Mit dem erfolgreichen Widerruf der Anmeldung bei Parship gem. § 355 BGB haben Sie eigentlich bereits alles Notwendige getan. Häufig ist weiterer Schriftverkehr eher schädlich und macht im Prozess später dem Anwalt das Leben schwer.
Meine Empfehlung geht dahin, allenfalls noch ein einziges Schreiben an das Inkassoinstitut, und eventuell später noch an einen eventuell weiterhin zusätzlich tätigen Anwalt zu richten, per Einschreiben mit Rückschein.
Nehmen Sie in Ihrem Schreiben Bezug auf den Widerruf und bestreiten Sie die erbrachten Leistungen von Parship (natürlich nur, sofern das auch stimmt). Stellen Sie klar, daß Sie unter keinen Umständen zur Zahlung bereit sind und bitten Sie um Klageerhebung. Dadurch sind weitere Mahnungen überflüssig und weitere Inkassokosten später wegen der Zahlungsverweigerung nicht notwendig nicht mehr erstattungsfähig, selbst wenn Parship wider Erwarten einen Prozess gewinnen sollte.
Soweit Sie die Leistungen bereits bezahlt haben und auch tatsächlich in Anspruch genommen haben, also mit den Kontakten Kontakt aufgenommen haben, dürfte eine Rückforderung Ihrer eigenen Zahlungen allerdings fraglich sein, denn insoweit wurde ja eine entgeltliche Leistung bereits in Anspruch genommen. Das möchten Sie aber ja wohl gar nicht.
Das Amtsgericht Hamburg (Az. 4 C 381/10) hat in einem vergleichbaren Fall mit rechtskräftigem Urteil vom 12.03.2012 die EliteMedianet GmbH auf Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung von 99 Euro für eine Persönlichkeitsanalyse verurteilt.
Die Argumentation können Sie auch für sich verwenden, vgl. hier:
Rechtlich gesehen sieht § 357 Abs. 2 BGB *1) lediglich Wertersatz für Verschlechterungen einer Sache vor. Dies ist hier nicht der Fall, schon deshalb weil die Kontakte keine Sache sind und sich auch nicht verschlechtern. Damit dürften die Erfolgsaussichten einer klageweisen Weiterverfolgung der Angelegenheit für Parship gegen Null gehen.
Parship hätte Sie ferner auf diese Folgen hingewiesen müssen und Sie hätten damit einverstanden gewesen sein müssen, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird. Hier kommt es eventuell auf das Kleingedruckte noch an, das aber häufig als Überraschungsklausel der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach § 305 BGB zum Opfer fällt.
Aber auch, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Wertersatz bestehen sollte, dann ist die Berechnungsmethode nach Anzahl der garantierten Mindestkontakte wohl nicht akzeptabel. Hier sollten Sie außerdem die Höhe des geltend gemachten Anspruchs bestreiten.
Alle weiteren Schreiben kommen in einen Sonderordner und werden einfach abgeheftet. Reagieren brauchen Sie eigentlich nur auf einen Mahnbescheid (Kreuzchen, Unterschrift und zurück ans Amtsgericht/ Mahngericht) oder auf eine Klageschrift, übersandt durch ein Gericht.
Vor dem Amtsgericht können Sie sich notfalls selbst vertreten. Anwaltliche Hilfe erhalten Sie auch hier mit dem Rechtsgebiet Verbraucherrecht oder Zivilrecht:
Bei der Suche im Internet nach Parship findet man einige Negativberichte über Parship und deren Praktiken. Eine Meldung Ihres Falles an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe *2) kann daher auch nichts schaden, das kann zu zusätzlichem Druck auf Parship führen, denn die Verbraucherverbände können derartige Praktiken bei Vorliegen der Voraussetzungen aus eigenem Recht abmahnen bzw. sogar gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Ihre Frage ist damit beantwortet. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne bei der Deutsche Anwaltshotline zu Ihrer Verfügung.
mit freundlichen Grüssen,
*) Unter meiner Antwort befinden sich:
Fußnoten, Zitate von einschlägigen Gesetzestexten, Urteilen, weiterführende Literatur, Links im Internet etc.
*1) § 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.
Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat. § 346 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat
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Hallo, ich bin leider auch darauf reingefallen 🙁 wegen angeblichen 5 Kontakten soll ich 250 euro bezahlen!!! Für mich steht fest dass ich mein Geld zurück haben will, aber ich weiß nicht wie ich am besten gegen Parship vorgehen soll??? Was sind die ersten Schritte? Kann mir jemand weiterhelfen?
