Ein Verbraucher ließ uns per Post die Mahnung der Firma Bileico, sowie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Fulda zukommen.
Der in der Mahnung aufgeführte Betrag, der für angebliche Telefonsexdienstleistungen gefordert wird, beträgt 195,- Euro.
Die Staatsanwaltschaft Fulda hat in dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Betruges gegen die möglichen Verantwortlichen der Firma Bileico, Anton Hauer, Angelika Maria Hauer und Jürgen Höck gemäß § 154 Abs. 1 Strafprozessordnung vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen.
Gründe:
Gegen die Beschuldigten sind bei der Staatsanwaltschaft Fulda – Geschäftsnummern: 27Js97/11 und 27 Js4832/15- weitere Ermittlungsverfahren wegen anderer Straftaten anhängig.
Neben den zu erwarteten Strafen fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in diesem Verfahren führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht.
Es müsste ohnehin eine Gesamtstrafe gebildet werden.