Voraussichtlich ab 2015 wird ein neues Gesetz zum Thema Melderecht in Kraft treten. Dann dürfen Einwohnermeldeämter die Daten der Verbraucher nur noch herausgeben, wenn diese dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Bis dahin bleibt jedoch alles beim Alten: Im Melderegister eingetragene Daten dürfen an Dritte weitergegeben werden. Beispielsweise werden sie zur Eintragung in Telefon- und Branchenbücher, aber auch zu Werbezwecken verwendet. Dies geschieht automatisch, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort anmelden. Möchten Sie die Herausgabe Ihrer Daten verhindern ist ein ausdrücklicher Widerspruch nötig. Diese Regelung hatte der Bundestag im Juni 2012 beschlossen. Das Melderecht soll nun überarbeitet werden, um Verbraucherdaten besser vor Adresshandel und Werbung zu schützen.