Lemonswan.de: Trotz Widerruf – Starterpaket und Wertersatz müssen voll bezahlt werden
Frau Monika S. schrieb am 14.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: Lemon Swan GmbH
Internetseite: Lemon Swan GmbH
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da gesehen habe, dass Sie Menschen unterstützen die mit der Lemon Swan GmbH Probleme haben.
Mein Anliegen:
Ich habe am 14.10.2024 bei Lemon Swan eine Premium Basic Premiummitgliedschaft 6 Monate abgeschlossen, und diese am 23.10.2024 widerrufen, und auch mein Konto habe ich sofort gelöscht. Mir wurde daraufhin knapp 150.-EUR abgebucht, und erst kürzlich wurde wieder versucht etwas abzubuchen, ein kleinerer Betrag diesmal.
Mehrmals habe ich an die sogenannten Türsteherinnen mails geschickt, und keine Antwort mehr bekommen. Auch an diese Mail habe ich geschrieben: [email protected]
Daher bitte ich Sie um Unterstützung denn ich weiß nicht warum ich noch weiter bezahlen soll für einen Service den ich seit dem 23. Oktober 2024 nicht mehr genutzt habe.
Vielen Dank und beste Grüße
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 15.11.2024 an Frau Britta Künstler (Geschäftsführerin) unter [email protected] weiter. Frau Monika S. schrieb am 15.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Guten Abend Frau Gebert,
hiermit erhalten Sie die zweite Email von Lemon Swan.
Beste Grüße
„Liebes LemonSwan-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider können wir Ihre Rechtsauffassung nicht teilen. Wir sind nicht
der Meinung, dass die Erhebung der Kosten unzulässig ist und führen
dazu wie folgt aus:
1.) Sie berufen sich auf das Urteil des LG Hamburg vom 23.02.2023 (Az.:
327 O 102/22). Dabei haben Sie jedoch leider übersehen, dass das LG
Hamburg in seinen Entscheidungsgründen ausführte, dass die damalige
(nun geänderte) Praxis Leistungen enthielt, die „als vom
Dauerschuldverhältnis als nicht abtrennbar angesehen wurden“. Eine
generelle Unzulässigkeit hatte das LG Hamburg allerdings nicht
festgestellt.
Hierzu zitieren wir wörtlich aus dem Urteil:
2.) Die bisherige Praxis haben wir jedoch nach dem Urteil geändert.
Nunmehr werden alle Leistungen des Starterpaketes unabhängig vom
Dauerschuldverhältnis erbracht und haben somit keinen Bezug mehr zu
diesem. Diese sind (Auszug aus dem Bestellprozess):
3.) Dieses Vorgehen steht demnach nicht nur im Einklang mit dem oben
genannten Urteil des LG Hamburg, sondern auch mit der Rechtsprechung des
EuGH (Urteil vom 08.10.2020 – Rechtssache C-641/19)):
Wir hoffen, dass wir Ihnen nun das Starterpaket näher erläutern
konnten.
Herzliche Grüße“
Guten Abend Frau Wegemann,
die 139,95 EUR wurden bereits von meinem Konto abgebucht!!
Daher habe ich gebeten keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto zu
tätigen. Und mein Profil habe ich auch gelöscht! Und nur zu Ihrer
Info,
ich habe den Verbraucherschutz um Unterstützung gebeten.
Ich bitte sie also erneut um eine Bestätigung das Ihrer keine weiteren
Abbuchungen von meinem Konto getätigt werden. Vielen Dank.
„Liebes LemonSwan-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Trotz eines Widerrufes ist die Gebühr für das Starterpaket in Höhe
von 139,95 EUR und der Wertersatz fällig.
DIE GEBÜHR FÜR DAS STARTERPAKET IST KEIN WERTERSATZ.
BEI DEM STARTERPAKET HANDELT ES SICH UM EINE SERVICEPAUSCHALE
(AKTIVIERUNGSGEBÜHR), WELCHE VON LEMONSWAN – EINMALIG MIT DEM
VERTRAGSSCHLUSS- BERECHNET WIRD.
