Löschung des Mobilanschlusses infolge Inaktivität
Herr Dieter B. schrieb uns:
Einseitige Löschung Mobilanschluß durch t-mobile infolge
Inaktivität sowie Vereinnahmung des Prepaidguthabens
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
infolge gravierender gesundheitlicher Probleme habe ich über einen mehrjährigen Zeitraum versäumt, einen mit t-mobil bestehenden Mobilfunkvertrag weder zu nutzen noch bestehendes Prapaidguthaben (nach meiner Erinnerung 40 – 50 €) zusätzlich aufzuladen. Bei einem jetzt kürzlichen erfolglosen Nutzungsversuch wurde ich durch den Provider auch nach Schilderung meines Handicaps (Schlaganfall) auf angebliche Fristversäumnisse verwiesen.
Nach meiner Androhung, rechtliche Schritte im Blick auf die aktuelle Rechtssprechung im Zusammenhang mit vereinnahmten Prepaid-Guthaben einzuleiten, wurde mir ein Guthaben von € 36,02 (angeblich 40 € Brutto) erstattet und der Vertrag auch wieder aktiviert.
Einem jetzigen Vergleichsvorschlag von mir, die leidige Angelegenheit mit einem Ausgleich von € 45 netto (!) abzuschließen, wollte man sich nicht anschließen (sh. unten).
Mich würde trotz der betragsmäßigen Geringfügigkeit Ihre grundsätzliche Position bezüglich verfallener Handyguthaben interessieren und Sie vielleicht um Kontaktaufnahme mit dem genannten Anbieter bitten, wobei Ihnen der Fall als Präzedenzsituation möglicherweise sogar entgegenkommen könnte.
Für eine baldmögliche Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dieter B.
T-Mobile hatte dem Kunden geschrieben:
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen nochmals an den Kundenservice der Deutschen Telekom gewandt haben. Unsere bisherigen Antworten und Bemühungen zu Ihrer Anfrage haben Sie noch nicht überzeugt. Wir bedauern dies.
Wir haben alle Einzelheiten noch einmal durchgesehen. Aus unserer Sicht haben sich die Fakten inzwischen nicht geändert. Eine andere Antwort können wir Ihnen daher auch heute nicht geben.
Hier noch ein Hinweis: Am 29. Juli 2013 haben wir Ihrem Xtra-Konto ein Guthaben in Höhe von 40 Euro (brutto) gutgeschrieben. Von diesem Guthaben steht Ihnen zur Zeit noch ein Restbetrag in Höhe von 36,02 Euro (brutto) zu Verfügung.
Uns ist bewusst, dass wir in diesem Fall nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen konnten und Sie wahrscheinlich mehr von uns erwartet haben. Dennoch können wir Ihnen leider keine andere Auskunft geben
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an T-Mobile weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
unsere Antwort liegt Herrn B. bereits vor. Wir werden in dieser Angelegenheit nicht weiter tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Telekom Kundenservice
Herr B. schrieb uns:
Hallo, Frau Lauckenmann,
danke für Ihren Einsatz in < meinem Fall > und für Ihren abschließenden Rat, zu dem Sie sich sogar am Sonnabend, Ihrem bestimmt wohlverdienten freien Tag, die Zeit genommen haben. Dafür ganz besonderen lieben Dank !
Ist es im Grunde genommen nicht alles sehr traurig, mit unserer “ Zweiklassen-Gesellschaft “? Ich hatte – bis jetzt – das Durchhaltevermögen, mich gegen < Wildwestmanieren > eines namhaften Mobilfunkunternehmens mit wenigstens einem Teilerfolg aufzulehnen. Die andere “ Klasse “ wird es nach dem ersten ablehnenden Schreiben des Providers per Textbaustein mehr oder weniger lethargisch geschluckt haben. Ich wüßte zu gern, welcher Gesamtbetrag so auf < kaltem Wege > kassiert worden ist ! Unverständlich bleibt für mich allerdings, dass die aktuelle Rechtssprechung hier nicht mehr greift……………..
Ich erwähnte irgendwann mein Alter (78). Leider ist das Nervenkostüm angeschlagen, nicht zuletzt auch durch den geschilderten Schlaganfall. Lohnt es sich wirklich, nach Einschaltung einer Vbz oder eines Anwalts sich weiter über eine vielleicht über einen längeren Zeitraum laufende Auseinandersetzung aufzureiben, wenn auch mit der bekannten
< Wut im Bauch >?? Aber genau das ist ja das Kalkül dieser Leute auf der “ gegenüberliegenden Seite des Tisches “……..
Gut, dass es Sie, Ihre Institution, gibt, ich wünsche Ihrer Arbeit , vorrangig der Interessenwahrnehmung von Minderheiten, weiterhin ganz, ganz viel Erfolg. Darf ich mich ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal an Sie wenden ?
Für heute aber wünsche ich Ihnen – noch einmal – ein gutes
restliches erholsames Wochenende und sage
Tschüss
Dieter B.