mamikreisel.de erstattet den Kaufbetrag aufgrund mangelhafter Ware
Frau Kerstin N. schrieb uns am 22.11.2019
Betreff: Gewährleistung: Käufer muss Versandkosten zahlen
Internetseite: mamikreisel.de
Kunden-oder Vertragsnummer: Kundenname:……………
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe kürzlich über Mamikreisel bei einer privaten Verkäuferin bestellt. Die Ware war nicht wie beschrieben, es lag ein erheblicher Mangel vor. Ich habe beim Kauf auch den sog. „Käuferschutz“ bezahlt und mich umgehend an den support gewendet. Nach meinem Kenntnisstand verpflichtet mangelhafte Ware zur Zurücknahme der Ware inklusive Retourenkosten (Gewährleistungsfall).
Der support Service hat zwar sofort akzeptiert, dass die Ware zurückgeschickt wird, allerdings alles Weitere aber an mich abgeschoben. Das bedeutet im konkreten Fall: ich musste mit der Käuferin die Rücküberweisung privat klären. Laut AGBs von Mamikreisel sollte das Geld aber im System verbleiben und direkt an mich zurückgehen. Die Stellungnahme von Mamikreisel hierzu war „We are currently testing a new feature where the seller receives the payment right after shipping the item.“ DArüber wurde ich im Vorfeld nicht informiert. Ich sah mich nun also gezwungen der Verkäuferin meine Kontonummer mitzuteilen.
– Der support hat der Verkäuferin geschrieben, dass die Käuferin (also ich) für die Kosten des Rückversands zuständig bin. Mir haben SIe geschrieben ich solle mich mit der Verkäuferin einigen. Auf wiederholte Nachfragen dazu kamen nur vorgefertigte Textbausteine mit den immer gleichen Antworten zurück. Die Verkäuferin hat selbstverständlich NICHT akzeptiert die Versandkosten zu tragen, sie wurde ja gegenteilig informiert.
Ich habe die mangelhafte Ware inzwischen zurückgeschickt, aber bleibe auf den Versandkosten (5,99 €) und dem Käuferschutz (1,58€) sitzen. Den Käuferschutz wäre ich selbstverständlich gewillt zu tragen, wären meine Rechte vom support-Team durchgesetzt worden. Die Geschäftspraxis Käufer für den Versand mangelhafter Ware aufkommen zu lassen ist nach meinem Wissenstand so nicht in Ordnung (auch wenn es in den Richtlinien so drinsteht) und ich würde mich freuen, wenn Sie prüfen könnten, ob das Unternehmen dies nicht ändern müsste – für Gewährleistungsfälle.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Kerstin N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.11.2019 an [email protected], Herrn Thomas-Lodewijk Plantenga (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Kleiderkreisel/Mamikreisel ist eine Consumer to Consumer Plattform und erleichtert die Transaktionen zwischen Mitglieder nur durch das Anbieten den zusätzlicher Dienste wie Käuferschutz. Wie bei unseren AGB Art. 4.4 c) beschrieben ist, sofern es sich nach Kleiderkreisel-Maßstäben bei dem Verkäufer um einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Verkäufer handelt, wird der Kaufpreis bereits dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn dieser den Artikel im System als versendet markiert hat oder – im Falle eines im Voraus bezahlten Paketschein, der Barcode dieses Paketschein vom Versandunternehmen eingescannt wird. Das wurde bei dieser Transaktion angepasst und aus diesem Grund bestand für Frau N. keine Möglichkeit die Transaktion zu stornieren.
Bei diesem Fall erhielt Frau N. eine falsch beschriebene Ware, und der ganze Betrag (Versand-, Käuferschutzes- und Artikelpreis) sollte ihr kompensiert sein, falls der Verkäufer das noch nicht gemacht hat. Leider gab es hier einen internal Fehler und Missverständnis bei unserem Support-Team und der Fall wurde nicht ganz korrekt bearbeitet. Jetzt haben wir die Käuferin (Frau N.) kontaktiert und die Kompensation den ganzen gewünschten Betrag angeboten. Sobald Frau N. einen virtuellen Mamikreisel-Geldbeutel aktiviert, werden wir die Kompensation auszahlen.
Bei Fragen bitte gerne melden.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Kerstin N. schrieb uns am 29.11.2019
Sehr geehrter Herr Matthies,
ja, Mamikreisel hat inzwischen reagiert und die Kompensation angeboten und gutgeschrieben. Der Fall ist damit für mich zufriedenstellend abgeschlossen. Herzlichen Dank dafür.
Grundsätzlich sollte Mamikreisel aber das Gewährleistungsrecht ernst nehmen und Rückversandkosten (bei mangelhafter Ware) immer an die Verkäufer weitergeben. Dies ist in den Richtlinien von Mamikreisel aber nach wie vor nicht aufgeführt.
Vielen Dank auf jeden Fall für Ihre Unterstützung und mit freundlichen Grüßen
Kerstin N.
Ich habe vor ca 6 Monate ein hopser gekauft und gleich bezahlte leider gab es Probleme mit dem Versand und der Kauf wurde vom Verkäufer storniert. Ich habe dann die Bestätigung für die Erstattung bekommen aber nie mein Geld. Ich schreibe mama Kreisel jetzt seit 6 Monate und werde nur hingehalten. Es gäbe Probleme mit ihre bank und sie haben noch keine Lösung das seit 6 Monate. Sie kommen mir nicht entgegen sondern halten nur hin. Ich weiß nicht mehr was ich unternehmen kann.