m24.de / Morgat GmbH Insolvenzverwalter.
Herr Henning N. schrieb am 07.07.2020:
etreff: Betrug / Morgat GmbH vs. M24 GmbH
Kunden-oder Vertragsnummer: auftragsnummer 22000285
Internetseite: m24.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Januar bei der Morgat GmbH eine Rückenlehne für eine Sitzbank erworben. Wert 135€ Vorkasse . Ich wurde bis letzte Woche vertröstet, dass sich der Versand verzögert wegen Corona Lieferschwierigkeiten. Nun habe ich die Info erhalten, dass die Morgat GmbH schon zum 01.03. Insolvenz war und die M24 GmbH das Geschäft weiterführt. Interessant daran ist, dass die zwei Firmen etwa das gleiche schon 2018 gemacht haben und „viele“ Kunden gezahlt haben ohne Ware zu erhalten. Man findet dazu einiges im Internet … Ich glaube, dass hier eine Systematik dahintersteckt und Kunden bewusst geprellt werden. Zudem läuft der Kaufvertrag aus Januar auf die Morgat GmbH und die Lieferinfos etc. lauten damals schon M24 GmbH . Haben Sie eine Idee wie ich mit der Situation umgehen soll?
Danke
Henning N.
verbraucherschutz.de antwortete am 07.07.2020:
Sehr geehrter Herr N.,
wir beschäftigen keine Anwälte und erteilen daher auch keine Rechtsauskünfte und empfehlen Ihnen, einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Über den Vorgang 2018 hatten wir berichtet: https://verbraucherschutz.de/morgat-gmbh-m24-de-insolvenzverfahren-eroeffnet/
Auf der Seite von m24.de findet sich folgender Hinweis: „RECHTS-HINWEIS FÜR ALLE KUNDEN: DIE M24 GMBH HAT SEIT DEM 1. MÄRZ 2020 EINEN NEUEN INHABER Das bedeutet, dass alle vor diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche aus Rücknahmen, Garantieleistungen, Gutschriften und sonstigen zu klärenden Vorgängen ausschließlich an die Morgat GmbH zu richten sind. Bitte wenden Sie sich für weitere Details direkt an: [email protected] Die M24 GmbH ist nicht haftbar und kein Rechtsnachfolger!“
Hier die Insolvenzbekanntmachung:
„IN 295/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Pawelka Karl-Heinz, geboren am 06.10.1954, Hohensteiner Straße 26, 96482 AhornRegistergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790 – Schuldnerin – 1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 01.07.2020, 8.00 Uhr, auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen
Telefon: +49(8331)925049-0, Fax: +49(8331)925049-10
[email protected]
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.“
Friedel Bertram / Ich bestellte im April 2020 bei M24 Cocktailsessel. Der Auftrag wurde am 13.04.2020 per Mail bestätigt sowie auch der Zahlungseingang über 213,18 am 12.05.2020. Habe viele Mails geschickt und auch immer eine Antwort bekommen, bis
zum 2.10.2020, danach keine weiteren Benachrichtigungen. Heute habe ich die letzte Anfrage an M24 geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben den Insolvenzverwalter angeschrieben. Hier bekamen wir schriftlich die Auskunft, dass unsere Forderung nicht angemeldet werden können, da die M24 GmbH im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages sich dazu verpflichtet hat, alle noch bis zum 01.03.2020 laufenden Kundenaufträge zu übernehmen. Wir haben bereits zwei Mails an das Unternehmen gesendet, aber keine Rückmeldung erhalten. Was kann man nun machen? MfG Röske