Dies rechtfertigt sich nicht nur durch den technischen Aufwand in Bezug
auf die Profilaktivierung, sondern unter anderem auch durch den sehr
umfangreichen Service, welcher durch unsere Türsteherinnen ausgeführt
wird. Von der händischen Profilüberprüfung bis hin zur
Profiloptimierung wird jedem Premium-Mitglied unsere qualitative und
anspruchsvolle Serviceleistung angeboten. Des Weiteren erhalten Sie in
dem Starterpaket ein Partnerschaftspersönlichkeits-eBook und können
alle Premium-Funktionen ohne Einschränkungen in vollen Zügen nutzen.
Zusammengefasst erhalten Sie folgende Leistungen der
Premium-Mitgliedschaft, ab dem Tag Ihrer Bestellung:
* Individuelles Willkommensgespräch
* Tipps zum Profilinhalt
* Kommunikationsberatung
* Fotoberatung
* Partnerschaftspersönlichkeits-eBook
* 1x Profil-Highlight
* BodyGuard
* Erweiterte Identitätsprüfung
* Einmaliger Profil-Check
* 3000 LemonSwan Münzen
Sollten Sie eine erneute Premium-Mitgliedschaft mit Ihrem Profil
erstellen, wird diese nicht erneut berechnet.
Auf die Kosten des Starterpakets weisen wir sowohl innerhalb der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie im Bestellprozess hin.
Neben der Gebühr für das Starterpaket wird die Wertersatzpflicht des
Verbrauchers bei Dienstleistungsverträgen gemäß § 357 Abs. 8 BGB
geregelt.
Danach schuldet der Vertragspartner dem Unternehmen Wertersatz für die
bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Vertragspartner von dem
Unternehmen ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor
Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und das Unternehmen den
Vertragspartner nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 3 EGBGB
ordnungsgemäß informiert hat.
Der Wertersatz wird berechnet nach Dauer der Vertragslaufzeit geteilt
durch in diesem Zeitraum entstehenden Mitgliedsbeiträgen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen behilflich sein konnten!
Herzliche Grüße“
Verbraucherschutz.de erhielt am 19.11.2024 folgende Nachricht von Dr. Boris Wita, Justiziar im Auftrag von Lemonswan:
Siehe Anhang!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Boris Wita
Auszug aus dem Anhang:
Sehr geehrte Frau Gebert,
vielen Dank für Ihre Mail vom 15.11.2024. Bzgl. der von uns geltend gemachten Forderung geht es um das Starterpaket. Bei dem Starterpaket handelt es sich um eine Service-pauschale/Aktivierungsgebühr, welche von LemonSwan – einmalig mit dem Vertragsschluss berechnet wird. Dies ist eine Leistung, die sofort erbracht wird und somit nicht vom Widerruf des Dauerschuldverhältnisses erfasst wird. Dies rechtfertigt sich nicht nur durch den technischen Aufwand in Bezug auf die Profilaktivierung, sondern unter anderem auch durch den sehr umfangreichen Service, welcher durch unsere Türsteherinnen ausgeführt wird. Von der händischen Profilüberprüfung bis hin zur Profiloptimierung wird jedem Premium-Mitglied unsere qualitative und anspruchsvolle Serviceleistung angeboten. Des Weiteren erhält der Kunde in dem Starterpaket ein Partnerschaftspersönlichkeits-eBook und kann alle Premium-Funktionen ohne Einschränkungen in vollen Zügen nutzen. Zusammengefasst erhält der Kunde folgende Leistungen der PremiumMitgliedschaft, ab dem Tag der Bestellung: – Bevorzugter Premium-Service – Profilaktivierung – Profiloptimierung – Partnerschaftspersönlichkeits-eBook Auf die Kosten des Starterpakets weisen wir sowohl innerhalb der produktbezogenen Vertragsinhalten sowie im Bestellprozess hin; ferner verzichtet der Kunde mit sofortiger Beauftragung auf das Widerrufsrecht (siehe Anhang). Letztlich weise ich darauf hin, dass die Berechnung des Starterpaketes im Einklang mit dem wegweisenden EuGH-Urteil (Urteil vom 08.10.2020 – Rechtssache C641/19) steht.
Die zusätzlich geltend gemachte Forderung i.H.v. 7,71 EUR geht es um den Wertersatz. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
LemonSwan GmbH
Schulterblatt 65
20357 Hamburg
vertreten durch die Geschäftsführer Britta Künstler und Paul Uhlig
Inhaltliche Verantwortung gemäß § 55 Absatz 2 RstV
Britta Künstler und Paul Uhlig
Schulterblatt 65
20357 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Eintragung im Handelsregister
Registernummer: HRB 144571
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz DE310412601