Zwielichtige Telefonwerber haben es künftig schwerer, ihre Kunden zu überrumpeln. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Es führt ein umfassendes Widerrufsrecht für telefonisch geschlossene Verträge ein und droht Call-Centern, die mit unterdrückten Rufnummern arbeiten, mit Strafen bis zu 10.000 Euro.
Nervige Telefonwerber haben es in Zukunft viel schwerer.
Diese Änderungen bringt das neue Gesetz mit sich:
- Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war.
- Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalls zwei Wochen oder einen Monat und beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
- Das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements beträgt künftig einen Monat.
- Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.
- Telefonisch geschlossene Verträge, mit denen Schaltungen im Hintergrund bei Dienstleistungsverhältnissen einhergehen, wie etwa Strom-, Gas- oder Telefonanbieterwechsel, werden erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sagte: Das Verbot unerlaubter Telefonwerbeanrufe ist in der Vergangenheit zum Teil systematisch missachtet worden. Die Luft wird jetzt dünn für lästige Werbeanrufer. Das Maßnahmenbündel setze gezielt dort an, wo die Probleme aufgetaucht seien: bei den am stärksten von Telefonwerbung betroffenen Branchen wie Wett- und Lotteriedienstleistungen, bei der Rechtsdurchsetzung und bei der Problematik untergeschobener Verträge im Zusammenhang mit Telefonwerbung. (AP/rs)