Herr Frank O. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe am 13.06.2013 um 17:30 Uhr eine Pendelleuchte per Internet im Shop bei der Firma Leuchtenmarkt24 bestellt.
Die Bestellnummer ist …und der Rechnungsbetrag ist 210,30€.
Auf meine schriftliche Anfrage per Internet hat sich der Shop am 24.06.2013 gemeldet und eine Statusänderung (in Bearbeitung) auf meinem Kundenkonto vorgenommen und zusätzlich geschrieben.
Der Zusatz heißt: „Sehr geehrter Herr O. , die Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt in der kommenden Woche,
Mit freundlichen Grüßen“.
Also eine eindeutige Terminzusage,
Nach Verstreichung der mitgeteilten Lieferwoche habe ich mich wiederholt beim Shop gemeldet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen versprochene Lieferung (Bestellung 5664) ist nicht, wie von Ihnen am 24.06.2013 schriftlich per Mail zugesagt, bei mir eingetroffen. Hiermit trete ich vom Kaufvertrag zurück.
Ich bitte den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Bis heute hat sich der Shop nicht schriftlich bei mir gemeldet und per Telefon ist kein Mitarbeiter zu erreichen,
Ich habe auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten sowie während der Geschäftszeiten unzählige Mal probiert einen Mitarbeiter zu erreichen.
Ich möchte wie oben geschrieben mein bereits gezahltes Geld zurück.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Frank O.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr O.,
Herr Magnus zieht es vor statt zu liefern, oder zu antworten, uns zu beschimpfen.
In einem anderen Fall schrieb er uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich fordere Sie letztmalig auf uns keine weiteren Mais zukommen zu lassen.
Wir sind gern zur Klärung von Problemen bereit, aber mit keinem nicht gerade serlösen Verein.
Selbst Sie geben keine entsprechende Auskünfte und wollen über andere Urteilen.
Sie brauchen sich auch nicht rechtfertigen – wir haben es überprüft die Angabe stimmen.
Wie bereits mitgeteilt das wir 15 Starfanzeigen wegen Verleumdung – auch gegen Sie persönlich –
gestellt haben und werden bei jeder weiteren Veröffentlichung eine weitere stellen.
Allein bei Frau …. – der Sachverhalt ist längst geklärt – aber sie müssen Mails schreiben.
Natürlich ist der Fall von Frau …. nicht geklärt. Sie sollten Anzeige bei der Polizei erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Gunda Lauckenmann
Da Herr Magnus sich auf die Berichterstattung der Verbraucherzentrale NRW vom vergangenen Jahr bezog, sowie auf die Hinweise der Verbraucherzentrale Hessen, die sich auf ihrer Homepage klar stellen, dass Verbraucherschutz.de nicht die Verbraucherzentrale ist (was ja auch richtig ist), schrieben wir an die Verbraucherzentrale NRW, die Verbraucherzentrale Hessen, und an den Bundesverband Verbraucherzentrale in Berlin:
Sehr geehrte Frau…..
den nachstehenden Schriftwechsel führten wir mit Frau B. von der Verbraucherzentrale Hessen.
Nun ist genau das eingetreten, worauf wir in unserem Schreiben Frau B. hingewiesen haben indem ich schrieb:
„Ein „Warnhinweis“ zu unserem Verein verunsichert die Verbraucher, wovon wiederum die Betreiber „unseriöser Machenschaften“ profitieren, vor denen wir warnen. „
Die Firma ESM GmbH in Cottbus, Inhaber Herr Magnus, liefert nicht, und zahlt de Kunden das Geld nicht zurück.
Hierüber haben wir einen Artikel verfasst, zu dem etliche Kommentare eingestellt wurden.
Herr Magnus fordert von uns die Löschung dieser Kommentare und verweist darauf, dass die Verbraucherzentrale vor uns warnt!
Ich werde Ihnen den Schriftverkehr mit Herrn Magnus in einer gesonderten Mail zukommen lassen.
Es liegen der Polizei in Cottbus schon etliche Anzeigen vor.
Schlimm genug, dass niemand diesem unseriösen Geschäftsgebaren von Herrn Magnus ein Ende setzt, nun müssen auch noch die, die sich in diesem Fall für die Verbraucher engagieren, nämlich wir, uns beschimpfen und verhöhnen lassen, nur weil die Verbraucherzentralen vor uns warnen.
Wir möchten Sie bitten, erneut zu prüfen, ob vor diesem Hintergrund ein „Warnhinweis“ über uns auf Ihrer Seite wirklich im Sinne der Verbraucher ist.
Zudem ist die jetzige Überschrift unter der Rubrik „Warnhinweise“ falsch, denn Sie steht im Plural, was also unser neues Signet „Service Versprechen“ als irreführend mit einbezieht. Dies bitten wir zu ändern, denn dieses Signet wurde nie als irreführend festgestellt.
Werbung mit irreführenden Gütesiegeln
Auch mit dem Gütesiegel „verbraucherschutz.de – empfohlen – Ausgabe …“ standen die Verbraucherzentralen zu keiner Zeit in Verbindung. Die Verbraucherzentrale Hessen distanziert sich insofern ausdrücklich von dem Verein „VBS Verbraucherschutz e. V.“, der dieses Siegel vergab. Gleiches gilt für das neue Signet von verbraucherschutz.de, das als Serviceversprechen daherkommt. Auch dieses Signet wird nicht von den Verbraucherzentralen vergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gunda Lauckenmann
Hier zeigt sich wieder mal wie unseriös Verbraucherschutz.de
mit Angaben umgeht.
Entgegen hier veröffentlich ist die Ware wie angekündigt geliefert worden.
das wurde durch den Kunden auch bestätigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Lieferung der Bestellung 5664 ist erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
O.
Verbraucherschutz.de fragte bei Herrn O. nach und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ja, die bestellte Leuchte ist am Freitag, den 19.07.2013 verspätet bei mir eingegangen.
Also zwei Tage nachdem ich mit Ihnen Kontakt aufgenommen habe.
Da ich am 18.07.2013 eine letzte Erinnerungsmail an Leuchtenmarkt24 geschickt habe, bevor ich das Mahnverfahren eingeleitet hätte, habe ich am 19.07.2013 eine Empfangsbestätigung an Herrn Magnus per Mail geschickt.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Frank O.