Mit diesem Formular müssen Sie Ihre Forderung gegen I-Cases/Maas International GmbH geltend machen!
Anmeldeformular- Forderungen-gegen- Maas-International- GmbH
Verbraucherschutz.de stellt hier allen Verbrauchern, die noch Geld von I-Cases zu erhalten haben, ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen können.
90 IN 105/13 – Am 17.12.2013 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Maas International GmbH , Am Mönchswald 2, 61462 Königstein (AG Königstein, HRB 7370), vertr. d.: Maas Jan Alexander, Am Mönchswald 2, 61462 Königstein, (Geschäftsführer) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-2193150, Fax: 069-21931599
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Anmeldefrist: 05.02.2014
Dem Insolvenzverwalter ist unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte Gläubiger an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters § 57 InsO) und zu den folgenden Angelegenheiten
– Wahl des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
– Umfang der Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
– Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
– Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§ 100 InsO)
– Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
– Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes (§ 157 InsO)
– Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
– Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO)
– Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
– Beauftragung eines Gläubigers oder des Insolvenzverwalters mit der Anfechtung von Rechtshandlungen (§ 313 Abs. 2 InsO)
sind bis zum 19.03.2014 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Königstein/Ts., 19.12.2013
Hallo.
Ich bin auch einer der Gläubiger und habe zwar meine Forderungen geltend gemacht, aber bis heute noch vom Insolvenzveralter etc. nichts gehört.
Tut sich da noch was bzw. kann man auf sein Geld noch hoffen?
Viele Grüße
Nachdem auch ich bei i-cases bestellt, bezahlt, verar…t und letzlich dann doch voll entschädigt worden bin, erhielt ich heute eine Mitteilung der StA Frankfurt. Demnach wurde Christopher M. am 15.05.14 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu 1 Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Ich weiß nicht, ob ich das gut finden soll, aber für einige dürfte es zumindest eine Genugtuung sein…..
Super, gerade erst erfahren, dass i-cases überhaupt Insolvenz gemeldet hat und jetzt bin ich natürlich zu spät für alles. Ich sitze noch auf 684,46€, überwiesen am 10.6.2013.
Da kann man gar nichts mehr machen, oder?
Doch, an den Insolvenzverwalter schreiben!
Ich habe im Juni 2013 Anzeige gegen I-Cases, wegen eines nicht erhaltenen Fernsehers bzw. des nicht rückerstatten Betrages, erstattet. Da ich bis heute keine Antwort von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhalten habe, wollte ich fragen, ob es trotz des Fristablaufes möglich ist, die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Danke.
Ja
Hallo,
was muss man bei den Feldern „abgesonderte Befriedigung“ und „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ ankreuzen?
Kann ich das Formular einreichen auch wenn ich bereits Anzeige erstattet habe?
Ist es richtig, dass Durch Anmeldung einer Forderung Kosten / Gebühren von rund 160,- Euro entstehen, für die man je nach Ausgang des Verfahrens selber gerade stehen muß?
Nein! Die Anmeldefrist läuft bis zum 5.2.14. Bis dahin entstehen keine Kosten, es sei denn Sie selbst haben einen Anwalt beauftragt. Ab dem 5.2.14 fallen Gerichtskosten in Höhe von 20,- Euro an.