„Die Firma Schleicher in Kronach-Dörfles hat zwei Ausbesserungsarbeiten trotz vieler telefonischer, persönlicher und schriftlicher Hinweise und Gespräche seit Oktober 2014 nicht ausgeführt hat.“
Kunden-Nr….., Auftrags-Nr. ….. – Die Arbeiten wurden von Oktober 2013 bis März 2014 durchgeführt
Rechnungs-Datum 7. 4. 2014
Teilzahlung (wie vereinbart) am 10. 4. bez. 10.000,00 Euro
Restzahlung am 24. 7. bez. 10.475,63 Euro (nach Ausbesserungen)
Malermeister Markus Schleicher, Dörfleser Anger 25, 96317 Kronach, 09261/4590,
[email protected], www.maler-schleicher.com
Beschwerde:
Wir möchten uns beschweren, dass die Firma Schleicher zwei Ausbesserungs-Arbeiten trotz vieler telefonischer, persönlicher und schriftlicher Hinweise und Gespräche seit Oktober 2014 nicht ausgeführt hat.
1. Die Silikonabdichtung an der Terrasse ist verschimmelt. Dieser hat sich auch auf den Putz ausgebreitet.
2. Hinter und unterhalb der Öltankstutzen-Tür müssen noch offene Putz-Stellen verschlossen und ausgebessert werden.
Chronologie:
Im Oktober 2014 ist uns der Schimmelbefall an der Terrasse aufgefallen. Dies haben wir Herrn Schleicher mitgeteilt. Einige Zeit später hatten wir Probleme beim Öltanken, da die Tür für den Öltankstutzen verkehrt angebracht wurde. Auch darauf haben wir Herrn Schleicher hingewiesen. Noch vor dem Frühjahr hat sich Herr Schleicher dies vor Ort angeschaut und wir haben nach möglichen Lösungen gesucht. Die „Schuldfrage“ war nicht ganz einfach, da der Öltankstutzen von der Firma Tino Messelberger eingebaut wurde. Man hat sich auf eine Verlängerung des Öltankstutzens geeinigt. Dafür würden Mehrkosten von 300 Euro anfallen. Nach längeren Diskussionen versicherte mir Herr Schleicher dass die Kosten zwischen ihm und Herrn Messelberger geteilt werden.
Am 21. Juli 2015 waren trotz vieler Telefonate mit Herrn Schleicher noch keine Arbeiten erledigt und ich schrieb ihm eine Email mit der Bitte die Arbeiten zu erledigen, da schon viel Zeit vergangen war. Nebenbei hatte ich einen Termin mit der Fa. Messelberger für den 27. Juli 2015 zum Verlängern des Öltankstutzens ausgemacht.
Am 23. Juli erhielt ich eine Antwort von Herrn Schleicher. Seiner Meinung nach hatten wir eine Kostenteilung mit ihm vereinbart. Meine berechtigte Kritik an der Nichtausführung der Kulanzarbeiten an der Terrasse nahm er an.
Am 27. Juli führte Herr Messelberger die Verlängerung des Öltankstutzens durch. Herr Schleicher übernahm verärgert die Kosten.
Nach einem halben Jahr warten und Untätigkeit von Herrn Schleicher, schrieben wir am 31. 12. 2015 eine Email an [email protected] um die Sache endlich zu einem Ende zu bringen. Am 3. Februar starteten wir einen letzten konkreten und fachlichen Versuch von Herrn Schleicher einen verbindlichen und festen Termin mit einer schriftlichen Zusage für die ausstehende Beseitigung seiner Baumängel zu erhalten. Bis zum heutigen Tag hat er sich nicht mehr bei uns gemeldet.
Was können wir tun? Was haben wir für Möglichkeiten und Rechte?