Grüsse
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden.
Anfrage per WebAkte: unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Auf Wunsch wird die gesamte Korrespondenz über die WebAkte geführt und jeglicher Briefverkehr vermieden.
Rechtsanwalt Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
http://www.kanzlei-hufschmid.de
[email protected]
Hallo Nicole,
wehre dich!
Habe heute mein Urteil des AG Hamburg bekommen und gegen Parship gewonnen.
Bekomme den „Wertersatz“ plus Anwaltskosten und Gerichtskosten von Parship.
Mein Anwalt war Herr Thomas Meier-Bading aus Berlin, den ich nur empfehlen kann!
Gruß TJR
Bin auch auf diese Paarship-abzocke reingefallen. Widerruf nach vier Tagen und dafür 400€. Würde mich gerne einer Sammelklage anschließen, wenn es momentan eine gibt. Ansonsten lässt uns eine anstreben. Tel: 015229771390.
Diana
Oh Mann, bin auch auf die reingefallen, was für eine Abzocke, habe ich noch nie im Leben erlebt! Bereits nach 2 Tagen direkt gekündigt und jetzt soll ich doch rund 400 EUR zahlen! Hammer!
Hallo zusammen, auch habe Probleme mit Parship. Habe am 04.01.2018 für ein Jahr eine Prämien Mitgliedschaft abgeschlossen und schnell gemerkt, dass das nichts für mich ist(da tummeln sich die gleichen gestörten Seelen wie außerhalb der Plattform). Habe am 11.01.2018 von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und soll nun 104.20€ Wertersatz zahlen, was Parship auch schon direkt per PayPal eingezogen hat. Wie soll ich weiter vorgehen?
LG
Hallo!
Wir empfehlen die Zahlung nicht zu akzeptieren. Vor dem Amtsgericht Hamburg haben wir bereits Parship erfolgreich zur Rückzahlung gezwungen. Dieses Urteil ist auch rechtskräftig (Urteil des Amtsgericht Hamburg vom 21.11.2017, Az. 25s C 373/17). Parship bleibt jedoch weiterhin in anderen Fällen meist stur.
Stellen Sie uns unverbindich Ihre Anfrage, wir helfen Ihnen gerne:
https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Ich habe mich nie bei Parship angemeldet und die nun bekomme ich Mails von einem Inkassobüro.
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
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Auf Wunsch wird die gesamte Korrespondenz über die WebAkte geführt und jeglicher Briefverkehr vermieden.
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Hallo Uwe – stehen Sie sich schon mit dem RA Hufschmidt in Kontakt??? Wenn ja – was hat er Ihnen geraten? Ich habe in der Familie auch dieses Problem. Er hat sich nie angemeldet – dementsprechend keine Zugangsdaten und auch keinen E-Mailverkehr …. und soll 444,00 € zahlen Aufgefordert von einem „DIG DEBITORINKASSO GmbH“ aus Bad Schwartau. Es gibt auch keine Zahlungsaufforderung von PARSHIP …. sehr dubios.
Hallo Ailine!
Erzählen Sie uns doch auch einfach ganz unverbindlich von Ihrem Problem, dann antworten wir Ihnen persönlich. Unsere Antwort ist kostenlos. Wir können die Forderung außergerichtlich zurückweisen und/oder auch gegen Parship auf Rückzahlung klagen. Wir waren hier bereits mehrmals erfolgreich gegen Parship.
https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Ein Hallo von meiner Seite,
hier meine Erfahrungen mit Parship. Habe mich am 19.12.16 angemeldet (für ein Jahr /Beitrag 503,-).
Nachdem ich es mir in Ruhe angeschaut habe, und sich daraus „zwei“ Kontakte ergeben haben (lt. Parship) kam ich zu dem Schluss, dass das Portal doch nichts für mich sei und nachgefragt, welchen Wertersatz ich zu entrichten hätte.
Die Antwort kam prompt: 144.32 Euro .
Nun habe ich mein Widerrufrecht in Anspruch genommen und bin gespannt wie es weitergeht.
