Ein Verbraucher ließ uns per Post die Mahnung der Firma Bileico, sowie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Fulda zukommen.
Der in der Mahnung aufgeführte Betrag, der für angebliche Telefonsexdienstleistungen gefordert wird, beträgt 195,- Euro.
Die Staatsanwaltschaft Fulda hat in dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Betruges gegen die möglichen Verantwortlichen der Firma Bileico, Anton Hauer, Angelika Maria Hauer und Jürgen Höck gemäß § 154 Abs. 1 Strafprozessordnung vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen.
Gründe:
Gegen die Beschuldigten sind bei der Staatsanwaltschaft Fulda – Geschäftsnummern: 27Js97/11 und 27 Js4832/15- weitere Ermittlungsverfahren wegen anderer Straftaten anhängig.
Neben den zu erwarteten Strafen fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in diesem Verfahren führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht.
Es müsste ohnehin eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Auch ich habe die Erfahrung gemacht,bekomme Geldforderungen wegen angeblichen Telefonsex, eine Anzeige brachte zu Tage die Staatsanwaltschaft Chemnitz findet das Vorgehen nicht strafbar, auch nach meiner Beschwerde der Generalstaatsanwalt findet das Verhalten der Betrüger nicht anstössig. Die BRD ein Eldorado für Betrüger?
Auch ich habe eine Mahnung wegen eine Sexanfrage bekommen, gegen 0900 Uhr morgens. Da stehe ich unter der Dusche.
Hoffentlich schreitet der Gesetzgeber da mal ernsthaft ein.