Mieter aufgepasst! Ab dem 1. Januar 2014 müssen Vermieter geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden.
Alte Wasserzähler, die seit dem 1. Januar 1987 in Betrieb sind und Heizkörper, die seit dem 1. Juli 1981 verwendet werden, müssen vom Vermieter durch neue Geräte getauscht werden.
Wenn der Vermieter dieser Regelung nicht nachkommt, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.
Ich habe ein Haus gemietet, das 1975 erbaut wurde.
Die Heizörper sind noch von damals und haben nicht mal ein Thermostat, sondern nur ein An/Aus Ventil.
Heisst das nun, dass ich den Vermieter dazu zwingen kann, die Heizkörper zu tauschen, oder die Heizkosten auf ihn umzulegen, da ich Nebenkosten wie Öl etc. selbst bezahle?
Oder bezieht sich das nur auf die Heizung in Verbindung mit einem Warmwasserzähler?
Es geht um die Heizwärmemessgeräte und um die Warmwasserzähler.
Wir sind am 1.Juni 1981 in unsere Wohnung eingezogen (Erstbezug, Berlin/Ost). Die Heizkörper wurden seit her noch nie ausgewechselt. Sie können reguliert werden und wurden seit 1990 zweimal mit Messgeräten (aufgeklebt) versehen. Entsprechen sie damit dem Stand nach 1981?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen
Heizkörper müssen wohl kaum ausgetauscht werden, wenn sie denn ihrer Funktionalität entsprechen.
Bei der Frage zu dem Messgeräten, würde ich auch gern wissen wollen, ob diese (eigentlich längst überholten) Messgeräte, welche nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten noch aktuell und ab 01.Januar 2014 zulässig sind.