Hallo,
ich habe am 24.08.2016 um 18:16 Uhr eine Premium-Mitgliedschaft bei parship für € 382,- abgeschlossen und über paypal bezahlt. Erst nach der Zahlungsart poppte ein Fenster auf in dem nach der Adresse gefragt wird. Ganz unten auf dem Formular steht dort „sie verzichten auf das 14-tägige Widerrufsrecht…“ das habe ich nicht angeklickt und kam aus der Maske nicht mehr raus. Nachdem ich mir die AGB’s nochmals durchgelesen hatte, habe ich um 18:31 Uhr per Fax und per Mail den Widerruf geschickt. Nun kam heute eine Zahlungsaufforderung von parship über € 285,12 die ich zu zahlen hätte. Ich habe (bevor ich die Mitgliedschaft eingegangen bin) bei 4 oder 5 Vorschlägen in das Profil geschaut und bei einem Profil 4-5 Mal „gefällt mir“ verschickt. Ich konnte ja noch nicht auf Mails antworten also für was sollte ich jetzt zahlen?
Habe eine Rechtschutzversicherung und würde jetzt gerne wissen, ob die in dem Fall einspringen würde?
Vielen Dank
die Partnerbörsen beantworten unsere Anfragen nicht.
Wir würden Ihnen deshalb raten, sich mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Rader in Verbindung zu setzen.
Herr Rader hat bereits zahlreichen Mandanten, die Probleme mit Partnerbörsen hatten, erfolgreich geholfen,
Durch das Einschreiten von Herrn Rader haben zahlreiche Partnerbörsen auf sämtliche Forderungen verzichtet. Betreffend die Portale der Ideo Labs GmbH (dateformore, just-date, daily-dates und only-dates) und der Frontline Digital GmbH (parwise, primesingles) konnte Herr Rader neben einem Forderungsverzicht eine vollständige Beitragserstattung und die Übernahme von Rechtsanwaltskosten erreichen.
Die Erfolgsquote bei Herrn Rader liegt bei 100% und Ihnen entstehen nur geringe Kosten, die in keinem Verhältnis zu einer monatelangen, kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei der Partnerbörse stehen.
Und sie können sich ohnehin nur mit einem Anwalt gegen diese unseriösen Machenschaften wehren.
Bitte wenden Sie sich (am besten per eMail) an:
Rechtsanwalt Thomas Rader
Markt 14, 53111 Bonn
Telefon: 0228 – 62 91 80 56
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kanzlei-rader.de
Hallo,
ich habe leider auch ein Problem mir Parship. Meine Daten werden gehackt und ohne mein Wissen ein Profil erstellt. Konnte zwar von PayPal das überwiesene Geld sofort wieder zurück holen. Nach ca 3 Monaten kam ne Mahnung mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen oder sie geben es an ein Inkassobüro weiter. 3 weitere Monate später kam dann ne Email das ich innerhalb von einer Woche der Zahlung nachkommen muss, oder es wird vor Gericht gebracht.
Wir würden Ihnen raten, sich mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Rader in Verbindung zu setzen.
Herr Rader hat bereits zahlreichen Mandanten, die Probleme mit Partnerbörsen hatten, erfolgreich geholfen,
Bitte wenden Sie sich (am besten per eMail) an:
Rechtsanwalt Thomas Rader
Markt 14, 53111 Bonn
Telefon: 0228 – 62 91 80 56
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kanzlei-rader.de
Kann mir einer sagen, wie es bei euch ausgegangen ist? Ich soll für 3 Tage nun auch 150 € zahlen.
Eine Rückmeldung wäre super
Hallo zusammen,habe nach 5 Tagen von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht,soll für „13“ zustande gekommene kontakte 311,34 € bezahlen,wurde bereits,da ich einzugsermächtigung erteilt hatte, von denen abgebucht,habe heute nach einem telefonat mit der verbraucherzentrale HH,das geld zurückbuchen lassen&parship informiert&gleichzeitig die einzugsermächtigung entzogen&mitgeteilt, dass ich ja bereit wäre für die nutzung einen gewissen teil zu zahlen, aber nicht ü300€, was sollte ich noch tun?danke
Guten Tag Frau Lauckemann,
mein Beitrag wurde gelöscht, auch die beiden Antworten?? Können Sie mir sagen wieso. Sollte ich hier den Vorschlag zur Sammelklage nicht schreiben, bitte ich Sie ebenfalls meinen Kommentar 26.11.2015 10:54 Uhr zu löschen. danke
Durch ein Serverproblem wurden leider einige Kommentare gelöscht. Bitte stellen Sie Ihre Kommentare nochmals ein. Bedenken Sie bitte:
http://verbraucherschutz.de/erklaerung-zum-begriff-sammelklage/
Ich habe auch ein Problem mit Parship und bräuchte dringend einen Rat. Ich dachte, dass es ein seriöse Partnervermitlung ist. Und somit habe ich am 25.Oktober eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Es war aber überhaupt nicht meins. Acht Tage später widerrief ich die Premium-Mitgliedschaft. Und erhielt eine E-Mail mit der Bestätigung und das ich Wertersatz leisten muss,142,33,-. Doch nun fordert Parship, trotz fristgemäßem Widerruf die ganze Jahresmitgliedschaft,von über 400,-Euro.
