Ein Verbraucher schrieb uns:
Habe mich auf der Facebookseite angemeldet und 2 Tage später eine Rechnung über 285,60 erhalten. Auf der Seite war nichts von Kosten erwähnt. Nach 6 Tagen habe ich die Mahnung und Vollstreckung erhalten. Schreiben vom 09.02.2012, erhalten am 10.02.2012 und Frist bis 09.02.2012. Ich werde darauf nicht reagieren oder gibt es da einen anderen Weg dieser Firma das Handwerk zu legen.
Verbraucherschutz.de schrieb:
da Sie schreiben, Sie hätten sich über Facebook bei Melango angemeldet, wäre es von großem Interesse für uns zu erfahren, wie Melango sich bei Facebook dargestellt hat.
Wie konnten Sie sich dort anmelden? Mussten Sie nicht auf die Homepage von Melango gehen?
Denn Melango hat in seinen Geschäftsbedingungen und AGB’s eigentlich alles schriftlich dargestellt
Der Verbraucher schrieb:
auf der Facebookseite war nur rechts ein Hinweis auf Restposten von Wii und iPhon bis zu 70% günstiger da zum Teil B- Ware. Da stand nix von Kosten für die Anmeldung. Mann musste seine Daten eingeben um auf die Seiten zu Kommen die, die Angebote darstellten.
Habe heute zufällig ein Forum entdeckt mit Leuten die da wohl auch das Problem haben.
http://www.gutefrage.net/alles-zu/abzocke/melango/1
Verbraucherschutz.de schrieb dem Verbraucher:
ich kann das leider nicht nachvollziehen, weil ich keine Werbung von Melango auf Facebook entdecken kann.
Lediglich einen Link
Melango – Produktverwaltung
Benutzername: Passwort: Passwort vergessen? >>> KLICK <<< Bitte wählen Sie hier den Marktplatz aus, auf dem Sie sich registriert haben:
produktverwaltung.melango.de
der aber schon durch Facebook Usern als als Missbrauch gemeldet wurde. (siehe Sreenshot)
Sollten Sie noch einmal auf die Werbung von Melango stoßen, dann machen Sie bitte unbedingt einen Sreenshot und senden mir diesen zu.
Verbraucherschutz.de rät allen Verbrauchern, sich vor der Anmeldung, einer Bestellung etc auf einer Homepage, sich die Geschäftsbedingungen und AGB’s gut durchzulesen.
Nachstehend die Geschäftsbedingungen und AGB’s von Melango:
Geschäftsgegenstand:
Der Geschäftsgegenstand beschränkt sich auf Entwicklung, Betrieb und Betreuung eines B2B-Handelsportals für Dritte im Internet.
Melango.de GmbH – Verträge im Internet rechtswirksam!
Groß- und Einzelhändler haben im Internet auf Melango.de eine eigene Plattform, um Waren schnell und einfach zu handeln. Der Hersteller und Großhandel kann hier unter anderem Sonderposten, Restposten und Überproduktionen anbieten, die wiederum von Einzelhändlern geordert werden können.
Melango.de GmbH – Seit 2005 bringen wir Käufer und Verkäufer zusammen!
Der “B2B-Marktplatz” Melango.de ist damit der optimale Treffpunkt für Handelsunternehmen, die Waren aus den verschiedensten Bereichen suchen. Wo sonst längere telefonische Recherchen erforderlich sind, reichen bei Melango wenige Klicks aus, um die passenden und preiswerten Produkte zu finden. Nach der erstmaligen Registrierung können Unternehmer ihre Angebote einstellen. Zur Produktpräsentation bietet Melango die Einstellung von Fotos und Textbeschreibungen an.
Endurteil 13 C 1095/10 Amtsgericht Chemnitz: Gültiger Vertrag bei Melango.de
Das sah im August auch ein anderer Richter nicht anders und führte in der Urteilsbegründung unter dem Aktenzeichen 16C/1107/10 aus, die Kostenpflicht sei eindeutig erkennbar. Auch sei auf der Seite klar und für jedermann verifizierbar, dass die Nutzung der Plattform ausschließlich „registrierten Händlern, Gewerbetreibenden und Kaufleuten im Sinne des HGB und somit allen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB” zur Verfügung steht.
Melango.de für Einkäufer und Lieferanten
Gewerbliche Einkäufer haben die Möglichkeit, nach Großhändlern, Herstellern oder Dienstleistern zu suchen und direkte Produkt- und Preisanfragen zu stellen. Eine Vielzahl an Suchanfragen sorgt dafür, dass die bei uns gelisteten Lieferanten eine große Anzahl an qualifizierten Neukundenkontakten erhalten.
Die AGB’s sagen:
Geschäftsgegenstand:
Der Geschäftsgegenstand beschränkt sich auf Entwicklung, Betrieb und Betreuung eines B2B-Handelsportals für Dritte im Internet.
Melango.de GmbH – Verträge im Internet rechtswirksam!
Groß- und Einzelhändler haben im Internet auf Melango.de eine eigene Plattform, um Waren schnell und einfach zu handeln. Der Hersteller und Großhandel kann hier unter anderem Sonderposten, Restposten und Überproduktionen anbieten, die wiederum von Einzelhändlern geordert werden können.
Melango.de GmbH – Seit 2005 bringen wir Käufer und Verkäufer zusammen!
Der “B2B-Marktplatz” Melango.de ist damit der optimale Treffpunkt für Handelsunternehmen, die Waren aus den verschiedensten Bereichen suchen. Wo sonst längere telefonische Recherchen erforderlich sind, reichen bei Melango wenige Klicks aus, um die passenden und preiswerten Produkte zu finden. Nach der erstmaligen Registrierung können Unternehmer ihre Angebote einstellen. Zur Produktpräsentation bietet Melango die Einstellung von Fotos und Textbeschreibungen an.
Endurteil 13 C 1095/10 Amtsgericht Chemnitz: Gültiger Vertrag bei Melango.de
Das sah im August auch ein anderer Richter nicht anders und führte in der Urteilsbegründung unter dem Aktenzeichen 16C/1107/10 aus, die Kostenpflicht sei eindeutig erkennbar. Auch sei auf der Seite klar und für jedermann verifizierbar, dass die Nutzung der Plattform ausschließlich „registrierten Händlern, Gewerbetreibenden und Kaufleuten im Sinne des HGB und somit allen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB” zur Verfügung steht.
Melango.de für Einkäufer und Lieferanten
Gewerbliche Einkäufer haben die Möglichkeit, nach Großhändlern, Herstellern oder Dienstleistern zu suchen und direkte Produkt- und Preisanfragen zu stellen. Eine Vielzahl an Suchanfragen sorgt dafür, dass die bei uns gelisteten Lieferanten eine große Anzahl an qualifizierten Neukundenkontakten erhalten.
5 Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
1. Preise für die Nutzung von Melango.de
Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zum Melango-B2B-Marktplatz im Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements.
Der Nutzer verpflichtet sich für die Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank einen monatlichen Betrag in Höhe von 11,90 Euro zu zahlen (285,60 Euro für 2 Jahre). Alle Preise für die von der Anbieterin angebotenen Produkte verstehen sich inklusive der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.
Grundgebühr für 24 Monate: EUR 285,60
2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
3. Das vertraglich geschuldete Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung wird dem Kunden jeweils für 24 Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
In Österreich hat der Internet-Ombudsmann sowohl Vendis als auch Melango bereits auf deren „Watchlist“ gesetzt (= unseriöse Unternehmen): http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/24/title/Watchlist_nach_Firmennamen