Mieter aufgepasst! Ab dem 1. Januar 2014 müssen Vermieter geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden.
Alte Wasserzähler, die seit dem 1. Januar 1987 in Betrieb sind und Heizkörper, die seit dem 1. Juli 1981 verwendet werden, müssen vom Vermieter durch neue Geräte getauscht werden.
Wenn der Vermieter dieser Regelung nicht nachkommt, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.