„Ich habe im Oktober 2015 ein Abonnement der Fa. „Friendscout 24, Dingolfinger Str. 1-15, 81673 München“ abgeschlossen.“
Herr Erwin H. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Rückantwort.
Ich habe im Oktober 2015 ein Abonnement der Fa. „Friendscout 24, Dingolfinger Str. 1-15, 81673 München“ abgeschlossen.
Vereinbart war ein Jahresabo mit monatlichen Raten von €9,99.
Da mir dieses Portal nicht gefiel, habe ich innerhalb von zwei Wochen die Lastschrift zurückbuchen lassen.
Mein Abo wurde daraufhin auch sofort gesperrt und ich war der Meinung, daß der Vertrag damit beiderseitig aufgelöst ist. Auf eine schriftliche Kündigung habe ich aus diesem Grund verzichtet.
Vor einigen Tagen jedoch fand ich, rein zufällig, zwei letzte Mahnungen in meinem Spamordner.
Folgende Summen wurden ausgewiesen —€25,99 und €135,88—
Alle Schriftwechsel waren ergebnislos und man drohte mir mit wesentlich höheren Kosten, wenn diese Angelegenheit einem Inkassobüro übergeben werden müßte.
Vorsichtshalber habe ich gestern beide Rechnungen unter Verwendungszweck …..3……………………………überwiesen.
Muß ich mich damit zufriedengeben?
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Erwin H.
Die Frage stellt sich, ob ich mir das gefallen lassen muß.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.3.16 an Friendscout weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Herr H. hat am 11.10.2015 eine PREMIUM-Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 12 Monaten à 9,99 EUR und die CONNECT-Option zu ebenfalls monatlich 9,99 EUR abgeschlossen.
Ohne dass uns ein form- und fristgerechter Widerruf erreicht hätte, wurden die entsprechenden Lastschriften am 03.11.2015 beziehungsweise 06.11.2015 zurückgebucht.
Die Rückbuchungen erfolgten außerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist.
Im Fall einer Rückbuchung werden bei uns automatisch die PREMIUM-Mitgliedschaften storniert und erst wieder freigeschaltet, sobald wir das Geld wieder erhalten haben. Daher sind auch Herrn H. PREMIUM-Mitgliedschaft und die Option zu sofort beendet worden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bei der Klärung der Angelegenheit behilflich sein konnte, und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
FriendScout24 Kundenservice
Herr H. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
erst einmal wundere ich mich, daß wie immer eine andere Person antwortet, als die angeschriebene.
Die Abbuchungen sind am 20.10. erfolgt, siehe Buchung.
Die Wiedergutschriften am 29.10. und 03.11.
Wobei mir nur bewusst war, daß ich lediglich eine Sache gebucht hatte. Was die Connect-Option bedeutet, ist mir immer noch ein Rätsel.
Ich vermute, daß ich da in eine Abofalle geraten bin.
Vielleicht können sie ja mal erklären, was diese Option aussagt, was man dann angeklickt haben muß und ob man auch direkt auf die zusätzlichen Kosten
aufmerksam gemacht wird.
Es macht mir Kopfschmerzen, dass ich ja dann vermutlich noch eine Rechnung bekomme.
Wo steht geschrieben, daß bei einer Rückbuchung eine automatische Sperre erfolgt und warum wird dann der gesamte Jahresbeitrag fällig?
Sie hätten mich auf die Konsequenzen hinweisen müssen. Lediglich Rechnungen und Mahnungen, die ich zufällig im Spamordner finde, reichen da nicht aus.
Im übrigen ist die Freischaltung nach Zahlung auch nicht erfolgt.
Gruß Erwin H.
Friendscout schrieb hierzu:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie Sie sicherlich wissen, dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zu diesem Profil machen. Bitte reichen Sie uns eine Vollmacht von Herrn H. nach.
Abschlüsse werden auf unserer Online Plattform im Fernabsatz getätigt. Als Willenserklärung gilt hierbei die Angabe der Zahldaten und das Bestätigen des „Zahlung abschließen“ Buttons. Klassische Unterlagen in Papierform bestehen bei Verträgen, welche über das Fernabsatzgesetz geschlossen wurden, nicht. Im Falle einer juristischen Prüfung werden wir den Abschluss mit dem Paymentlog aus unserem Zahlungssystem belegen.
Selbstverständlich sind die Vertragsmodalitäten, sowie die entstehenden Kosten deutlich auf der Abschlussseite aufgeführt. Nach Abschluss erhalten unsere Mitglieder auch eine Zahlungsbestätigung, in der die Bedingungen nochmals genannt werden und auch über das Widerrufsrecht in Textform aufgeklärt wird. Ein fristgerechter Widerruf liegt uns nicht vor.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
FriendScout24 Kundenservice
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn H.:
Sehr geehrter Herr Heitmeier,
die nachstehende Zuschrift erhielten wir von Friendscout.
Es ist in der Tat schwierig aus diesen Abofallen bei den Partnerbörsen etc wieder raus zu kommen.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, möchte ich Sie bitten, sich mit diesem Anwalt in Verbindung zu
setzen, der gerade einen Prozess gegen edates gewonnen hat:
edates.de / Be Beauty GmbH muss Mitgliedsbeiträge zurück zahlen
Rader + Mazur Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Thomas Rader
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
Markt 14, 53111 Bonn
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Phone: +49 228 – 62 91 80 56
Fax: +49 228 – 62 91 80 57
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