Gewerkschaft UFO ruft zu Streiks bei Lufthansa auf, die noch vor Neujahr stattfinden sollen.
AirHelp schrieb uns am 27.12.19:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
für zahlreiche Fluggäste in Deutschland könnte das Jahr 2019 böse enden, denn die Gewerkschaft UFO ruft die Lufthansa-Flugbegleiter im Tarifstreit zu Streiks auf. Bislang weigert sich die Lufthansa bei Flugausfällen aufgrund von Streiks, Entschädigungen zu zahlen. Weshalb die Chancen auf Entschädigungen für betroffene Passagiere dennoch gut stehen, erklärt Dirk Busse. Er ist Experte für Fluggastrechte von Europas größtem Legal Technik-Unternehmen, AirHelp.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Meldung zum Thema.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Beste Grüße,
Nils Leidloff
Lufthansa Streiks vor Neujahr: Diese Rechte haben betroffene Passagiere
• Gewerkschaft UFO ruft zu Streiks bei Lufthansa auf, die noch vor Neujahr stattfinden sollen
• Zahlreiche Flüge werden wohl ausfallen
• Betroffene Passagiere könnten Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen haben
Berlin, 27.12.2019. Für zahlreiche Fluggäste in Deutschland könnte das Jahr 2019 böse enden, denn die Gewerkschaft UFO ruft die Lufthansa-Flugbegleiter im Tarifstreit zu Streiks auf. Dadurch könnten tausende Flüge ausfallen. Bereits im November blieben insgesamt rund 200.000 Lufthansa-Passagiere aufgrund von Streiks am Boden. Dirk Busse, Experte für Fluggastrechte von Europas größtem Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, erklärt die Rechtslage betroffener Passagiere:
“Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausfallen, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Das regeln die EU-Fluggastrechte. Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.
In der Zwischenzeit konnten auch wir von AirHelp mehr als 20 weitere Gerichtsurteile in der Sache erkämpfen, die belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor kurzem folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall unserer Argumentation und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde, erkannte auch die Lufthansa an, dass Streiks keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.
Zuletzt erklärte die Lufthansa zwar, dass die Airline ihre Passagiere nicht für Flugprobleme aufgrund von Personalstreiks entschädigen werde, doch das ist unrechtens. Betroffene Passagiere sollten sich daher keinesfalls von der Airline abspeisen lassen und können sich mit ihrem Anliegen an uns wenden.
Wir von AirHelp konnten bereits europaweit Entschädigungen in ähnlichen Fällen durchsetzen und unterstützen Passagiere risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Auch im aktuellen Fall sind wir bereit, juristische Schritte gegen die Lufthansa einzuleiten und notfalls auch bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei Wartezeiten von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Außerdem müssen betroffene Fluggäste die Möglichkeit erhalten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die Beförderung dorthin ermöglicht werden. Fluggäste der Lufthansa sollten unbedingt auf diese Rechte bestehen und sich von der Airline nicht zu Unrecht abspeisen lassen.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen, die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen, ist in 35 Ländern aktiv und beschäftigt über 750 Mitarbeiter. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
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