massivum.de / sunchairs GmbH: Hier finden Sie den Insolvenzverwalter:
Herr Arnd K. schrieb am 07.05.2020:
Betreff: Nichtlieferung von Ware auf Grund angeblicher Insolvenz zuzüglich weiterhin Angebote kaufbar
Kunden-oder Vertragsnummer: Bestellnummer 123761
Internetseite: massivum.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrter Verbraucherschutz,
ich möchte gerne beitragen, dass keine weiteren Käufer Ihr Geld verlieren und eine Meldung zum Möbelhaus Massivum, eine Tochter der Sunchairs GmbH melden.
Ich habe am 07.03.2020 online ein Sofa im Wert von 649€ bestellt und per Vorkasse bezahlt, die Lieferung sollte max. 4 Wochen + 3 Tage Speditionsversand dauern. Nachdem diese Zeit verstrichen war und ich keine Ware erhielt, rief ich beim Kundenservice an, welcher mir mitteilte, dass auf Grund der Corona-Pandemie, sich die Lieferung verzögere ich aber Ende April mit der Lieferung rechnen kann. Da nun Anfang Mai ist versuchte ich erneut den Kundenservice zu erreichen, leider erfolglos, so dass ich mich entschied eine E-Mail zu senden. Nach wenigen Minuten bekam ich die Rückantwort, dass man vor der Insolvenz stehe und sich entschuldige, ich aber nicht damit zu rechnen habe Geld oder Ware zurückzuerhalten. Auf meine Verständnisfrage hin, ob sie den Insolvent seien und wie der weitere Ablauf ist, erhielt ich die Mitteilung, dass man sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befinde und man davon ausgehe, dass das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird.
Leider habe ich keine weitere Informationen zum Ablauf oder der Insolvenz erhalten oder ermitteln können, was mich sehr skeptisch macht. Auch wenn hier mein Geld scheinbar verloren ist und ich dazu privatrechtlich vorgehen sollte, ist das aber nicht der Grund weshalb ich sie bitte sich die Situation einmal anzuschauen.
Der Hauptgrund sie um Hilfe zu bitten, ist das die Homepage von massivum weiterhin online ist und Ware zum Verkauf, weiterhin auch per Vorkasse, anbietet. Unter anderem auch das nicht lieferbare Sofa. Nun habe ich die Besorgnis das weitere Kunden per Vorkasse Zahlungen an Massivum / Sunchairs leisten, obwohl dem Unternehmen bekannt ist, dass sie die Ware nicht liefern können und das Geld ebenfalls nicht zurückerstattet wird. Um das zu vermeiden bitte ich sie um Hilfe, da aus meiner Sicht zur Befürchtung steht, dass hier weitere Käufer um Ihr Geld gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Arnd K.
verbraucherschutz.de antwortete am 07.05.2020:
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Folgende Informationen haben ich auf insolvenzbekanntmachungen.de finden können:
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 662/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SUNCHAIRS GmbH & Co. KG, Markranstädter Straße 1, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15603
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sunchairs Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Jürgen Leuschel
ergeht am 04.05.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 04.05.2020 um 14:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr
Prager Straße 34
04317 Leipzig
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 662/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 05.05.2020
Verwerflich finde ich, dass die Möbel die ich im März geordert und bezahlt habe. Nunmehr auf der Website anderen ahnungslosen Kunden zum direktem Verkauf angeboten werden.
Ware die nach empfinden rechtmäßig mir gehört, wird einfach anderen Kunden zugesprochen…
Habe im Dezember eine Kommode bestellt mit dem Hinweis auf 12 Wochen Lieferzeit. Nach telefonischer Nachfrage Ende Februar hieß es , dass 12 Wochen nicht sein kann, es sind immer ca. 17 Wochen. Nach Ablauf der 17 Wochen bekam ich eine E-Mail dass die Lieferung Ende August erfolgt!! Daraufhin stornierte ich den Auftrag und forderte meine geleistete Anzahlung in Höhe von 164€ zurück. Wegen Insolvenz bekomme ich mein Geld jetzt nicht zurück. Angeblich meldet sich der Insolvenzverwalter bei mir.
