Meiers Weltreisen entscheidet kundenfreundlich und kulant
Herr Philipp H. schrieb uns:
Hallo, ich habe bei ab in den Urlaub eine Reise gebucht. Dabei habe ich einen Namen des Mitreisenden falsch angegeben. Dies habe ich am nächsten Tag direkt bei der Hotline angegeben. Dort hieß es nur man kann nichts machen. Man werde dies prüfen, aber wahrscheinlich werde es sehr teuer.
Drei Tage später habe ich nochmal bei der Hotline nachgefragt, dort hieß es man müsste stornieren und neubuchen. Kosten 1700 Euro!
Reiseveranstalter ist Meiers Weltreisen. Jetzt habe ich gelesen Meiers Weltreisen hat die Option/Kulanz innerhalb von drei Tagen die Reise zu stornieren ohne kosten. Dort ist heute leider keiner mehr zu erreichen.
Ist dies bewusst von ab in den Urlaub verzögert worden. Warum wurde ich nicht darauf hingewiesen. Welche weitere Optionen habe ich? Für Hilfe wäre ich dankbar. Gruß
Verbraucherschutz.de schrieb zunächst an ab-in-den-urlaub und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
wie folgt können wir zum unten genannten Vorgang Stellung nehmen.
Unser Kunde Herr H. buchte am 24.02.2013 um 14:45 Uhr seine gewünschte Reise.
Der Reiseveranstalter ist XMWR. Der Reiseveranstalter ist die dynamische Variante von MWR mit gesonderten Preisen und AGB (keine Optionsfrist)Unser Kunde rief am 25.02.2013 an und teilte uns mit, dass ihm beim Namen der 2. Reiseteilnehmerin ein Fehler unterlaufen ist. Wir fragten noch am 25.02.2013 beim Veranstalter XMWR an ob aus Kulanz noch ein Namechange möglich ist.
Am 26.02.2013 erhielten wir die Antwort vom Reiseveranstalter XMWR, dass eine Änderung des Namens nicht möglich ist. Der Flug muss komplett storniert werden und dann neu eingebucht werden.
Am 28.02.13 informierten wir unseren Kunden per Mail über die anfallenden Kosten.
Somit besteht keine Verzögerung in der Bearbeitung.
Durch die Buchung von einem X Veranstalter gelten natürlich auch spezielle Umbuchungs- bzw. Stornierungsgebühren. Diese hat unser Kunde vor Buchung gelesen und akzeptiert. Bei diesen Veranstalter gibt es keine Optionsvariante, da spezielle Flugtarife günstig angeboten werden.
Wir können also in unserer Bearbeitung keinen Fehler erkennen.
Viele Grüße
ab-in-den-urlaub
Dies wollte Verbraucherschutz.de so nicht hinnehmen und schrieb an Meiers Weltreisen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten die nachstehende Beschwerde eines Verbrauchers.
Den nachstehenden Schriftverkehr führten wir dann mit ab-in-den-urlaub.
Ab-in-den-urlaub teilte uns nun mit, dass der Kunde die volle Stornogebühr in Höhe von 1700,- Euro zahlen muss, nur weil er einen Fehler bei der Namensangabe gemacht hat.
Das können wir als Verbraucherschützer so nicht hinnehmen, und daher möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, wie Sie die den Vorgang beurteilen.
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Meiers Weltreisen schrieb am 7.3.13:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie folgt nehmen wir zur Buchung von Herrn H. Stellung.
Am 26.2. (2 Tage nach Buchung) erhielten wir die Anfrage von Unister, den Namen der Kundin von ….. auf …. .. zu ändern und mitzuteilen wie hoch die Kosten für eine Namensänderung bzw. falls dies nicht möglich sei, für eine Stornierung und Neubuchung der Flüge seien.
Herr S. vom Communication Center (Service Team Asien) berief sich auf unsere AGB und teilte Herrn P. von Unister mit, dass es notwendig sei, den Flug von Frau H. zu stornieren und mit korrekten Namen neu einzubuchen, was mit Stornokosten von 757 € und Kosten für den neuen Flug von 868 € verbunden sei.
Die Tagesoption (bis 19:30 Uhr), in der eine kostenlose Änderung noch möglich gewesen wäre, war zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme von Unister schon abgelaufen.
Wie Unister schon mitteilte, handelt es sich bei der gebuchten Reise um eine XMWR-Buchung, der dynamischen Variante von Meier’s Weltreisen.
