massivum.de / sunchairs GmbH: Hier finden Sie den Insolvenzverwalter:
Herr Arnd K. schrieb am 07.05.2020:
Betreff: Nichtlieferung von Ware auf Grund angeblicher Insolvenz zuzüglich weiterhin Angebote kaufbar
Kunden-oder Vertragsnummer: Bestellnummer 123761
Internetseite: massivum.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrter Verbraucherschutz,
ich möchte gerne beitragen, dass keine weiteren Käufer Ihr Geld verlieren und eine Meldung zum Möbelhaus Massivum, eine Tochter der Sunchairs GmbH melden.
Ich habe am 07.03.2020 online ein Sofa im Wert von 649€ bestellt und per Vorkasse bezahlt, die Lieferung sollte max. 4 Wochen + 3 Tage Speditionsversand dauern. Nachdem diese Zeit verstrichen war und ich keine Ware erhielt, rief ich beim Kundenservice an, welcher mir mitteilte, dass auf Grund der Corona-Pandemie, sich die Lieferung verzögere ich aber Ende April mit der Lieferung rechnen kann. Da nun Anfang Mai ist versuchte ich erneut den Kundenservice zu erreichen, leider erfolglos, so dass ich mich entschied eine E-Mail zu senden. Nach wenigen Minuten bekam ich die Rückantwort, dass man vor der Insolvenz stehe und sich entschuldige, ich aber nicht damit zu rechnen habe Geld oder Ware zurückzuerhalten. Auf meine Verständnisfrage hin, ob sie den Insolvent seien und wie der weitere Ablauf ist, erhielt ich die Mitteilung, dass man sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befinde und man davon ausgehe, dass das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird.
Leider habe ich keine weitere Informationen zum Ablauf oder der Insolvenz erhalten oder ermitteln können, was mich sehr skeptisch macht. Auch wenn hier mein Geld scheinbar verloren ist und ich dazu privatrechtlich vorgehen sollte, ist das aber nicht der Grund weshalb ich sie bitte sich die Situation einmal anzuschauen.
Der Hauptgrund sie um Hilfe zu bitten, ist das die Homepage von massivum weiterhin online ist und Ware zum Verkauf, weiterhin auch per Vorkasse, anbietet. Unter anderem auch das nicht lieferbare Sofa. Nun habe ich die Besorgnis das weitere Kunden per Vorkasse Zahlungen an Massivum / Sunchairs leisten, obwohl dem Unternehmen bekannt ist, dass sie die Ware nicht liefern können und das Geld ebenfalls nicht zurückerstattet wird. Um das zu vermeiden bitte ich sie um Hilfe, da aus meiner Sicht zur Befürchtung steht, dass hier weitere Käufer um Ihr Geld gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Arnd K.
verbraucherschutz.de antwortete am 07.05.2020:
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Folgende Informationen haben ich auf insolvenzbekanntmachungen.de finden können:
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 662/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SUNCHAIRS GmbH & Co. KG, Markranstädter Straße 1, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15603
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sunchairs Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Jürgen Leuschel
ergeht am 04.05.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 04.05.2020 um 14:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr
Prager Straße 34
04317 Leipzig
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 662/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 05.05.2020
Schönen Abend Allerseits!
Nun hat die Firma Sunchairs vor über 2 Jahren Insolvenz angemeldet. Ich für meinen Teil hab weder eine Ersatzlieferung bekommen, noch das Geld zurück.
Laut glaeubigerinformation.de ist das Ganze in Arbeit. Dort kann ich den Verlauf sehen, wobei sich seit 2 Jahren nichts mehr getan hat.
Ich dachte, so eine Regelinsolvenz darf maximal 2 Jahre dauern.
Hat wer Infos wie lange das wirklich dauern darf/wird?
Weiß wer wie man an sein Geld kommt?
Danke!
Dominik
Guten Abend zusammen,
hat von Ihnen noch mal jemand etwas vom Insolvenzverwalter gehört? Ich bekam Mitte 2020 ein Schreiben, indem ich beim Amtsgericht in Leipzig hätte erscheinen können. Danach nie mehr. Ich finde den Umgang mit uns geschädigten schon recht mäßig. Ich weiß von Bekannten, dass ein insolvenzverf. sich wohl max. 2 Jahre hinziehen darf, also bis April 2022. Ich glaube aber kaum, dass wir „kleinen“ Gläubiger überhaupt etwas zurück bekommen werden.
