Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte, mir zu helfen, aus einem Dienstleistungsvertrages zur Nachhilfe mit dem Lernstudio Barbarossa in Wiesbaden zu kommen.
Die Anmeldung zur Lese-Rechtschreib-Förderung habe ich an einen späten Freitagnachmittag, dem 26.10.2012 unterschrieben. Diesen habe ich bereits am 27.10.2012 widerrufen nach §355, allerdings war mir nicht bewusst, dass bei diesem Vertrag kein Widerrufsrecht möglich ist. Daraufhin habe ich eine Anwältin beauftragt, den Vertrag anzufechten und auch eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Leider beharrt die Firma auf Ihr Rechtsverständnis und verlangt, dass ich die jährliche Gesamtsumme von 2.440,60€ zahlte.
Es hat sich folgendes zugetragen:
Ich hab mich beim Lernstudio Barbarossa gemeldet und um einen Beratungstermin bezüglich Nachhilfestunden für meinen Sohn Finnegan G. zu besprechen. Bereits hier habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es mir um die Nachhilfe, wie im Internet angepriesene, mit den Kosten von 7€/ Std geht. Im Gespräch hab ich erklärt, dass ich eine Möglichkeit suche, in der Finnegan 1-2 Mal die Woche in Deutsch und Englisch Texte abschreiben zu lassen, mehr nicht. Da ich aber Finnegans Legasthenie erwähnt habe, ist der Mitarbeiter sofort darauf angesprungen und hat nur noch von den Vorteilen ihrer Lese-Rechtschreib-Förderung gesprochen. Ich muss zugeben, dass er mich sehr schnell beeinflusst hat, dass dies vielleicht doch der „richtige Weg“ ist. Ich habe aber mehrfach erklärt, dass mein Sohn bereits in der Schule am LRS Förderprogramm teilnimmt, dass er ADS hat und ich mir schwere Sorgen machen, dass es nicht das richtig für ihr ist. Außerdem erwähnte ich mehrfach, dass mein Sohn in den Ferien nie anwesend ist und daher nie am Unterricht teilnehmen kann. All meine Bedenken wurden mit eine „das kriegen wir schon hin“ abgewiesen und ich habe dann die Anmeldung unterschrieben. Die Kosten belaufen sich auf 179,00€ im Monat.
Mir war zu keinem Zeitpunkt bewusst, dass es sich hierbei um einen Vertrag handelt, der mich für 12 Monate an die Nachhilfe bindet. Ich wurde nicht auf die AGB’s auf der Rückseite hingewiesen, man hat mir keine Chance gegeben, diese zu lesen oder wahrzunehmen, man hat mir auch nicht angeboten den Vertrag zum Ersttermin mitzubringen. Ich darf laut deren AGBs nur bis zu 4 mal die Nachhilfe wegen Versäumnis nachholen, mein Sohn ist aber über 13 Wochen im Jahr außer Lande und kann gar nicht teilnehmen. Es ist nicht möglich 26 Doppelstunden in einem Jahr nachzuholen, weder physikalisch noch mental. Auf diese Problematik wurde in keinem der Rückschreiben des Lernstudios eingegangen. Außerdem befindet sich mein Sohn nunmehr in psychiatrischer Behandlung, welches ich zusätzlich als außerordentlichen Kündigungsgrund angegeben habe, aber auch nicht akzeptiert wurde.
Es gibt also 3 gute rechtliche Gründe, dass dieser Vertrag nicht erfüllt werden muss.
1) Laut BGB § 305 wurde ich nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen, weder in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB in Kenntnis gesetzt.
2)die Nachhilfe AGB sind unwirksam, da der „allgemeine Grundsatz gilt: „ohne Arbeit kein Lohn“– Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 23.02.2000 – 3 O 540/99“
3)außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist wirksam– es ist absolut Kontraproduktiv meinen Sohn in seiner jetzigen Lebensphase zu einem zusätzlichen Legasthenie Programm zu zwingen. „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals für Klarheit gesorgt: Wer wichtige Gründe hat, kann jederzeit früher kündigen (Aktenzeichen: XII ZR 42/10). Auch andere Knebel-Klauseln sind nicht immer rechtens.“
Ich will und kann diesen Vertrag nicht erfüllen, da ich wegen der gesundheitlichen Probleme meines Sohnes meine Arbeitszeit verkürzt habe um Ihn nachmittags selbst zu betreuen. Wegen des Verdienstausfalles kann ich in keinster Weise zusätzliche Kosten auf mich nehmen.
Gerne übersende ich ihnen alle bisherigen Unterlagen und Schreiben.
Bitte helfen Sie mir, bevor er zum Mahnbescheid kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Anja G.
Wir haben ähnliche Erfahrungen mit dem Lernstudio „Barbarossa“ gemacht. Wir können nur davon abraten, einen Vertrag zu unterschreiben, ganz speziell mit dieser Einrichtung. Einen Ausfall nach dem anderen und immer die Begründung wegen Corona. Besser kommen Sie auf jeden Fall, wenn Sie einen Privatlehrer engagieren.
Ich habe auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht, habe für ein Jahr einen Vertrag abgeschlossen weil ich dachte es es lohnt sich für 2 mal die Woche allerdings sind seit über 4 Monaten nur 2 mal Nachhilfe gegeben worden in Mathe. Nach einer schnupperstunde habe ich extra gebeten wurde direkt abgelehnt. Jedesmal kurz vor Unterrichtsbeginn wird abgesagt. Ich bin wirklich enttäuscht und sauer weil ich aus eigener Tasche soviel Geld im Monat für nichts bezahle. Ich fühle mich abgezockt.
Ich habe das gleiche Problem
Ich habe einen Unterricht für ein Jahr unterschrieben,
Wenn jemand eine Lösung gefunden hat bitte mir schreiben [email protected]