Dies bedeutet, dass ein öffentlicher Linienflugtarif aus einem extern liegenden Flugpool der Reise zugesteuert wurde. Der Kunde hat den Vorteil, dass er von einem günstigen Flugpreis profitieren kann, was jedoch mit gesonderten Bedingungen einher geht, auf die wir auch hinweisen (s. u.). Wir als Veranstalter sind verpflichtet, die Tickets in der Nacht nach Buchung zu erstellen, was auch im Fall von Herrn Hoymann passiert ist. Nach Ticketerstellung sind laut Vorgabe der Fluggesellschaften bei öffentlichen Linienflugtarifen Namensänderungen nur noch gegen Storno/Neubuchung möglich.
Bevor ein Kunde die Buchung auf Ab-in-den-Urlaub abschließen kann (also den Button „Jetzt kaufen“ betätigt), muss er mit einem Häkchen in einer Check-Box bestätigen, dass er u. a. die AGB und Hinweise des Reiseveranstalters gelesen hat und diese akzeptiert.
In den Hinweisen des Reiseveranstalters konnte Herr H. Folgendes nachlesen:
Zug zum Flug nicht inklusive! Keine Namensänderung möglich!
Unterlagenerstellung sofort nach Ende des kostenfreien Stornozeitraumes (s. u.)
Danach Umbuchung/Storno des Fluges gegen Mehrkosten von bis zu 100 %!
Kostenfrei stornierbar bis: 240213 19:30 Uhr
In den Reiseveranstalterhinweisen sowie in den AGB (Punkt 16.2) weisen wir auf die gesonderten Stornobedingungen für die Flüge (100%) hin.
Da Fluggesellschaften auf Anfrage ein Teil der Steuern und Gebühren erstatten, haben wir die tatsächlich anfallenden Stornogebühren überprüft.
Der gebuchte Flugtarif und die enthaltende Kerosin-Tax werden von der Oman Air nicht erstattet. Bei einem Storno würden wir lediglich rund 93 € für die übrigen Steuern und Gebühren zurückbekommen, sodass wir den Stornobetrag aus Kulanz von 757 € um 93 € senken können.
Um für Herrn und Frau H. die Stornokosten noch weiter reduzieren zu können, haben wir zusätzlich bei der Oman Air eine Kulanzanfrage gestellt, mit der Bitte die Stornokosten zu erlassen bzw. zu senken, da definitiv eine Neubuchung erfolgen wird. Eine Antwort ist nicht vor Mitte nächster Woche zu erwarten. Wir stehen in telefonischen Kontakt zu Unister, die den Kunden auch über den aktuellen Stand der Prüfung informiert haben. Des Weiteren haben wir angeregt, ob es nicht eine Option wäre, mit der Beantragung des neuen Reisepasses noch zu warten, sodass Frau H. noch mit ihrem alten Reisepass (der noch auf dem Mädchenname ausgestellt ist) reisen könnte, um die Namensänderung zu vermeiden.
Der aktuell günstigste verfügbare Tarif, den wir für eine Neubuchung von Frau H’s Ticket buchen können, beträgt 813 €.
Wir werden uns spätestens Mitte nächster Woche wieder bei Unister melden, um über das Ergebnis der Kulanzanfrage zu berichten.
Bei Rückfragen bin ich gern für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Am 18.3.13 schrieb Meiers Weltreisen:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass wir die Mehrkosten für den Kunden auf insgesamt 165 € senken konnten.
Die Stornokosten wurden seitens der Fluggesellschaft aus Kulanz auf 110 € netto gesenkt. Der Aufpreis für den neuen Flug betrug 55 €.
Der Vorgang wurde am 13.3.13 abgeschlossen. Ich denke, dass wir somit eine sehr kundenfreundliche Lösung erreicht haben und Herr H. mit dem Ergebnis zufrieden sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
scheint ein generelles Problem zu sein bei Ab in den Urlaub und Meiers Weltreisen, es werden Reisen angeboten die nicht als X oder Dynamisch deklariert sind, und wenn dann die Unterlagen kommen steht da plötzlich ,,Sie haben eine dynamische Paus Reise gebucht, was allerdings in der Reiseausschreibung nirgends vorher ersichtlich ist, ist schon eine ziemliche Schweinerei wie hier die Leute betrogen werden. Ich kenne Meiers Weltreisen eigentlich anders.
Komisch ich habe den gleichen Fall und bei mir ist Meiers Reisen leider nicht so kulant…