Ich habe im Oktober 2019 einen Schuhschrank bestellt. Das Vorgehen ist immer dasselbe, so auch bei mir. Lieferzeit von 12 Wochen, dann Mail, dass Ware wegen Lieferengpass nicht zum angegebenen Zeitpunkt geliefert werden kann und dann auf erneuter Nachfrage die Antwort, dass Insolvenzverfahren läuft.
Wie wir Kunden unser Geld zurück bekommen, wird nicht beantwortet. Das sieht für mich so aus, dass seit letztem Jahr das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig war. Das ist offensichtlich Betrug.
Ich habe im November einen Tisch bestellt, damals schon 13 Wochen lieferzeit, daher relativ Günstig. Ende Februar fragte ich nach meiner Ware, es hieß der Hersteller hätte Produktionsenpässe. Der Tisch sollte Ende Mai ins Lager eingehen und direkt an mich Versendet werden. Auf nachfrage mitte Mai dann der Schock mit der Insolvenz. Auf Anfrage beim Insolvenzverwalter kam nur eine Standard-Mail. Sie hätten meine Daten und würden sich bei mir melden, von einzelanfragen sollte ich absehen.
Ich habe ebenfalls im November 2019 Palettensofa-Auflagen im Wert von ca 500 Euro bestellt. Voll bezahlt per PayPal. Lieferzeit war mit 5 Wochen angegeben.
Auf Rückfrage im Februar bekam ich nur die Antwort, dass es zu Verzögerungen komme. Im März hatte ich dann die Info-Mail, dass es aufgrund von Corona zu Produktionsengpääseb käme und wurde um Geduld gebeten. Heute nach nochmaliger Rückfrage habe ich die Antwort bekommen, dass die Firma insolvent sei.
Hallo,
Den aktuellen Versandstatus Ihrer Sendung können Sie jederzeit mit diesem Link überprüfen:
ka.sunchairs.de/tracking.asp?a=2020-123268
ist hier entweder verschwunden, herausoperiert worden oder ich habe eine an der Klatsche.
Ich stelle ihn jetzt noch einmal rein: Und, dass fotografiere ich auch jetzt ab.
Sollte in diesen Kommentar morgen das http:// fehlen dann schreibt es dazu.
Dann mache ich mir auch Gedanken um diese Plattform.
LG Mario
Hallo Mario, wir möchten keine Verlinkungen zu anderen Webseiten. Deshalb wird das http:// entfernt. Die Verbraucher können trotzdem den Link kopieren und in den Browser einfügen, um die Seite zu finden.
Hi, es steht da, dass Sie den Empfang verweigert haben
Hallo, es ist in der Sendungsverfolgung zu lesen oder steht da, richtig. Schön aufgepasst. Erstens, muss ein Mensch einen Scanner haben um diese Daten dem System zu vermitteln. Da der Scanner bestimmt nicht sagen kann, ich bin mal eben in Essen. Das kann auch in Bochum passiert sein. Sehr interessante Frage. Anruf von Spedition kam auch nicht. Ich war zuhause, Mutter auch. Habe es dem LKA und Rechtsanwältin zugetragen. Spannende Geschichte. Der Tisch geht wieder Richtung massivum. Mmmm.
Hallo, ich bin ebenfalls betroffen, habe auch mit Paypal bezahlt und frage mich ebenfalls, welche Optionen ich habe. Ich habe eben nachgeschaut – mein nicht lieferbarer Couchtisch wird nach wie vor angeboten! Das ist doch unglaublich – da muss man doch irgendwas gegen machen können?! Angeblich werden nur Artikel verkauft, die auf Lager sind…
Wir haben ein Bett bei massivum.de bestellt. Es stand nur eine Farbe zur Auswahl, allerdings waren die Bilder auf der Webseite derart mit Photoshop verfremdet, dass der gezeigte Artikel letztendlich erheblich von der eigentlichen Produktfarbe abwich.