ich habe mich immer strickt geweigert zu zahlen und erfolg gehabt, weil:
emailkündigung von mir in der zeit war, wiederrufsrecht erwähnt email-kündigung als beispiel.
das eingeschaltete inkassobüro akzeptierte es erst als ich expliziet auf den punkt hinwies.
kündigung mit der post -nachweis vorlegen.
das wichtigste ist nicht zu zahlen wenn nachweis vorhanden oder email in der zeit war und verweise auf das wiederrufsrecht. bei zahlung einer rate akzeptiert man die gesamsten forderung also achtung
gab deswegen auch schon einen bericht neim WDR
am 5.5.2014 wurde der beitrag ausgestrahlt
du bist ja noch in der zwei wochen friest wie ich gerade gesehen habe, falls noch nicht geschehen schreib eine email mit dem wiederruf.
die haben bei mir zwar immer wieder abgebucht und ich mußte 6 monate wieder zurückbuchen lassen aber mit der letzten rate die ich zurückgebucht hatte kahm keine mahnung mehr dafor jedesmal. diese hörte sich jedesmal wie eine drohung an, wenn nicht dann ….
das ganze ist bei mir schon über ein jahr her und seit dem habe ich auch nichts mehr gehört
an welche Email Adresse schicke ich den wiederuf
Hallo, vielen Dank für die Informationen. Ich habe ein 6-monatiges Abo bei Paarship abgeschlossen und auch bezahlt. Nach Ablauf der 6 Monate habe ich eine Rechnung über 538,00 Euro erhalten mit dem Vermerk, dass ich das Abo automatisch für ein Jahr verlängert. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und jetzt Post vom Inkasso-Büro erhalten. Kann man den Anwalt, den Sie kontaktiert haben, per email erreichen und wenn ja, wie hoch waren die Gebühren, die er berechnet hat?
Gruß, Sabine
Hallo Sabine
Wie bist du vorgegangen vei deinem Problem?
Liebe Grüße
Hallo,
habe ein ähnliches Problem mit Parwise.de!!
Habe leider am 8.1. ein 14-tägiges Schnupper-Abo zu 1,- Euro abgeschlossen, habe allerdings noch am selben Tag eine schriftliche Kündigung in die Post gegeben.
Parwise hat diese Kündigung offensichtlich auch erhalten, denn am Tag der ablaufenden Frist bekam ich eine Bestätigung der Kündigung zum 08.01.2015 (!!).
Auf meine Emails an den Support keine Antwort. Erst auf die Rückbuchung der Abbuchung Mahnungen vom Inkasso.
Was kann man da denn tun?
vielleicht sind die daten noch wichtig
24.12.13 probe-mitglidschafft
27.12.13 email-kündigung
3.1.14 briefeinwurf
hallo
folgendes problem besteht mit „parwise“
ich habe nach 3 tagen eine kündigung per email geschrieben diese wurde nicht akzeptiert, mit der begründung die AGB sagt nur in schriftlicher form. habe diese nach 7 tagen in den briefkasten geworfen.
nun bucht parwiese mir geld ab (buche zurück) habe wiederum per email geschrieben das ich rechtzeitig gekündigt habe und mein profiel gelöscht werden soll. Parwise behauptet das die kündigung zu späht ein ging bei ihnen somit müsse ich 6 monate zahlen
wobei parwise erst auf meiner 5 email und 1 1/2 monaten geantwortet hat.
alles läuft per email, nur die kündigung soll per post versendet werden.
es erfolgt nach rückbuchung sofort ein é email von deren „inkasso parwise“ mit drohung auf eintrag in die schufa und dem gericht.
ich glaube das ich so alles notwendige nun geschrieben habe.
mfg