Bei der Anmietung einer Wohnung sind meist max. 3 Monatsmieten Kaution zu hinterlegen. Worauf muss der Mieter hierbei besonders achten? In welcher Art und Weise muss diese erbracht werden?
Ist eine Barkaution üblich bzw. erlaubt?
Der Mieter/Verbraucher sollte diese Kaution grundsätzlich schriftlich mit dem Wort “Mietkaution” vermerken lassen. Wird eine Überweisung oder Bareinzahlung getätigt, unbedingt darauf achten, dass der Verwendungszweck vermerkt und bestätigt wird. Außerdem wichtig: bestätigen lassen, dass es ein Sonderkonto des Vermieters ist, welches nicht mit seinem Privatvermögen gekoppelt ist.
Eine andere Variante der Mietsicherheit ist die Bankbürgschaft oder aber auch das Modell eines verpfändeten Sparbuchs. Hier muss der Mieter den Kautionsbetrag bei einer Bank seiner Wahl auf seinen Namen/Konto anlegen und verpfändet dann dieses “Sparbuch” bzw. Guthaben an den Vermieter. Die Banken haben hierfür entsprechende Verpfändungsunterlagen vorliegen. Klar ist auch, dass der Mieter bis zum Auszug keinen Zugriff auf diese hinterlegte Kaution hat. Danach muss der Vermieter diese Kaution jedoch verzinst wieder auszahlen. Natürlich nur, wenn keine Schäden hinterlassen wurden.