Wäre es möglich Herrn Schleicher ein „Ultimatum“ zu stellen – um nach Ablauf dessen die Arbeiten von einer anderen Firma ausführen zu lassen? Die Rechnung würde ich dann an Herrn Schleicher weiterleiten mit der Bitte diese zu begleichen. Wäre dieser Vorgang legitim und möglich? Auf alle Fälle wollen wir zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen. Abgesehen von dem geschilderten Drama hat die Firma Schleicher die von uns in Auftrag gestellten Arbeiten sehr gut ausgeführt. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie uns weiterhelfen könnten.
Wir haben auch jede Menge Beweisfotos digital vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung von Fortschritten
grüßt Sie Familie M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.3.16 an den Maler Schleicher weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bitte geben Sie ihrem Kunden, Herr Müller, bescheid, dass wir die Arbeiten erledigen werden.
Beides jedoch sind Arbeiten die Tagestemperaturen von ca. 10 Grad benötigen, auch dürfen
die Nachttemperaturen nicht unter 2 Grad fallen, regnen sollte es auch nicht. Ich hoffe Sie ver-
stehen das und können es ihrem Kunden vermitteln.
Ansonsten, schön auch mal so etwas mitgemacht zu haben, daran werde noch lange zehren,
Wahrheit hat eben mindestens zwei Seiten. Sie dürfen mir glauben, es geht mir nicht um die
60 – 80 Euro, wir sind seit 32 Jahren auf dem Markt und haben noch nie einen Anwalt gebraucht.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Schleicher
PS. Bitte geben Sie mir die Kontaktdaten der Familie Müller nochmal durch, ich habe diese in
einer Anwandlung von Verzweiflung gelöscht, „Das Vogel-Strauß-Syndrom“! Hat leider noch
nie funktioniert.
Herr M. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
es tut mir leid dass ich mich erst heute wieder zurückmelde. Ich danke Ihnen vielmals für ihre Mühe. Es ist schön dass Herr Schleicher sich gemeldet hat. Allerdings finde ich den Ton mit dem er schreibt schon äußerste Schublade. Wenn die noch ausstehenden Reparaturen im Frühjahr von seiner Firma erledigt werden, wäre ich sehr froh. Allerdings habe ich aktuell noch Zweifel dass er sein Wort hält. Vielleicht kann er mich eines besseren belehren.
Mit ganz freundlichen und sonnigen Grüßen.
Jürgen M.
Am 10.5.16 schrieb Herr M.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
nun sind schon sieben Wochen seit unserem letzten Kontakt vergangen und Herr Schleicher hat sich noch nicht bei uns gemeldet.
Keine Terminabsprache und auch keinerlei telefonischer Kontakt bzw. Email. Das Problem der noch nicht ausgeführten Reparaturen besteht weiterhin.
Inzwischen sind die Temperaturen auch schon weit über 10 Grad. So sollte es für Herrn Schleicher kein Problem sein die Ausbesserungsarbeiten durchzuführen.
Mit sonnigen Grüße
Jürgen M.
Verbraucherschutz.de schrieb dem Maler Herrn Schleicher am 10.5.16:
Sehr geehrter Herr Schleicher,
die nachstehende Zuschrift erhielten wir noch von Herrn M..
Am 7.3.16 beriefen Sie sich auf die niedrigen Außentemperaturen und teilten uns mit, dass die Arbeiten erledigt werden.
Inzwischen sind zwei Monate vergangen und wir fordern Sie hiermit auf, die Arbeiten nun bis zum 27.05.2016 zu erledigen.
Sollte dies nicht erfolgen, werden wir den Vorgang auf verbraucherschutz.de veröffentlichen und Herrn M. bitten einen
Anwalt zu konsultieren.
Herrn M. möchten wir hiermit bitten, uns unbedingt zu informieren, ob die Arbeiten erledigt wurden.
Herr M. schrieb uns am 30.5.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider haben wir seit dem letzten Schreiben an Herrn Schleicher keine Antwort von ihm erhalten. Bis heute morgen wurden die Arbeiten nicht ausgeführt.
Er hat sich auch nicht zu eventuell möglichen Terminen geäußert. Hat er sich bei Ihnen gemeldet?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen M.