loyal-parking.de: Hohe Inkassokosten, obwohl falsche Adresse angeschrieben wurde.
Frau Sandra S. schrieb uns am 5.6.2020:
Betreff: loyal Parking, Ostenhellweg47, 44135 Dortmund sowie accredis Inkasso GmbH&Co.KG, Postfach 920354, 51153 Köln
Internetseite: loyal-parking.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.03.2020 um 18.02 Uhr bekam ich von Loyal Parking auf einem Parkplatz in Traunreut einen Strafzettel. ( durch Fotos dokumentiert, ich habe die Parkscheibe vergessen). Diesen habe ich nicht gesehen. Dabei waren meine drei Kinder, auch die haben nichts gesehen.
am 04. 5. 2020 bekam ich eine Forderung von accredis über 98,05 Euro, Hauptforderung beträgt 30 Euro. Mahnspesen 13,95 Euro , Geschäftsgebühr 45,00 Euro, Auslagenpauschale 9 Euro.
Nach Telefon und Briefnachfragen erhielt ich am 20.05. wieder Post, beiliegend eine Mahnung wegen Parkverstoß von loyal parking, mit dem Datum 02.04.2020.
Wir haben uns den Kopf zerbrochen , wie das untergehen konnte, bis wir entdeckten, das dieser Brief an eine alte Adresse von uns geschickt wurde. Da leben wir schon 10 Jahre nicht mehr.
Loyal parking hat nach Nachfrage zugegeben, das der Brief mit unbekannt verzogen zurück kam. Ich hatte also nie die Chance den Strafzettel zu bezahlen. Ich habe Loyal parking das Angebot gemacht die 30 Euro zu zahlen, also den Strafzettel aber nicht die 98,05 Euro. Sie verweisen mich auf accredis und accredis sagt sie sind im Recht . Ist das tatsächlich so? Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen, Sandra S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 8.6.2020 an [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort. Frau S. schrieb uns am 29.6.2020:
Liebe Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Obwohl ihre E-Mails an loyal parking und accredis schon vor einiger Zeit geschrieben wurden, habe ich leider immer noch keine Antwort der beiden Unternehmen bekommen.
Werde per e-mail noch auf dem Postweg.
Weiterhin warte ich deshalb ab, wie es in der Sache weitergeht. Ich habe weiterhin die Befürchtung eine neue, höhere Forderung zu erhalten. Ich verstehe auch nicht, warum so gar nichts von Beiden kommt.
Falls sich endlich etwas tut, werde ich Bescheid geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.6.2020 weiter an [email protected], Herrn Alf Conzelmann (Geschäftsführer) weiter und bat um eine Stellungnahme.
09.03.23 habe ich in Eving Bürgebüro (Parkplatz mit dem Schild Parken mit Parkscheibe 90 Min. erlaubt). um8.15Uhr geparkt, Parkscheibe gelassen. Ich und meine 3 Kinder hatten einen Termin um 08. 20 Uhr.
Der Termin dauerte 20Min. wir saßen um 08.45Uhr im Auto . Als wir zum Auto kamen, da standen schon Menschen am Schimpfen, weil sie auch einen Knolchen i.H.v. 30€ bekamen. Alle hatten eine Parkscheibe.
Unser Knolchen wurde um 8.36Uhr erstestellt. Muss ich zahlen? Zeugendaten habe ich.
Auch ich bin über die moderne „Wegelagerei“ der Fa.“Loyal Parking“ empört. Am 22.12.2022 haben wir einen vorweihnachtlichen Großeinkauf im Geschäftszentrum DO-Höchsten gemacht, waren dabei in 3 Geschäften. Sicher mehr als 200€ in diesen Geschaften gelassen. Zuletzt noch einen Kaffee im Bistro des Rewe-Centers getrunken. 3Wo später kommt ein Brief von Loyal Parking, innerhalb von 8 Tagen 30 € „Vertragsstrafe“ zu zahlen. 13Min. überzogen! Nie wieder werden ich dort einkaufen!
Loyal Parking und Kulanz … ein Wiederspruch.
Als ich das dritte mal in der Tiefgarage eines größeren Gewerbekomplexes geparkt habe, habe ich tatsächlich die Parkscheibe vergessen. Dass muss so gegen 10:06 gewesen sein, das Ticket wurde um 10:08 ausgestellt. Also hat vermutlich der Mitarbeiter von LP schon auf der Lauer gelegen. EIne kleine Erinnerung hätte ich schaon als sehr nett empfunden, die bringt aber keine Knete.
Kulanz trotz Einreichen der Behandlungsbestätigung wurde nicht gewährt.
Ich habe am 26.02.21 eine Zahlungsaufforderung i.H.v. 30€ von loyal parking erhalten, weil ich laut „ANPR- fotografische Dokumentation“ 31 Minuten über der Höchstparkdauer in einer Tiefgarage in Berlin geparkt habe. Ich hatte keine Hinweisschilder zur Höchstparkdauer von 1,5 Std. wahrgenommen und keinen Strafzettel erhalten und ging davon aus dass der Parkplatz den Kunden des im Erdgeschoss befindlichen Supermarkt dienen soll.
Die Beweisfotos liegen mir nicht vor. Muss ich zahlen?
Ursula R.