louven-shop.de schrieb: „Nach Rücksprache mit dem Hersteller warten wir aktuell auf die angepasste Deklaration. Solange werden wir das Produkt nicht in unserem Online Shop anbieten.“
Frau Nora K. schrieb uns am 07.11.2017: Sehr geehrte Damen und Herren, die Bestellnummer ist in diesem Fall unwichtig. Ich habe mein Geld nach Zurücksenden der Ware erhalten. Es geht mir darum, dass im Onlineshop Louven Pferdefutter falsche Angaben über die Inhaltsstoffe des Biotin Beta Plus vom Pferdefutter gemacht wurden und diese trotz meiner Beschwerde nicht korrigiert wurden, was mittlerweile bestimmt vier Wochen her ist. Das Produkt enthält nicht wie angegeben 50.000mg Zink/kg sondern lediglich 7.500g. Zudem liegt das Zink nur teilweise als Aminosäure-Chelat vor, was aber anders angegeben ist. Es wird unter „Zusammensetzung“ der Eindruck vermittelt, es liege ausschließlich in chelatierter Form vor. Ich habe das Unternehmen bereits darauf aufmerksam gemacht und konnte das Produkt zurückgeben. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Louven dazu gebracht werden könnte, korrekte Angaben im Onlineshop machen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen, Nora K.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 09.11.2017 an Herrn Christian Louven unter ‘[email protected]’ weiter und erhielt am 14.11.2017 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matthies,
wir haben den Sachverhalt ausführlich geprüft.
Informationen zur Deklaration erhalten wir ausschließlich vom jeweiligen Hersteller der Produkte die wir in unserem Online Shop führen.
Leider lagen uns hier tatsächlich falsche Informationen vor. Nach Rücksprache mit dem Hersteller warten wir aktuell auf die angepasste Deklaration.
Solange werden wir das Produkt nicht in unserem Online Shop anbieten.
Mit Frau K. haben wir uns bereits im Vorfeld in Verbindung gesetzt und ihr sowohl eine vollständige Erstattung, als auch eine Entschädigung, in Form eines Gutscheincodes, zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen.
“Obwohl uns von der Firma louven-shop.de noch kein Serviceversprechen vorliegt, ist dieser Fall trotzdem ein sehr schönes Beispiel, für eine kundenorientierte Bearbeitung einer Verbraucherreklamation.“