Daher der Wunsch einer Retour für diesen Artikel. Deren Antwort: Wir sind insolvent, das sei nicht möglich. Nun frage ich mich: Wie kann dieser Webshop weiterhin Ware verkaufen, wenn er sich nicht an das Fernabsatzgesetz hält? Das ist kriminell.
Hi Désirée,
ich habe einen Sendungsverfolgungslink bekommen wie man sieht. Ich weiß jetzt wo mein Tisch steht, wie gesagt. Ich werde sowieso eine Anzeige gegen DHL und dem Subunternehmen von DHL machen. Führt kein Weg vorbei. Die Karren deutschlandweit Möbel durch die Gegend und lassen meinen schönen Tisch im Lager. Ich hole ihn auch mit der Sackkarre ab, habe ich der Firma geschrieben aber sie reagieren nur mit der Floskel: aus technischen Gründen nicht lieferbar. Bitte wenden sie sich an ….
ich antworte mir mal selbst. Bei dem Link fehlt natürlich etwas.
ka.sunchairs.de/tracking.asp?a=2020-123268
jetzt sollte es funktionieren.
jo, geht doch.
Hallo,
ich habe heute dann auch mal erfahren, dass meine bezahlte Vitrine mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geliefert wird, wegen einem Insolvenzverfahren.
Dies passiert mir auch zum ersten Mal und ich hab keine Erfahrung damit.
Ist das Geld echt weg? Das kann doch nicht sein???
Man bekommt auch nicht viele Informationen von massivum.
Wie geht man nun vor?
Désirée Höhn
Jo,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Ihre Bestellung 126452 vom 19.04.2020 wurde in unserem Logistik-Zentrum zum Versand vorbereitet.
Wir informieren Sie, sobald die Sendung ausgeliefert wird.
Den aktuellen Versandstatus Ihrer Sendung können Sie jederzeit mit diesem Link überprüfen:
ka.sunchairs.de/tracking.asp?a=2020-123268.
So, nun steht Merlin mein Tisch in Bochum. Diese dürfen, wollen, können ihn nicht nach Essen fahren. Im Auftrag der DHL. Kosten 25,00 Euro schon bezahlt.
Hallo zusammen,
bei uns war es ein Tisch. Wir haben mit Pay Pal gezahlt und ich habe bereits den Käuferschutz benachrichtigt. Falls noch jemand auch mit PP gezahlt hat wäre das evtl. noch eine Option.
Ob was bei rumkommt ist abzuwarten.
MFG
Hallo,
leider erreichte mich auch die schlechte Nachricht. Meine Ware sollte mir heute zugestellt werden, jedoch wurde der Termin aufgrund von einer „technischen Störung“ abgesagt. Erst auf Nachfrage die Insolvenz bestätigt. Leider ist es wie bei anderen auch, dass die Ware per Vorkasse bereits bezahlt werden musste.
Meine Frage als Verbraucher, was das weitere Vorgehen so ist, da das Unternehmen mir keine Aussage machen konnte und ich gerne Ware oder Geld logischerweise sehen würde?
Hallo,
ich habe im Februar auch einen Schrank bestellt und zum Glück „nur“ angezahlt. Erfahren hab ich von der Insolvenz bei einer Frage nach dem Lieferdatum am Freitag. Zum Ärger um den potentiellen Verlust der Anzahlung kommt nun noch die Ungewissheit um das bestellte Möbelstück. Besteht aus der Sicht vom Verbraucherschutz noch die Chance dass das Möbel doch noch ausgeliefert wird? Ansonsten müsste man sich ja irgendwann Ersatz beschaffen und möchte ja auch nicht monatelang damit warten. VG AP