Zwielichtige Telefonwerber haben es künftig schwerer, ihre Kunden zu überrumpeln. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Es führt ein umfassendes Widerrufsrecht für telefonisch geschlossene Verträge ein und droht Call-Centern, die mit unterdrückten Rufnummern arbeiten, mit Strafen bis zu 10.000 Euro.
Nervige Telefonwerber haben es in Zukunft viel schwerer.
Diese Änderungen bringt das neue Gesetz mit sich:
- Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war.
- Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalls zwei Wochen oder einen Monat und beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
- Das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements beträgt künftig einen Monat.
- Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.
- Telefonisch geschlossene Verträge, mit denen Schaltungen im Hintergrund bei Dienstleistungsverhältnissen einhergehen, wie etwa Strom-, Gas- oder Telefonanbieterwechsel, werden erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sagte: Das Verbot unerlaubter Telefonwerbeanrufe ist in der Vergangenheit zum Teil systematisch missachtet worden. Die Luft wird jetzt dünn für lästige Werbeanrufer. Das Maßnahmenbündel setze gezielt dort an, wo die Probleme aufgetaucht seien: bei den am stärksten von Telefonwerbung betroffenen Branchen wie Wett- und Lotteriedienstleistungen, bei der Rechtsdurchsetzung und bei der Problematik untergeschobener Verträge im Zusammenhang mit Telefonwerbung. (AP/rs)
call-center in Hamburg rufen kunden in Deutschland das sie an einem gewinnspiel teilgenommen haben– dann wird ihnen eine Zeitschrift angeboten vom bauermedia Verlag in Hamburg—es ist betrug verklagt bauermedia vor gericht—-sie geben eure daten weiter sie halten sich nicht am datenschutz
Hallo Call-Center-Opfer
schaut Euch mal diesen Artikel an:
Schlag gegen Callcenter-Mafia
VON SEBASTIAN PETERS – zuletzt aktualisiert: 11.11.2011 Krefeld (RP). Drei Chefs und 35 Mitarbeiter haben in einem Krefelder Callcenter jahrelang ältere Leute am Telefon betrogen.
Zehntausende erpressten sie mit Gewinnspiel-Teilnahmen, zu denen die Opfer niemals die Einwilligung gegeben hatten.
Gestern lieferte die Polizei alle Hintergründe zur Tat.
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/krefeld/nachrichten/schlag-gegen-callcenter-mafia-1.2584540
Vor dem LG Krefeld hat das Strafverfahren gegen den Beschuldigten Williams Filsinger(27)begonnen.
Wichtige Infos für Geschädigte/Opfer:
http://antiabzockenet.blogspot.de/search/label/MMC%20Medialog%20Marketing%20Company
Wenn Sie durch einen der dort genannten Gewinnspieldienste (in rot Schrift) betrogen wurden, haben Sie als Opfer dieser Gauner die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber der StA Krefeld geltend zu machen.
Fazit:
Immer die gleiche Betrugsmasche; ob Gewinnspiel-Teilnahme oder Abo-Verträge, zu denen die Opfer niemals die Einwilligung gegeben hatten!
Bis bald
dino0815
Abzocke per Telefonanruf
Es wurde ein kostenlose Zeitschrift zugesagt, wollte kein Abo
Die Zeitschrift aber nicht erhalten, anschließend erhaltene Rechnung widersprochen. Maximalservice will den Widerspruch nicht erhalten haben.
Beim Inkasso erneut widersprochen. Jetzt kommt RA und behauptet hätte die Zahlungen ignoriert, stimmt so aber nicht.
Wie kannich mich wehren.
Gibt es Gerichtsurteile diesbezüglich?
Hallo liebes Verbraucherschutzteam,
sind telefonisch geschlossene Verträge nicht ohnehin ungültig, solange dem Vertragspartner nach dem Telefonat nicht ein Schriftstück mit Vertragsinhalten zugesendet wird? Daraufhin hätte doch ohnehin der Vertragspartner eine Stornierungsfrist von mind. zwei Wochen.
Unseriöse Telefonanbieter sind vor allem Unternehmen, die sich namentlich von anderen Anbietern nicht oder kaum unterscheiden. Dabei ist besonders das Beispiel der Telekom und der Telecom zu benennen. Das eine seriös, das andere nicht. Da muss doch zum Schutz des Verbrauchers auch etwas getroffen worden sein, oder?
Guten Tag,
habe von einer Inkassofirma eine Mahnung fuer eine Zeitschrift Abonnemant,den ich abgeschlossen haben sollte.Ich habe aber noch nie etwas von diesen Leute was gehört.Er meint mein gespräch wuerde abgezeichnet und ich kann unter numer 0180 …. abhören.Kann telefonisch Verträge abgeschlossen werden?Ohne belehrung schriftlich?
Bin Opfer von gluecksfinder.net Was kann ich tun?