Lyoness Gruppe: Viele mögen denken „Besser geht’s nicht: Bei Einkäufen Dritter auch noch Geld verdienen. Aber ………“
Aber das, was die Lyoness-Gruppe aus diesem schönen Gedanken über ihr Lyconet-Marketing-Programm daraus macht, ist nach der Einschätzung eines Hamburger Verbraucheranwalts höchst bedenklich. Denn die Lyconet-„Marketer“ müssen erstmal bis zu € 2.500,00 für das sogenannte „Starterpaket“ auf den Tisch legen und haben erst dann die Chance, an den Einkäufen Dritter, die sie als Mitglieder und/ oder neue Marketer werben, zu partizipieren.
Bezeichnenderweise haben die nächsten Marketer wieder dieselbe Chance „und am Ende“, sagt der Rechtsanwalt, „beißen wie bei allen pyramidalen Vertriebs-Systemen den Letzten die Hunde. Denn früher oder später finden Betroffene keine neuen Mitglieder und/ oder Marketer mehr und die, die als Letzte das „Starterpaket“ für viel Geld gekauft haben, drohen dann alles zu verlieren.“
Das ist ein ganz alter Hut. „Mich erinnert das an Charles Ponzi“, sagt der Anwalt. Charles Ponzi hatte in den 20’er Jahren des 19. Jahrhunderts mit horrenden Zinsversprechen Anleger geworben und die Zins- und Rückzahlungsforderungen der ersten Kunden durch die Einzahlungen neuer Kunden finanziert. Seitdem werden Schneeball-Systeme auch Ponzi-Systeme genannt. „Und natürlich“, ergänzt der Anwalt „sind diese Schneeball-Systeme rechtswidrig.“
Bezeichnenderweise haben mittlerweile österreichische und schweizerische Gerichte viele Klauseln kassiert (nicht rechtskräftig), kamen zum Ergebnis, dass es sich um ein irreführendes Schneeball-System handele und in Norwegen wurde das Cashback-Angebot der Lyoness-Gruppe als „illegales, pyramidenspielartiges Verkaufssystem“ von der zuständigen Glücksspielbehörde sogar gänzlich verboten (die betroffene österreichische Lyoness-Gesellschaft hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt).
Betroffenen rät der Hamburger Anwalt zwei Dinge: „Lassen Sie bloß Ihre Verwandten und Bekannten in Frieden. Wenn die erfahren, um was es geht, gibt’s schnell böses Blut und das kann keiner brauchen. Deshalb sollten Sie sich darauf konzentrieren, die Urheberin dieses Geschäfts auf Aus- und Rückzahlung in Anspruch zu nehmen und dabei unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.“