Hallo Michelle, mir wurde im letzten Jahr ein Ersatz-Tisch geliefert, das durch meine Rechtsanwältin zu verdanken war. Ab und zu bekomme ich noch eine E-Mail von denen. Scheint wohl wieder zu laufen. Keine Ahnung, kümmert mich auch nicht mehr. Eins habe ich daraus gelernt: nie wieder „Vorkasse“ ! So toll kann eine Konsumprodukt nicht sein. Es gibt noch andere Unternehmen. Aber, als ehemaliger Ossi wollte ich den Laden unterstützen.
Alles Gute
Merlin
Hallo,
ich habe bisher nichts mehr gehört. Auch eine Ersatzlieferung o.ä. fand nicht statt. Ich denke, dass das Geld endgültig weg ist. Ich finde es eine Schande, dass der Laden immer noch online ist.
Einen Beispiel mit Amazon während Corona-Zeiten zu geben, ist ziemlich realitätsfremd. Amazon & Co. sind die größten Gewinner dieser Krise und freuen sich über jeder kleine Konkurrent, der pleite geht. Wenn die Corona-Krise weiterhin andauert, werden Sie nur bei Großanbietern bestellen können, die ihre Mitarbeiter gerne ausbeuteln. Ich kenne die Details Ihres Falls nicht. Ich freue mich zu erfahren, dass massivum als Marke diese schwierigen Zeiten überlebt hat und nicht von Amazon gekauft wurde.
Hallo Sally, ich habe den Tisch Merlin bei massivum bestellt, bezahlt. Insolvenz war unbekannt. Glück für mich,einen gebrauchten Tisch nach 6 Monaten Kampf bekommen (Trostpflaster). Vorgestern bei Amazon bestellt, bezahlt, Ware heute gekommen. Das geht auch mit Corona. Ein Unternehmen ist pleite, andere Unternehmen verdienen Mrd. Frage warum?! Kundenzufriedenheit, Ehrlichkeit, und Konsequenzen gegenüber denen, die sich daran nicht halten wollen. Das habe ich gelernt. Alles gute für den Neuen.
Hallo Merlin, ich habe mich dabei auf Aussagen des Insolvenzverwalters berufen, der die Gründe für die Insolvenz kennt. Sie verwechseln auch die Marke massivum mit der Firma Sunchairs. Die Firma ist insolvent und die Marke wird vom neuen Besitzer fortgeführt, wie nach kurzer Recherche im Internet klar wird. Doch, Corona hat sehr viele Insolvenzen beschleunigt. Meine Lehre davon ist, mich darauf vorzubereiten und wissen, was ich als Kundin machen kann. Was Sie davon lernen, ist Ihre Sache.
Ich dachte die Firma ist Tod. Auf Corona kann man es eher nicht schieben, was im Frühling 2020 passiert ist. Das Virus liegt woanders. Der ganze Impfstoff, die die Kunden gegeben haben, ohne Ware zu bekommen hat der Firma etwas Gutes getan, den Kunden eher nicht. Treu und Glaube sind für mich wichtiger. Insolvenzen kommen nicht von alleine, aber dann noch weiter zu machen. Verstoß gegen die Grundregeln des Anstandes. Aber, sie leben noch. Viel Glück!
Ich bekam die Nachricht über den neuen Besitzer und bin schockiert, das Ganze oben zu lesen. Ich kann den Unmut verstehen und schreibe als langjährige Kundin von Sunchairs. Ich habe sie als Unternehmen äußerst zuvorkommend, fair und kulant erlebt. 50% meiner Möbel sind von massivum. Insolvenzverfahren machen keinen Spaß und Frühling 2020 war überall extrem. Lassen wir bitte die Firma nicht so abstempeln, die auch viel Gutes getan hat. Ich wünsche euch alle bei den Rückforderungen viel Erfolg.