Milena R. schrieb uns:
Hallo liebes Verbraucherschutz-Team,
ich habe heute 2 Paar Hosen desselben Models bei Mexx in Stuttgart (Königstrasse) gekauft für einen Gesamtpreis von 100 Euro. Bei der Anprobe zu Hause war ich mit dem Produkt nicht zufrieden (denn es ist an den Waden etwas eng und sieht etwas komisch aus) und habe sie am selben Tag unversehrt und mit dem Preisschild (das ich nicht entfernt hatte) zurückgebracht. Jedoch gab man mir die Auskunft, dass ein Umtausch gegen Bargeld nicht möglich ist und man gab mir einen Gutschein über 100 Euro, den ich nur bei Mexx einlösen kann. Ich frage mich nun, ob dies rechtens ist. Hab ich kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag? So etwas ist mir noch nie passiert.
Freundliche Grüße
Milena R. schrieb:
Sehr geehrte Frau Schramm,
Vielen Dank für Ihre Email und für das in Kenntnis setzen dieser Angelegenheit.
Zur Stellungsnahme möchten wir folgendes mitteilen:
Unserem Ladenpersonal obliegt die Entscheidungsfreiheit einen Umtausch der Ware vorzunehmen, einen Gutschein als Nacherfüllungsmittel anzubieten oder das Bargeld auszuzahlen.
Wir haben bisher wenig Beschwerden darüber, da wir immer das Bargeld auszahlen, wenn ein Kunde darauf besteht.
Entweder es handelt sich hierbei um ein Versehen des Ladenpersonals oder die Kundin hat Ihren Wunsch, dass Sie das Bargeld ausgezahlt haben möchte im Geschäft gar nicht geäußert und einfach den Gutschein angenommen. Wie dem auch sei, wir möchten Sie bitten, Ihre Klientin darüber in Kenntnis zu setzen, dass wir Ihr selbstverständlich das Bargeld auszahlen, wenn Sie das wünscht.
Falls Sie uns die Kontaktinformationen von Frau R. mitteilen, setzen wir uns gerne mit Ihr in Verbindung. Andernfalls, bitte teilen Sie Ihrer Klientin mit, dass Sie sich für die Abwicklung bitte nochmals mit dem Laden in Stuttgart in Verbindung setzen möchte. Frau Nagel, unsere Store Managerin in der Filiale Stuttgart ist über den Sachverhalt informiert. Vielen Dank im Voraus!
Wir gehen davon aus, dass wir damit die Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt haben. Sollten Sie dennoch weitere Fragen oder Anliegen haben, dann wenden Sie sich bitte nochmals an uns.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Mexx Info Team
Hallo,
als ich diese Woche meinen Mexx-Gutschein aus 2014 in der Filiale einlösen wollte, sagte man mir, dass ich mich an den Insolvenzverwalter wenden soll, um eine Auszahlung des Betrages zu erhalten. Kann mir jemand sagen, wer der Insolvenzverwalter ist und wie ich diesen erreiche bzw. mein Geld erstattet bekomme?
Danke im Voraus und viele Grüße!
Tina
insolvenzbekanntmachungen.de/
vor ca einem Jahr habe ich ein Echtledergürtel (mit Ledersiegel) bei mexx store gekauft in ingolstadt
jetzt monate später als der gürtel zu verfallen begann merke ich dass es gar kein Leder ist Fassungslos starre ich auf den gelössten stoff von etwas Kunstoffpappeähnlichem, der gelöste stoff zeigt immernoch das Echtledersiegel. Ich kann nicht nachvollziehen wie es sein kann, dass Mexx, eine doch sehr bekannte Marke FAKE Ledergürtel verkauft.
Mir ist das heute bei Mexx Bonn Zentrum auch passiert. Und auch meine ausdrückliche Bitte nach Geldrückzahlung wurde abgewiesen – ich hatte nur die Wahl zwischen Ware oder Gutschein. Meine Frage, ob das legal sei, wurde mit hochgezogenen Augenbrauen beantwortet.
An wen kann ich mich wenden, um mein Geld zurück zu erhalten?
Danke vorab und viele Grüße
KKoenen
Hallo liebes Verbraucherschutz-Team,
mir ist heute das Gleiche bei Mexx in Bonn Zentrum passiert. Als ich gestern gekaufte (mit Preisschild) Bluse zurückgebracht habe, wurde mir gesagt, dass ich die Bluse gegen entweder einen Gutschein oder andere Ware umtauschen könne.
MfG